Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchten wir eine weitere, vermutlich nicht ganz so bekannte Bilanzkennzahl vorstellen, die oftmals sehr hilfreiche Indikationen zu dem Vorratsvermögen eines Unternehmens zulässt.
Aus der Relation zwischen den vom Unternehmen erhaltenen Anzahlungen sowie den unfertigen und fertigen Erzeugnissen lässt sich die folgende Unterlegungsquote ableiten:
Unfertige und fertige Arbeiten sind eine Vorratsposition auf der Aktivseite der Bilanz, die oftmals bei Produktionsunternehmen zu finden sind. Es handelt sich hierbei um Leistungen, die zwar erbracht wurden, die allerdings noch nicht abgenommen bzw. schlussgerechnet worden sind. Diese Position resultiert entweder aus Produkten, die sich in der Wertschöpfung befinden oder sogar bereits fertig sind, bei denen sich aber noch kein Käufer gefunden hat. Exemplarisch können hier Kleinserien genannt werden, die bei einem Maschinenunternehmen aus Gründen eines rationalen Fertigungsprozesses gefertigt werden, obwohl nur ein konkreter Kaufauftrag für ein oder zwei Maschinen vorliegt.
Oftmals befinden sich hinter dieser Position aber größere Aufträge, die sich noch in der Fertigung befinden, bei denen aber eine Schluss- bzw. Teilschlussrechnung noch nicht gestellt werden kann.
Mit zunehmender Auftragsgröße wäre es einem Unternehmen kaum möglich, diese Aufträge aus eigener Kraft vorzufinanzieren. Hinzu kommt, dass dann der Vorratsbestand und damit auch der Finanzierungsbedarf überproportional steigen würden, wenn beispielsweise der Abnehmer ausfällt oder aber die Zahlung später aus welchen Gründen auch immer verweigert.
Folglich werden für diese Aufträge in aller Regel Abschlagszahlungen vereinbart. Sofern nicht gesetzliche Rahmenbedingungen dagegenstehen, kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hinsichtlich der Zahlungskonditionen fast alles vereinbart werden.
Für einen Auftraggeber wäre es immer günstig, wenn lediglich eine Zahlung mit langem Zahlungsziel bei Abrechnung des Auftrags erfolgen muss. Naturgemäß stellt sich die Sachlage beim Auftragnehmer spiegelbildlich dar. Für ihn wäre es optimal, die komplette Auftragssumme vorschüssig bei Auftragserteilung zu erhalten. Er hätte dann keinen Vorfinanzierungsbedarf und könnte ggf. sogar noch überschüssige Liquidität, bis sie für den Auftrag verwendet wird, anderweitig verwenden oder aber zinsgünstig anlegen.
Beide Extreme stellen sicherlich nicht den Regelfall dar. In vielen Fällen wird eine Zahlung in Relation zur erbrachten Leistung vereinbart. Die Verträge sehen dann oftmals vor, dass bei einem Leistungsstand von X, d. h. einer vom Unternehmen bereits erbrachten Wertschöpfung, eine Akonto-Rechnung und damit zeitversetzt Zahlung in Höhe von Y ausgelöst wird.