Sie erinnern sich noch an den letzten Beitrag? Super, denn genau daran setzen wir heute an. Wir haben anhand eines Beispiels aufgezeigt, dass durch die Umgliederung von sich proportional zur Leistung verändernden Aufwendungen in die Materialaufwendungen sich die Rohertragsquote und damit die Marge eines Unternehmens verändert.
Bewertung der Resilienz Ihres Unternehmens
Relevant wird diese Umgliederung insbesondere dann, wenn es um die Bewertung der Resilienz Ihres Unternehmens geht. Lassen Sie uns die GuV I (vor Umgliederung) mit der GuV II (nach Umgliederung) einmal vergleichen.
Wie bereits ausgeführt, ist das Ergebnis in beiden Fällen identisch. Die Roherträge sowie die Rohertragsquoten weichen aber ab.


Im Folgenden soll die Frage beantwortet werden, wie viel Gesamtleistung das Unternehmen rechnerisch verlieren kann, bis ein Null-(Betriebs-)ergebnis erreicht wird. Die folgende Berechnung setzt hierbei voraus, dass der Personal- und Sachaufwandsblock weitestgehend als fix angesehen werden kann.
Es ergeben sich die folgenden Berechnungen:


Während in der ersten Version vor Umgliederung demnach ein Leistungseinbruch von max.41 T€ verkraftet werden kann, steigt dieser Wert im zweiten Fall auf 45 T€.
Im Vergleich zur ausgewiesenen Ist-Gesamtleistung entspricht dies einem möglichen prozentuellen Leistungseinbruch in der o.a. Höhe.
Bewertung
Die GuV II nach Umgliederung ermöglicht über die Break-Even-Berechnung eine bessere Aussage zur Resilienz des Unternehmens als die ursprüngliche Version I.
Sollte sich ein Unternehmen in einer Verlustsituation befinden, kann die o. a. Berechnung selbstverständlich analog durchgeführt werden.
Die Break-Even-Betrachtung würde ihm dann „ehrlich“ zeigen, welche Leistungssteigerung zwingend erforderlich wäre, um ein ausgeglichenes Betriebsergebnis zu erzielen.
Fazit:
Eine rein durch das Handels- sowie Steuerrecht geprägte GuV-Gliederung reicht oftmals für eine betriebswirtschaftliche Steuerung eines Unternehmens nicht aus.
Das o. a. Beispiel visualisiert anschaulich, dass allein schon durch eine reine Umgliederung der wesentlichen sich proportional zur Gesamtleistung verändernden, variablen Positionen aus den Personal- und Sachaufwendungen innerhalb der Materialaufwendungen zu einer besseren Transparenz bzgl. der betriebswirtschaftlich so wichtigen Handelsmarge führt.
Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Aufwendungen möglichst detailliert in viele Einzelkonten verbucht werden. Dies ermöglich Ihnen nicht nur eine bessere Unterscheidung von fixen und variablen Kosten.
Es hilft Ihnen vielmehr auch, über eine erheblich höhere Transparenz eine betriebswirtschaftlich gute Grundlage zu erhalten, die Sie für gute, kaufmännisch basierte Entscheidungen nutzen können.
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