Die Medien überschlagen sich zurzeit mit Kommentaren bzgl. staatlicher Unterstützung für von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen. Aus den vielen Fördermöglichkeiten möchten wir mit diesem Blog Ihnen Hinweise und Tipps geben, die die Förderung von Unternehmensberatungen durch die Corona-Krise „lädierte“ Unternehmen betrifft.
Um es vorweg zu nehmen: Unser Eindruck ist, dass dieser Zuschuss von max. 4,0 T€ von unseriösen Mitbewerbern ausgenutzt wird, um im Eigeninteresse Honorare zu generieren. Der Mehrwert der Unternehmen scheint dabei an zweiter Stelle zu stehen.
Leider gibt es in der Branche „Unternehmensberatung“ viele schwarze „Peter“ oder schwarze „Schafe“. Vom Namen her passt leider beides, vom Inhalt her auf uns jedoch nicht. (Zudem hat die Peter Schaaf & Managementpartner GmbH auch ein „a“ mehr!)
Wir selbst sind seit vielen Jahren Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e. V. und der Unterzeichner selbst akzeptierter/ zertifizierter Unternehmensberater BDU CMC.
Sämtliche Mitglieder des BDU haben sich verpflichtet, die Beratungsgrundsätze und die hohen Qualitätsstandards des Verbandes einzuhalten. Dies allein sollte schon ein für Sie wichtiges Kriterium zur Auswahl des richtigen Beraters sein.
Unsere Tipps zur optimalen Unternehmensberatung (unter Einbindung der BAFA-Förderung) in der Corona-Krisensituation:
- Öffentliche Fördermöglichkeiten in eine Unternehmensberatung einzubeziehen ist sicherlich sinnvoll. Kosten und Nutzen, d h. der Aufwand für die Beantragung der Fördermittel sollten aber im vertretbaren Aufwand
- Von dem aktuell von uns angesprochenen BAFA-Förderprogramm (Zuschuss für Unternehmensberatung) können Unternehmen profitieren, die stark unter den Auswirkungen aus der Corona-Krise leiden.
Es gilt folgende Faustformel: Je größer beispielsweise die Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Vorjahr sind, d. h. je stärker Ihr Unternehmen von den Corona-Auswirkungen betroffen ist, desto höher sind die Chancen für die Beratungsförderung.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Beratungsförderung. Dies bedeutet, dass nach Stellung des Antrags durch das zu beratende Unternehmen bei der BAFA zwar zunächst grünes Licht für die Beratungstätigkeit gegeben werden kann.
- Die endgültige Entscheidung, ob die Förderung auch gewährt wird, wird erst nach Abschluss der Unternehmensberatung getroffen.
Es besteht also das Risiko, dass der Zuschuss am Ende doch nicht gewährt wird.
Ein seriöses Beratungsunternehmen weist Sie auf diesen Umstand im Beratungsangebot hin.
- Nach Auskünften des BDU bestehen sehr hohe Nachfragen nach diesen Fördertöpfen. Wie lange diese Fördermöglichkeit also noch besteht, ist daher ungewiss.
- Die Beratung muss von einem durch die BAFA zertifizierten Unternehmen Hierfür sind umfängliche Qualitätsnachweise erforderlich. Sämtliche Mitglieder des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater e. V. erfüllen durch ihre Mitgliedschaft sowie die im Verband fixierten und einzuhaltenden permanenten Re-Zertifizierungsvorschriften die Voraussetzungen zur BAFA-Zertifizierung.
Dass ein BDU-Mitglied daher von der BAFA zertifiziert wird, kann als sicher angesehen werden. Wie lange allerdings dieser Zertifizierungsprozess aktuell dauert (selbst, wenn alle Voraussetzungen vorliegen), kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die BAFA muss mit den vorhandenen Ressourcen die vielen Anträge und Anfragen bewältigen.
- Mit der Unternehmensberatung darf erst dann begonnen werden, wenn die BAFA der Beratung grundsätzlich zugestimmt hat.
- Wie bereits erwähnt, wird erst nach Abschluss der Beratung endgültig über die Beratungsförderung entschieden. Wesentliches Entscheidungskriterium ist der Beratungsbericht. Dies bedeutet aber zwangsläufig auch, dass die eingeschaltete Unternehmensberatung neben der reinen Beratungstätigkeit auch Zeit und damit Honorarkomponenten in einen den BAFA-Anforderungen genügenden Beratungsbericht investieren muss. Dies bedeutet im Umkehrschluss folglich auch, dass der Zuschuss letztendlich nicht in voller Höhe für die Beratungstätigkeit zur Verfügung steht.
- Nach Einschätzung des BDU können zur Absicherung des Beratungshonorars von der Beratungsgesellschaft auch Abschlagszahlungen in Rechnung gestellt werden. Sollte der BAFA-Zuschuss dann final gewährt werden, sind diese selbstverständlich an das zu beratende Unternehmen zu erstatten.
Unser Fazit: Die Tatsache, dass von öffentlicher Seite eine Fülle dafür getan wird, die Wirtschaft zu stärken, kann nur positiv bewertet werden.
Hierzu zählt auch die angesprochene Beratungsförderung für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen. Lassen Sie sich aber nicht allein von den Fördermitteln täuschen.
Die Auswahl des richtigen Unternehmensberaters bzw. der richtigen Unternehmensberaterin ist in allen Krisensituationen ein entscheidender Faktor. Die Förderung selbst sollte kein Selbstzweck sein. Unternehmensberatungen, die Mitglied in anerkannten Verbänden (wie des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen BDU e. V.) sind, erfüllen in aller Regel hohe Qualitätsstandards unabhängig von den aktuellen Gegebenheiten.
Verschaffen Sie sich unbedingt vor Mandatierung einen Eindruck von dem angefragten Unternehmensberater bzw. der angefragten Unternehmensberaterin zumindest über ein längeres Telefonat.
Wenn dann noch die Referenzen stimmen, dann haben Sie den richtigen Berater gefunden.