Buchhalterisches EK versus wirtschaftliches EK
Im Rahmen der Bilanzanalyse wird zwischen buchhalterischem Eigenkapital und wirtschaftlichem Eigenkapital unterschieden. Für die Bonitätsbetrachtung ist eher das wirtschaftliche Eigenkapital entscheidend. Basis für diese Eigenkapitaldefinition ist das buchhalterische Eigenkapital, welches aber ggf. durch Kompensationen positiv bzw. negativ für die Bilanzauswertung verändert wird. Diese Kompensationen können auch zu Änderungen in der Bilanzsumme führen.
Kompensationen mit dem Eigenkapital
Sie fragen sich, was genau denn solche Kompensationen sein könnten?
- Unter Kompensationen werden sämtliche Korrekturbuchungen/Saldierungen verstanden, die als eigenkapitalerhöhend oder eigenkapitalmindernd betriebswirtschaftlich angesehen werden. Sollte beispielsweise ein Teil des Stammkapitals (und damit des Eigenkapitals) noch nicht eingezahlt sein, so hat dieses auf das buchhalterische Eigenkapital keinen Einfluss. Auf der Vermögensseite des Unternehmens würde aber eine ausstehende Einlage ausgewiesen. Diese zeigt dann, dass das buchhalterische Eigenkapital zu einem Teil noch nicht erbracht wurde. Diese ausstehende Einlage würde nun im Rahmen der Bilanzanalyse mit dem Eigenkapital kompensiert, d. h. verrechnet.
- In Familienunternehmen ist immer wieder festzustellen, dass ein Teil der Mittelherkunft des Unternehmens über Darlehen der Gesellschafter erbracht wird. Diese passivischen Gesellschafterdarlehen stellen zunächst juristisch Fremdkapital dar und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten auf der Passivseite ausgewiesen. Sollten diese Gesellschafter nun erklären, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der Gesellschaft erst dann geltend machen, wenn sämtliche übrigen Gläubiger befriedigt worden sind, dann sind diese Darlehensverbindlichkeiten als Eigenkapitalsurrogat anzusehen. Im Rahmen der Bilanzanalyse würden dann diese Darlehensverbindlichkeiten aus den sonstigen Verbindlichkeiten in das wirtschaftliche Eigenkapital umgegliedert. Hieraus resultiert dann eine Verbesserung der wirtschaftlichen Eigenkapitalquote.
Fazit:
Grundsätzlich gilt, dass das Eigenkapital und damit auch die Eigenkapitalquote ein wichtiger Index zur Beurteilung der Bilanzstabilität darstellt. Natürlich hat, wie bei allen Kennzahlen auch, die Branchenzugehörigkeit sowie das Geschäftsmodell eines Unternehmens entscheidenden Einfluss darauf, wie einfach oder wie schwierig es ist, eine adäquate und der Unternehmensgröße angemessene Eigenkapitalausstattung zu erhalten.