Sie befinden sich hier: Peter Schaaf und ManagementpartnerAktuellesAuflösung von Pensionsrückstellungen in Krisenzeiten / Steuerliche Konsequenzen – Teil 3

Auflösung von Pensionsrückstellungen in Krisenzeiten / Steuerliche Konsequenzen – Teil 3

Wie bereits in den Blogs dargestellt, ist die Auflösung von Pensionsrückstellungen gegenüber den geschäftsführenden Gesellschaftern oft ein Instrument, welches in Krisenzeiten gerne zur Verbesserung der Ertragslage sowie der Eigenkapitalausstattung angewendet wird. Über die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen haben wir bereits berichtet.

Aber: Wie sieht es steuerrechtlich aus? Diese Thematik ist deutlich komplexer.

Wenn ein Gesellschafter auf seine Pensionszusage verzichtet, dann entsteht im Unternehmen ein außerordentlicher Ertrag.

Ob Steuern entstehen hängt davon ab, ob der Verzicht als betrieblich bedingt eingeordnet wird oder als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

  1. Betrieblich bedingter Verzicht auf die Pensionszusage

Bei betrieblich bedingtem Verzicht, wäre handelsrechtlich und steuerrechtlich ein Ertrag zu buchen, der aber in den meisten Fällen mit einem steuerlichen Verlustvortrag verrechnet werden kann und daher dann auf Ebene der Gesellschaft vielleicht wg. eines ausreichend hohen Verlustvortrags keine Steuern auslöst.

Parallel zu einem betrieblich bedingten Verzicht, der ja schon auf Gesellschaftsebene Steuern auslöst –es sein denn, es gibt genug Verlustvorträge- passiert in diesem Fall auf einkommensteuerlicher Ebene des Gesellschafters nichts. Es wird kein fiktiver Zufluss von Arbeitslohn angenommen, auch dann nicht, wenn die Gesellschaft durch die Verlustvorträge keine Steuern zahlen muss.

Ein betrieblich bedingter Verzicht liegt meist vor, wenn die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft so schlecht ist, dass auch ein Dritter Nichtbeteiligter auf die Pension verzichtet hätte, weil die Pension nicht finanzierbar ist. Die Hürde ist sehr hoch, einen betrieblichen Verzicht anzunehmen.

  1. Gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht auf die Pensionszusage

Bei gesellschaftsrechtlich veranlasstem Verzicht ist außerbilanziell der Ertrag durch eine verdeckte Einlage steuerlich zu kompensieren, allerdings nur, soweit die Pension werthaltig ist.

Ein Verzicht, der gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, führt zu einem fiktiven Zufluss von Arbeitslohn auf Einkommensteuerebene des Gesellschafters in Höhe der Werthaltigkeit der Pension (verdeckte Einlage), weil hier ja auf Ebene der Gesellschaft insoweit keine Steuer entsteht. Die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen sich außerdem.

Ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht liegt dann vor, wenn das Gesellschaftsverhältnis den Verzicht auslöst (das nimmt das Finanzamt meistens an, daher ist es auch so schwer, das Finanzamt von einem betrieblich bedingten Verzicht zu überzeugen).

Aber warum entsteht überhaupt eine Steuerlast auf der privaten Ebene des Gesellschafters?

  • Die Gesellschaft hat durch das jährliche Zuführen der Pensionsrückstellung steuermindernden Aufwand produziert. Wenn die Gesellschaft die Pensionsrückstellung auflöst, da ein Verzicht ausgesprochen wird, löst das in den meisten Fällen keine Steuer auf Gesellschaftsebene aus. (In aller Regel liegt nämlich ein gesellschaftsrechtlich veranlasster Verzicht vor.)
  • Also muss dann der Gesellschafter einen fiktiven Lohnzufluss (Sonst läge ja auch ein „tolles Steuersparmodell vor.)

Grundsätzlich gilt:  Wenn einmal steuermindernder Aufwand produziert wurde, muss irgendwann entweder ein steuerpflichtiger Zufluss von Arbeitslohn versteuert werden oder auf Gesellschaftsebene wird die Rückstellung gewinnerhöhend ausgebucht und auch wieder versteuert.

Bei den o.a. Erläuterungen wurde davon ausgegangen, das auf die Pension verzichtet wird, ohne dass dieser Verzicht irgendwie abgefunden wird (z.B. durch eine Auszahlung der Rückdeckungsversicherung). Sollte die Pension aber abgefunden werden, gelten wieder andere Spielregeln……

Na: Steuerrecht ist mal wieder „total einfach“.

Unser Tipp: Schalten Sie bei Vorlage der o.a. Thematik unbedingt externe steuerliche Kompetenz ein – sonst geht es leicht „schief“.

Diese Blog wurde erstellt mit freundlicher Unterstützung von Frau Stb./ Dipl.-Kffr. Heike Niemann, HPS Steuerberatungsgesellschaft PartGmbB, 32052 Herford.

Seminare

Praxisnah, effektiv, nachhaltig
– Wie wir trainieren
Suche

PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.