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Beitrag 355 – Die Signa-Pleite – oder: Was wir daraus für die Bonitätseinschätzung mittelständischer Unternehmen lernen können – Teil 1

Es ging durch die Presse wie ein Lauffeuer. Der so hoch gelobte Unternehmer René Benko ist tief gefallen. In mehreren Ländern hat die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben. Nach allgemeinen Presseaussagen laufen über 300 Strafverfahren mit einem angemeldeten Forderungsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Eine erste Verurteilung ist in Österreich bereits erfolgt. 

Wenn Sie die aktuelle Tagespresse sowie die Nachrichten verfolgt haben, dann drängt sich demnach immer stärker die Vermutung auf, dass auch schon vor der Insolvenz einiges dafür getan worden ist, die Kreditwürdigkeit des Konzerns hochzuhalten. Ein Teil dieser Praktiken können noch als legale Bilanzpolitik bezeichnet werden, andere dürften vermutlich in den Bereich der Bilanzmanipulation gefallen sein. Letztendlich gilt dies durch die Richter zu klären. 

Lassen Sie uns an dieser Stelle einige Klassiker auflisten, die mitursächlich dafür waren, dass die Insolvenz des Konzerns erst spät eingetreten ist. 

Ein rechtzeitiges „Erkennen“ dieser Tatbestände hätte sicherlich zu früheren Gegenmaßnahmen der Gläubiger geführt und damit die Höhe der zu erwartenden Ausfälle verkleinert. 

  1. Verspätete Erstellung der Jahresabschlüsse

Die Signa-Holding als „Konzern-Mutter“ ist ihren Pflichten, zeitnahe Jahresabschlüsse zu erstellen, nicht nachgekommen. So schreibt das HGB beispielsweise für inländische Unternehmen bei großen Kapitalgesellschaften in § 264 vor, dass der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten vorliegen sollte. 

Unabhängig einmal davon, unter welchem Recht die Jahresabschlüsse der Holding erstellt werden müssen, gilt folgende Aussage: Von einer guten Bonität ist zu erwarten, dass sie sowohl die Kapitaleigner, aber auch die Gläubigen rechtzeitig über die wirtschaftlichen Verhältnisse informiert. 

Drei Monate sollten für die Erstellung eines Jahresabschlusses mehr wie ausreichend sein. 

Im Rahmen unserer Begleitung mittelständischer Unternehmen stellen wir immer wieder fest, dass sich der aktuelle Schwellenwert, wann die Hausbank zeitnah die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens einsehen und auswerten möchte, am Kreditwesengesetz orientiert. 

Nach § 18 KWG darf die Hausbank ab einem Gesamtobligo von 750 T€ nur dann einen Kredit gewähren, wenn diese sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers regelmäßig offenlegen lässt. Zudem sind diese auszuwerten. 

Immer wieder festzustellen ist, dass diese Vorschrift defacto bezogen auf die Unternehmen ein zahnloser Tiger ist. 

Die hinsichtlich der Einreichung säumigen Unternehmen werden zwar von der Bank zur Einreichung der Unterlagen aufgefordert. 

Wenn diesem Wunsch jedoch nicht nachgekommen wird, passiert in aller Regel nichts. 

Auch wenn ein Unternehmen seiner Offenlegungsplicht nicht nachkommt, sind die Sanktionen überschaubar

Ähnlich war es auch bei der Signa-Gruppe. Zwar wurden Bußgelder seitens der Behörden verhängt. Diese waren aber im Vergleich zum gesamten Kreditvolumen überschaubar. 

Sollte ein Unternehmen nicht in der Lage sein, zeitnah nach Abschluss des Wirtschaftsjahres aussagekräftige Unterlagen vorzulegen, so ist dies sicherlich keine Visitenkarte. Eigentlich sollte eine zeitnahe Erstellung der Jahresabschlüsse im eigenen Interesse sein. 

Was können wir daraus lernen?

Gute Bonitäten können auch in aller Regel zeitnah aussagekräftige Unterlagen einreichen. 

Für die Unternehmerinnen und Unternehmer unter Ihnen: Setzen Sie bereits im Eigeninteresse alles daran, zeitnah die Jahresabschlüsse zu erstellen.

Achten Sie einmal verstärkt hierauf und ziehen Sie ggf. notwendige Konsequenzen, falls entsprechende Impulse Ihrerseits (aus Sicht der Hausbank) beim Kunden nicht fruchten. 

Sicherlich ist der Signa-Konzern nicht das Unternehmensklientel, welches wir beraten. Dennoch: Vieles, was dort im großen Stil „gelaufen ist“, finden Sie auch bei normalen mittelständischen Unternehmen. 

Sie sind neugierig geworden? Dann bleiben Sie am Ball. Im nächsten Teil geht es weiter. 

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Insgesamt war er über 40 Jahre in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.