Auch wenn bei der Bonitätsbeurteilung von Unternehmen durch die Banken und Sparkassen immer mehr Standardisierungsprozesse das Sagen haben, so zeichnet eine betriebswirtschaftlich fundierte Bonitätseinschätzung immer noch das Abwägen von Pro und Contra durch einen Votierenden aus.
Zunächst einige kurze Anmerkungen primär für die diejenigen Leserinnen und Leser, die in der Sparkassen- und Bankenwelt nicht zu Hause sind.
Das Kreditwesengesetz (KWG) verlangt u. a. in § 18 KWG, dass sich die Kreditinstitute ab einem Obligo von 750 T€ die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens offenlegen lassen müssen.
Zudem heißt es, dass die Banken entsprechende Kontrollsysteme zu manifestieren haben, die sicherstellen, dass diese Anforderungs- und Auswertungspflicht des Gesetzgebers auch eingehalten wird. Unterhalb dieser Offenlegungspflicht sind institutsspezifische Regeln zu verabschieden, wie und in welchem Umfang eine Kreditwürdigkeitsprüfung innerhalb eines Hauses sichergestellt wird.
Der zunehmende Kosten- und Personaldruck innerhalb der Banken und Sparkassen führte dazu, dass die „Bagatellgrenzen“, in der eine standardisierte Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt, immer weiter hochgesetzt wurden. Die Bonitätseinschätzung eines Unternehmens wird im kleineren Segment daher oftmals anhand von Parametern wie Kontoführung, Rating, Branchenzugehörigkeit usw. fixiert, ohne dass eine manuelle Einschätzung über das Engagement durch einen Votierenden erfolgt.
Mit diesem Beitrag möchten wir nicht auf einen standardisierten Beurteilungsprozess von Unternehmen eingehen. Uns gilt es primär darum, darüber hinaus gehende Impulse zu setzen, was aus einer betriebswirtschaftlichen Perspektive heraus die Bonität eines Unternehmens auszeichnet.
Das Dilemma der Bonitätseinschätzung
Ein Großteil der Daten über die wirtschaftlichen Verhältnisse, wie beispielsweise Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten usw., bilden lediglich die historische Entwicklung eines Unternehmens ab. Dies stellt sicherlich eine wesentliche Grundlage dar.
Die entscheidende Frage ist aber: In welchem Umfang können für einen konkreten Fall aus den historischen Daten Rückschlüsse für die weitere Entwicklung in der Zukunft geschlossen werden?
Diese Frage ist fallbezogen zu beantworten. Ein bloßes „Kopieren – Einfügen“ der Historie reicht für eine Bonitätsbeurteilung in der Zukunft nicht aus.
Die Betrachtung der Unternehmenszukunft
Was sind denn nun die entscheidenden Faktoren, die für eine hohe Zukunftsfähigkeit von Unternehmen sprechen?
Im Wesentlichen sollte eine zukunftsorientierte Bonitätsanalyse die Einschätzung der künftigen Markt-, aber auch der künftigen Managementsituation inkludieren.
Welche Aspekte nun hier unserer Ansicht nach eine hohe Relevanz haben, dies erfahren Sie im nächsten Beitrag.