Schön, dass Sie heute wieder dabei sind. In der letzten Folge haben wir die Finanzierungsform Leasing kurz vorgestellt und Ihnen drei Mehrwerte aufgezeigt, die diese Finanzierungsform bieten kann:
Diesen Positionen möchten wir mit der heutigen Folge weitere Aspekte hinzufügen.
- Kürzere Amortisationszeit
Bei dem Kauf eines Wirtschaftsgutes richtet sich die Abschreibungsdauer in aller Regel nach den amtlichen Abschreibungstabellen. Zwar kann über die Abschreibungsart je nach aktueller Rechtslage die Verteilung der Abschreibung innerhalb der Nutzungsdauer verändert werden. Die Nutzungsdauer selbst ist aber nicht oder nur mit großen Begründungen anpassbar.
Im Gegensatz hierzu kann bei einer klassischen Leasingfinanzierung die Vertragslaufzeit innerhalb einer Bandbreite von 40 % bis 90 % der vorgesehenen Abschreibungszeit vereinbart werden. Selbst bei Vereinbarung einer Leasinglaufzeit in Höhe von 90 % der AfA-Zeit führt dies in aller Regel zu einem höheren Aufwand und damit zu Steuervorteilen.
Gemeinsam mit dem Leasinggeber ist es zudem möglich, die Laufzeit des Leasingvertrages an die individuellen Bedürfnisse des Leasingnehmers anzupassen.
- Inkludierung von Serviceleistungen
Serviceleistungen, die teilweise in den Leasingverträgen mitvereinbart sind, können ggf. einen weiteren Mehrnutzen für den Leasingnehmer bieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Leasinggeber bei den Herstellern bessere Konditionen, z. B. für routinemäßige Wartungsarbeiten, aushandeln kann.
- Rückgabe des Wirtschaftsgutes an den Leasinggeber
Ein weiterer Vorteil wird in aller Regel in der vereinfachten Rückgabe des Leasingobjektes gesehen. Bei einem Kauf eines Wirtschafsgutes wird das Unternehmen Eigentümer. Diesem Vorteil steht aber der Nachteil gegenüber, dass die Verwertung des Wirtschaftsgutes am Ende der Nutzungsdauer dem Unternehmen selbst überlassen ist.
Bei einer Leasingfinanzierung trägt dieses Restwertrisiko der Leasinggeber. Sollte der Leasingnehmer aber Interesse haben, das Wirtschaftsgut auch nach Ablauf des Leasingvertrages weiterhin zu nutzen oder gar zu erwerben, so ist dies in aller Regel problemlos möglich. Dadurch, dass der Leasinggeber seine Marge bereits mit Ablauf des ersten Leasingvertrages generiert hat, kann ein Abkauf des Leasinggutes in aller Regel zu sehr günstigen Konditionen erfolgen.
Gerade in den Branchen, bei denen sich technologisch große Sprünge ergeben, kann das nicht vorhandene Verwertungsrisiko für den Leasingnehmer ein deutlicher Vorteil sein. Exemplarisch sei hier die Restwerteinschätzung bei Elektro-PKWs genannt.
Gibt es auch Nachteile bei einer Finanzierung über Leasing?
Diesen vielfältigen Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber.
- Ein Nachteil besteht darin, dass die eigentliche Marge, d. h. Kreditkonditionen vom Leasinggeber besser in eine Leasingrate „versteckt“ werden können als bei einer klassischen Darlehensfinanzierung.
- Bei einem Wechsel der Leasinggesellschaft am Vertragsende betrachtet der Leasinggeber das Leasinggut oftmals „besonders kritisch“. Dies kann zu Abzügen bzw. Nachbelastungen führen.
- Sollte ein Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst werden, so wird es in aller Regel „sehr teuer“. Der Leasinggeber stellt dann seine Zielmarge – oder größte Teile davon – in Rechnung.
Ein kurzes Fazit:
Abschließend gilt: Eine pauschale Aussage, wie „Leasing ist auf jeden Fall vorteilhafter“, kann nicht getroffen werden. Die oben angeführten Punkte sind aber unserer Ansicht nach handfeste Argumente, die oftmals für eine Finanzierung mittels Leasings im Vergleich zu einer klassischen Darlehensfinanzierung sprechen.


