Kennen Sie das, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Belege werden irgendwie entweder durch KI oder durch einen Buchführenden in ein System eingepflegt und das war es dann auch?
Wie oft erleben wir es, dass die Buchführung nicht annähernd den Qualitätsstandard hat, der aus einer kaufmännischen Perspektive heraus notwendig wäre. Selbst dann, wenn am Jahresende alle notwendigen Abgrenzungs- sowie Korrekturbuchungen vorgenommen werden, mag zwar der Jahresabschluss handels- und steuerrechtlichen Vorschriften genügen. Für eine kaufmännische Steuerung bleiben allerdings viele Wünsche offen.
Im heutigen Beitrag möchte ich ganz gerne mit Ihnen eine kaufmännisch sinnvolle Gliederung der GuV unter dem Aspekt „fixe und variable Kosten“ thematisieren.
Standardmäßig stellt sich die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt dar:

Aus dem Kontennachweis zum Jahresabschluss kann dann im Einzelnen abgelesen werden, aus welchen Komponenten sich beispielsweise die Sachaufwendungen zusammensetzen.
Lassen Sie uns diese GuV-Gliederung einmal betriebswirtschaftlich etwas anders beleuchten.
Die Materialaufwendungen, die sich bekannterweise aus dem Materialeinsatz zzgl. der Fremdleistung zusammensetzen, stellen rein variable Kosten dar. Diese Aufwandspositionen fallen nur dann an, wenn das Unternehmen in einer Periode auch eine entsprechende Gesamtleistung erbringt.
Mit einem Lächeln: Wenn das Unternehmen keine Waren verkauft und damit auch keine Umsatzerlöse ausweisen kann, dann fallen auch keine Materialaufwendungen an. Ist doch was, oder?
Rohertrag und Rohertragsquote
Eine wesentliche betriebswirtschaftliche Steuerungskomponente für ein Unternehmen, aber auch für eine Jahresabschlussanalyse ist der sogenannte Rohertrag bzw. die Rohertragsquote. Der Rohertrag ist die Differenz zwischen Gesamtleistung und Materialaufwand. Die Rohertragsquote drückt lediglich das Verhältnis zwischen Rohertrag zur Gesamtleistung aus.
Grundsätzlich gilt: Je höher die Rohertragsquote ist, desto besser stellt sich die Marge eines Unternehmens dar.
Fixe und variable Aufwendungen
Je nach Branche kann es aber sein, dass ein Unternehmen auch im Bereich der Personal- sowie Sachaufwendungen hochgradig variable Komponenten hat. Lassen Sie uns zunächst einmal den Begriff ‚variabel‘ für unseren Kontext definieren.
Unter variablen Kosten sollen die Aufwendungen verstanden werden, die in einem direkten Zusammenhang mit der Leistung des Unternehmens, d. h. der Wertschöpfung stehen. Steigt die Gesamtleistung, so steigen auch proportional die variablen Aufwendungen und umgekehrt.
Je nach Unternehmenstyp kann die GuV nun hochgradig variable Komponenten enthalten, die sich tatsächlich proportional zur Gesamtleistung verhalten.
Im Folgenden ist eine (vereinfachte) GuV eines stahlverarbeitenden Unternehmens abgebildet, die sich auf die Herstellung von kleineren Zubehörkomponenten für die Automobilindustrie, die Pulverbeschichtung von Oberflächen sowie die Herstellung von Stahlkörben für Feuerschalen und Blumenkübeln spezialisiert haben.

Die Durchsicht der GuV mit anschließender Durchsprache mit dem Mandanten zeigte, dass einige Besonderheiten zu berücksichtigen waren.
Welche das waren, das erfahren Sie in der nächsten Folge.


