Die Aktivseite, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir zwischenzeitlich erfolgreich „abgeklappert“. Mit der Eigenkapitalquote möchten wir Ihnen heute die erste passivische Bilanzkennzahl vorstellen.
Die Eigenkapitalquote drückt letztendlich nichts anderes aus als das Verhältnis zwischen Eigenkapital und der Bilanzsumme. Diese Quote ist folglich wie folgt definiert:
Eigenkapital ist buchhalterisch bekanntlich nichts anderes als die Differenz zwischen Vermögen und den Verbindlichkeiten. Aus dieser Überlegung heraus lässt sich ableiten, dass hohe, steigende Eigenkapitalquoten zwangsläufig auch einen geringen Fremdkapitalanteil am Gesamtkapital eines Unternehmens ausdrücken. Hohe Eigenkapitalquoten sind daher positiv zu bewerten.
Erstklassige Bonitäten erreichen Eigenkapitalquoten von über 50 % der Bilanzsumme.
Natürlich sind auch bei dieser Quote Besonderheiten zu berücksichtigen, die zu Interpretationsfallen führen können:
Unternehmen, die beispielsweise branchenbedingt wenig Anlageverbögen benötigen, haben zwangsläufig auch höhere Eigenkapitalquoten. Je höher die Anlagenintensivität eines Unternehmens ist, desto schwieriger wird es folglich, eine gute oder sehr gute Eigenkapitalquote auszuweisen.
Auch die vom Unternehmen gewählte Finanzierungsform hat einen wesentlichen Einfluss auf die quotale Eigenkapitalausstattung.
Klassische Investitionsfinanzierungen über Darlehen oder Mietkauf führen bei Erwerb zur Aktivierung des Vermögensgegenstandes auf der Aktivseite. Selbstverständlich sind dann bei den Passiva die korrespondierenden Verbindlichkeiten auch komplett aufzuführen. Eine auf diese Weise durchgeführte Investition verlängert zwangsläufig die Bilanzsumme. Sie hat zwar auf die Höhe des absoluten Eigenkapitals keinen Einfluss. Da die Eigenkapitalquote aber ein Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme ausdrückt, sinkt die Quote zwangsläufig.
Genau dieser, nicht gewünschte Effekt wird gerne dafür genommen, Investitionen eben nicht konservativ über Darlehensverbindlichkeiten zu finanzieren, sondern diese durch Leasingverträge umzusetzen. Da die Leasingrate dann direkt als Aufwand verbucht wird und das Leasinggut dem Leasinggeber gehört, erfolgt zwangsläufig auch keine Aktivierung im Anlagevermögen. Leasing wirkt sich folglich bilanzneutral aus.
(Anmerkung: Das Austricksen eines Ratingsystems, um durch eine Finanzierung über Leasing eine bessere Eigenkapitalquote und damit eine bessere Bonitätseinschätzung zu erhalten, funktioniert aber nicht. Viele Ratingsysteme berücksichtigen auch eine Miet-/Leasingquote in ihrer Bonitätseinschätzung. Leasing hätte auf diese Quote genau einen gegenläufigen, negativen Effekt.)