Heute möchten wir uns mit diesem Beitrag erneut an Mitarbeitende aus dem Sparkassen- und Bankensektor wenden. Als die MaRisk im Jahr 2023 wieder einmal novelliert wurde, rückte ein Thema stärker in den Vordergrund, welches bisher oftmals hinsichtlich seiner Bedeutung unterschätzt wurde. Die Geldumschlagsdauer.
Bekannterweise kann die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens nur dann positiv bejaht werden, wenn ein in die Zukunft berücksichtigender Cashflow ausreicht, den Kapitaldienst zzgl. der Entnahmen/Ausschüttungen, EE-Steuern sowie eine angemessene Reinvestitionspauschale nachhaltig zu bedienen.
Naturgemäß resultieren hieraus diverse Fragestellungen, die insbesondere die Unternehmenszukunft betreffen. Eine Frage lautet: Welche Cashflow-Höhe kann – bezogen auf die Zukunft – als nachhaltig angesehen werden? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten und je nach Auslegung auch Ansichtssache.
Unabhängig davon werden im Rahmen der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung eigentlich Äpfel mit Birnen verglichen.
Zu den Äpfeln: Der Cashflow wird aus der Ertragslage des Unternehmens abgeleitet. Er stellt folglich einen Indikator für die Rentabilität des Unternehmens dar. Letztendlich spiegelt dieser das Betriebsergebnis ohne Abschreibungen wider. Mehr nicht.
Zu den Birnen: Die hiervon in Abzug gebrachten Größen, wie Kapitaldienst, Ausschüttungen usw., sind dagegen echte Cash-Größen.
Halten wir fest: In der Kapitaldienstfähigkeitsberechnung wird folgende Frage beantwortet:
Reicht die Ertragskraft eines Unternehmens aus, um den Kapitaldienst zu decken?
Ahnen Sie vielleicht, wo das Problem liegen könnte? Genau: Wenn die Ertragskraft kontinuierlich zufließt, dann ist auch der Cash da, den Kapitaldienst zu decken.
Genau hier setzt die Geldumschlagsdauer an.
Es reicht nicht allein aus, die Frage der Ertragsstärke (reicht die Ertragskraft aus, um den Kapitaldienst zu decken?) positiv zu bejahen.
Vielmehr ist auch – bezogen auf die Zukunft – zu verifizieren, inwieweit nicht andere Faktoren einen Anstieg der Kapitalbindung bewirken, die letztendlich – obwohl ertragsseitig ein ausreichend hoher Cashflow erwirtschaftet wird – doch dazu führen, dass eine angemessene Cash-Höhe doch nicht erzielt werden kann.
Sie zweifeln etwas? Lassen Sie uns dies mit einem kleinen Beispiel thematisieren.
Fall 1: Das Unternehmen verkauft Waren ohne Zahlungsziel und erhält aber bei seinen Lieferanten ein Zahlungsziel von 90 Tagen. Hieraus resultiert ein Rohertrag von X, aus dem sich nach Abzug aller übrigen Kosten ein Ergebnis und auch eine Cashflow ableiten lässt. So weit, so gut.
Fall 2: Unternehmen B verkauft die gleichen Waren zu identischen Preisen, muss aber seinen Kunden ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumen. Im Gegenzug erwarten die Lieferanten aber, dass der Wareneinkauf direkt bezahlt wird – ohne Zahlungsziel. Wenn auch die Einkaufskonditionen identisch sind mit denen vom Unternehmen A resultiert hieraus in etwa ein gleich hoher Rohertrag, der bei einer ungefähr identischen Kostenstruktur auch über das Betriebsergebnis zu einem ähnlich hohen Cashflow führt.
Die Schlussfolgerung
Lassen Sie uns festhalten: Der Cashflow von Unternehmen A und Unternehmen B ist mehr oder minder gleich hoch. Folglich würde die Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit auch zu einem mehr oder minder identischen Ergebnis führen.
Wenn Sie beide Unternehmen unter dem Aspekt Cash, d. h. Liquidität, betrachten, dann dürften Sie zu einer gänzlich anderen Einschätzung kommen.
Im ersten Fall (das Unternehmen verkauft ohne Ziel und bekommt ein nennenswertes Zahlungsziel beim Einkauf) dürfte praktisch kein Vorfinanzierungsbedarf bestehen.
Im zweiten Fall sieht es gänzlich anders aus, da die Umsatzerlöse durch das eingeräumte Zahlungsziel liquiditätsseitig vorfinanziert werden müssen, obwohl auf der anderen Seite die Lieferanten eine Bezahlung per Sicht verlangen. Dass das Unternehmen B dann einen nennenswerten Vorfinanzierungsbedarf hat, dürfte ohne Frage sein.
Was bedeutet dies nun konkret für die Kreditwürdigkeitsprüfung? Dies erfahren Sie in der nächsten Folge.


