Wir haben mittlerweile bereits einige Erläuterungen zu gängigen GuV- sowie Bilanzkennzahlen veröffentlicht. In der letzten Zeit hat sich eine Kennzahl stärker in den Vordergrund „geschoben“, was letztendlich auch an der verhaltenen Konjunktur sowie dem steigenden Zinsniveau liegen wird. Diese Kennzahl lautet: Zinsdeckungsgrad.
Ziel der Kennzahl ist es, ein Verhältnis darüber abzugeben, wie oft der Zinsaufwand eines Unternehmens durch das Teilbetriebsergebnis erwirtschaftet werden kann.
Der Zinsdeckungsgrad ist damit ein wichtiger Frühwarnindikator für Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens.
Als Teilbetriebsergebnis wird das Betriebsergebnis vor Zinsaufwendungen (genauer gesagt vor dem Zinsergebnis) verstanden. Dieses Ergebnis soll den Erfolg einer Periode widerspiegeln, der ohne Sondereffekte, d. h. außerordentliche Aufwendungen bzw. Erträge, sowie vor EE-Steuern erwirtschaftet wird. Unter den EE-Steuern werden primär die Gewerbesteuer sowie die Körperschaftssteuer eines Unternehmens subsumiert.
Der Zinsdeckungsgrad ist wie folgt definiert:

Mit der Kennzahl wird ein Faktor berechnet, der angibt, wie oft rechnerisch mit dem normalen Periodenerfolg eines Unternehmens (vor Zinskosten) die Zinslast getragen werden kann.
Einer der großen Vorteile dieser Kennzahl dürfte darin bestehen, dass sowohl im Zähler als auch im Nenner GuV-Größen verwendet werden. Das bekannte Problem einer stichtagsverzerrten Darstellung, wie es sich beispielsweise bei dem dynamischen Verschuldungsgrad oder der rechnerischen Bankkapitalverzinsung ergeben könnte, besteht hier folglich nicht.
Die Grundaussage dieser Kennzahl lautet: Je höher der Zinsdeckungsgrad ist, d. h., je öfter der Zinsaufwand durch das rechnerische Teilbetriebsergebnis erwirtschaftet werden kann, desto besser ist die Schuldentragfähigkeit eines Unternehmens.
Natürlich gilt auch hier, dass diese Kennzahl in einem hohen Maße von der jeweiligen Branche abhängt. Unternehmen, die branchentypisch als anlagenlastig einzustufen sind, müssen zwangsläufig auch eine höhere Finanzierungslast stemmen. Dass dieser Zinsdeckungsgrad dann schlechter als bei einem reinen Dienstleistungsunternehmen ist, dürfte nachvollziehbar sein.
Wie immer fällt eine pauschale Bewertung dieser Kennzahl schwer. In aller Regel kann davon ausgegangen werden, dass Zinsdeckungsgrade über 9 als sehr gut, Zinsdeckungsgrade unter 1 als sehr schlecht eingestuft werden können.
Über den „groben Daumen“ lässt sich folgende grobe Einschätzung vornehmen.
Zinsdeckungsgrad <= 3 geringe Zinstragfähigkeit
3 >= x <= 5 durchschnittliche Zinstragfähigkeit
5 >= x <= 9 gute Zinstragfähigkeit
Zinsdeckungsgrad > 9 sehr gute Zinstragfähigkeit
Fazit:
Der Zinsdeckungsgrad ist eine ergänzende Kennzahl, die eine gute Aussage zur Zins- und damit Schuldentragfähigkeit eines Unternehmens gibt.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass aufgrund des sehr geringen Zinsniveaus in den letzten Jahren allgemein von den Unternehmen auch nur ein geringer Zinsaufwand zu verkraften war. Die historischen Zinsdeckungsgrade dürften daher allgemein als nicht repräsentativ angesehen werden können.
Ein großer Vorteil dieser Kennzahl ist aber, dass sowohl im Zähler als auch im Nenner Periodengrößen verglichen werden und damit die bekannte Problematik von stichtagsbezogenen zwar richtigen, aber insgesamt verzerrten Bilanzrelationen nicht besteht.


