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Auflösung von Pensionsrückstellungen in Krisenzeiten – Teil 1

Kennen Sie so etwas? Ein mittelständisches Unternehmen befindet sich seit Jahren in einer Krisensituation. Die Eigenkapitalsubstanz schmilzt. Ein Negativkapital ist zu befürchten. Die bilanzielle Überschuldung droht – was nun?

Sicherlich: Nach Verabschiedung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes besteht zwar bei Kapitalgesellschaften formal der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund weiterhin. Dieser kommt aber dann nicht zum Tragen, sofern das Unternehmen über eine positive Fortführungsprognose verfügt.

Zwar kann mit diesen und anderen Möglichkeiten die skizzierte insolvenzrechtliche Fragestellung gelöst werden. Die Bilanzstruktur des Unternehmens bleibt aber schlecht.

Hinzu kommt eine weitere Problematik: Ab einer vom Gesetzgeber definierten Größenklasse müssen Kapitalgesellschaften ihre (handelsrechtlichen) Jahres­abschlüsse entweder (nur) hinterlegen oder komplett veröffentlichen. Dies bedeutet zwangsläufig, dass die Daten für Dritte zugänglich sind. Des Weiteren werden diese Jahresabschlüsse auch Finanzpartnern bewusst zur Verfügung gestellt oder von diesen angefordert, um eine entsprechende Kreditwürdig­keitsprüfung / Bonitäts­einschätzung vorzunehmen.

Wir möchten diesen Beitrag gerne in eine bestimmte Richtung lenken: Auflösung von Pensionsrückstellungen an geschäftsführende Gesellschafter.

Ein paar Worte zum Hintergrund: Der Gesetzgeber verlangt klar und deutlich, dass sofern ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Pensionszusagen gibt, die hieraus resultierenden Risiken als Verbindlichkeiten der Bilanz zu passivieren sind.

Auf diese Weise wird einem externen Bilanzleser klar angezeigt, dass Pensionsverpflichtungen bestehen. Ergänzend sei erwähnt, dass es sich bei dem passivierten Betrag um einen barwertigen Saldo handelt, der versicherungs­mathematisch aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung der Mitarbeiter sowie eines angenommenen Kapitalisierungszinsfußes ermittelt wird.

Vereinfacht lautet der Buchungssatz: per Personalaufwand an Rückstellungen.

Die Konsequenzen:

  • Sofern Pensionszusagen gegeben werden, steigt auch das Fremdkapital in der Bilanz (Passivierungspflicht)
  • Zudem erhöht sich der Aufwand des Unternehmens, was zwangsläufig einen geringeren Ertragsausweis zur Folge hat. In guten, wirtschaftlich starken Zeiten ist dieser Effekt höchst willkommen, da auf diese Weise Steuerzahlungen gespart werden können.

Die eigentliche Problematik besteht nun darin, dass der Gesetzgeber nicht explizit vorschreibt, dass auch entsprechende Kapitalbeträge zur Begleichung der Rückstellungen im Pensionsfalle hinterlegt werden müssen.

Sicherlich: Bonitätsmäßig starke Unternehmen sparen auch – parallel zu den Pensionszusagen – über Jahre entsprechende Beträge und legen diese an, so dass im Pensionsfalle die Pensionszahlung aus Cash-Beträgen generiert werden kann. Zwischenzeitlich wurde das HGB so modifiziert, dass im Bilanzausweis ein saldierter Ausweis, d. h. Verpflichtungen abzüglich der korrespondierenden Rückdeckungen, auszuweisen ist.

Sollte eine kontinuierliche Rückdeckung aber unterbleiben, sind die Pensionsverpflichtungen im Pensionsfall zwangsläufig aus dem laufenden Cashflow des Unternehmens zu begleichen. Dem Unternehmen wird folglich Liquidität aus dem laufenden Geschäftsprozess entzogen, die „Hände ringend“ für die Abwicklung des laufenden Geschäftsprozesses benötigt wird.

Wir halten fest: Die Bombe platzt also zeitversetzt.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.