Im letzten Beitrag haben wir zwei Unternehmen anhand von Beispielen vorgestellt, die zwar den gleichen Cashflow erzielen, aber unter dem Aspekt „Cash“ nicht vergleichbar sind.
Was bedeutet dies nun konkret für die Kreditwürdigkeitsprüfung?
Diese Frage möchten wir heute beantworten.
Unterstellen wir im Folgenden einmal, dass es sich bei A und B um das gleiche Unternehmen handelt. Im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung kommen Sie zu der Erkenntnis, dass der nachhaltige Cashflow ausreichen müsste, den Kapitaldienst zu bedienen.
Wenn sich nun – wie in unserem Beispiel – das Zahlungsverhalten der Debitoren und Kreditoren ändert, dann hat dies zunächst keinen Einfluss auf den Cashflow, aber: Die Cash-Situation des Unternehmens wird sich künftig ändern.
Wenn Sie also davon ausgehen, dass die Geldeingänge der Umsatzerlöse künftig deutlich später, stattdessen aber die Verpflichtung beim Lieferanten künftig deutlich früher bezahlt werden müssen, dann hat dies gravierende Auswirkungen auf das Finanzgebaren des Unternehmens.
Das Working-Capital wird deutlich steigen und damit auch der Vorfinanzierungsbedarf. Wenn das Unternehmen nun über genug finanzielle Reserven oder freie Kreditlinien verfügt und damit diesen erhöhten Finanzbedarf auch decken kann, dann ist alles in Butter. Gleiches gilt auch, wenn die Bonitätsstärke des Unternehmens eine erhöhte Kreditierung in Zukunft jederzeit ermöglicht. Unschön wird es aber dann, wenn genau diese gerade getroffenen Aussagen negiert werden müssen.
Ergänzend sei erwähnt, dass auch durch eine nennenswerte Veränderung des Vorratsbestandes spürbare Liquiditätsauswirkungen in der Zukunft entstehen können. Auch diese gilt es zu berücksichtigen.
Sämtliche Faktoren (Debitoren, Kreditoren sowie Vorräte) sind im Rahmen dieser Geldumschlagsdauer zu betrachten. In unserem Beispiel würde sich die Geldumschlagsdauer verschlechtern.
Vielleicht brodelt in Ihnen bereits eine Frage: Wie genau ist die Geldumschlagsdauer in den MaRisk definiert? Wir haben (bisher) keine konkrete Definition der Geldumschlagsdauer in der MaRisk gefunden. Sie können daher Ihren Gedanken freien Lauf lassen, auch wenn das sicherlich andere Konfliktpotenziale mit sich bringt.
Wie ist die Geldumschlagsdauer nun definiert?
In der betriebswirtlichen Literatur ist diese Geldumschlagsdauer überwiegend wie folgt definiert:
Debitorenlaufzeit + Lagerdauer ./. Kreditorenlaufzeit = Geldumschlagsdauer
Aus den MaRisk ist leider so keine konkrete Definition entnehmbar.
Welche Cash-Veränderung resultiert nun aus einem künftig sich ändernden Geldumschlagsdauer?
Nun kommt die eigentliche Challenge: Eine Ihrer Ansicht nach zu erwartende Verschlechterung der Geldumschlagsdauer um X Tage ist nun in eine Cash-Größe umzurechnen.
Diese Cash-Größe stellt dann den zusätzlichen Liquiditätsbedarf dar, den das Unternehmen künftig (durch welche Positionen auch immer) gegenfinanzieren muss.
Erst wenn Sie eine solche abschätzen können und die Frage einer möglichen Gegenfinanzierung auch bejahen, kann letztendlich auch erst eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit bejaht werden.
Ein kurzes Fazit
Festgehalten werden kann, dass diese künftige Abschätzung der Geldumschlagsdauer bzw. dessen Veränderung in der Kombination mit einer überschlägigen Ermittlung des Mehrkapitalbedarfs und der Beurteilung der künftigen Deckung dieses Betrages ein nennenswerter Mehraufwand für das Kreditcontrolling darstellt.


