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Auflösung von Pensionsrückstellungen in Krisenzeiten – Teil 2

Kommen wir nun auf unsere eigentliche Thematik zurück: Die Auflösung von Pensionsrückstellungen gegenüber geschäftsführenden Gesellschaftern.

Wird eine Pensionszusage einem Mitarbeiter gegenüber gegeben, so ist eine Auflösung der Pensionsverpflichtung nur dann möglich, sofern der Mitarbeiter ausdrücklich seinen Verzicht erklärt. Dieser Fall ist höchst selten und soll folglich nicht näher thematisiert werden.

Gänzlich anders sieht es aber aus, wenn die Pensionszusage gegenüber den eigenen geschäftsführenden Gesellschaftern gegeben wurde. Diese haben in aller Regel ein großes Interesse am Fortbestand ihres Unternehmens.

Wir haben im Rahmen unserer Beratungstätigkeit immer wieder festgestellt, dass zwar in den guten Jahren auch Rückdeckungen für die Pensionsverpflichtungen angespart wurden. Aufgrund des fortschreitenden Krisenprozesses und der damit einhergehenden enger werdenden Liquiditätslage wurden diese Rückdeckungen aber oftmals nach und nach aufgelöst. Wenn wir dann als „Feuerwehr“ mit der Restrukturierung eines Unternehmens beauftragt werden, existieren oftmals die Rückdeckungen nicht mehr. Dem geschäftsführenden Gesellschafter ist zudem in aller Regel klar, dass die Gesellschaft auch finanziell nicht in der Lage ist, seine künftige Pensionsverpflichtung zu bedienen.

Was liegt folglich näher, als aktiv einen Verzicht auf die Pensionsansprüche auszusprechen. Hierzu ist die Geschäftsführung nach unserer Erfahrung in aller Regel bereit. Lassen Sie uns diesen Gedanken zunächst einmal aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive strukturieren.

Sofern ein Pensionsverzicht ausgesprochen wird, kann die in der Bilanz bestehende Pensionsrückstellung aufgelöst werden. Der einfache, aber wirkungsvolle Buchungssatz lautet:

Per Pensionsrückstellungen an Erträge aus Auflösung von Rückstellungen.

Die betriebswirtschaftlichen Konsequenzen hieraus sind:

  1. Das Unternehmen erzielt einen außerordentlichen Ertrag in Höhe der aufgelösten Pensionsrückstellung. Dies führt in aller Regel zu einem deutlich positiven Ergebnisausweis (oder zu einer erheblichen Minimierung des Verlustes).
  2. Die Pensionsrückstellung in der Bilanz „verschwindet“, da diese aufgelöst wurde.
  3. Stattdessen erhöht sich – über den generierten Ertrag – die Eigenkapitalausstattung. Es findet folglich ein Passivtausch in der Bilanz statt.

Wir halten fest:

  • Die Ertragslage sowie das Bilanzbild des Unternehmens verändern sich in aller Regel signifikant. Die Eigenkapitalstruktur kann spürbar verbessert werden und ggf. sogar ein wieder positives Eigenkapital ausgewiesen werden. Aus einer rein betriebswirtschaftlichen Perspektive ist die Auflösung der Pensionsrückstellungen in aller Regel ein gutes Mittel zur Bilanzoptimierung.
  • Aber: Wie sieht es steuerrechtlich aus? Diese Thematik ist deutlich komplexer.

 

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.