Blog 74: Besonderheiten in Finanzplanungen bei Produktionsunternehmen – Teil 1
Gerade für Produktionsunternehmen mit größeren Aufträgen ist die Erstellung einer betriebswirtschaftlich belastbaren Finanzplanung gar nicht mal so einfach. Lassen Sie uns vorweg noch einmal einige Planungsgrundlagen kurz skizzieren.
- Grundsätzliches
Der erste Schritt sollte immer die Erstellung einer Ertragsplanung sein. Diese zeigt von den Umsatzerlösen über die Gesamtleistung und den Aufwendungen letztendlich ein Forecast über die künftige Ertragsentwicklung.
Erst wenn dieser Planungsprozess abgeschlossen und als realistisch angesehen werden kann, kann danach eine sinnvolle Finanzplanung erstellt werden. Entscheidend dabei:
Es muss plausibel sein, nach welchem Zeitversatz bei den geplanten Erlösen bzw. Aufwendungen welche Einnahmen bzw. Ausgaben liquiditätsmäßig zu erwarten sind. Daher merke: Erstelle zunächst die Ertragsplanung, dann die Finanzplanung.
Wie im Standardfall aus den geplanten Erlösen/Umsätzen die liquiditätswirksamen Einnahmen korrekt abgeleitet werden können, haben wir bereits in einem vorherigen Beitrag ausführlich skizziert.
In diesem Beitrag möchten wir einmal speziell auf die Besonderheiten von Unternehmen eingehen, die beispielsweise bei größeren Aufträgen nicht jeden Monat ihre Leistung abrechnen können. Es ergeben sich vielmehr in unterschiedlicher Höhe Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen, die in manchen Monaten die Leistung erhöhen und in anderen wiederum reduzieren.
Diese Bestandsveränderungen sind zwar ertrags-, aber nicht liquiditätswirksam.
Da – je nach Auftragsgröße – der Zwischenfinanzierungsbedarf bis zur Abrechnung eines Auftrags zu groß würde, können diese Unternehmen in aller Regel Abschlagszahlungen/Akontozahlungen generieren.
Dies stellt in vielen Branchen, wie beispielsweise im Bauhauptgewerbe, den Standardfall dar.
- Umgang mit der Thematik „Bestandsveränderungen“ in der Ertragsplanung
Die in der Ertragsplanung angesetzten Umsatzerlöse sollen letztendlich die Leistung abbilden, die abgerechnet wurde bzw. werden kann. Wenn nun ein Auftrag über mehrere Monate produziert wird, dann kann die Schlussrechnung erst bei Auftragsende gestellt werden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung würde dieses bedeuten, dass während der Auftragserstellung keine Umsatzerlöse fakturiert werden könnten. Das Unternehmen würde dann rechnerisch rote Zahlen schreiben.
In dem Monat aber, in dem die Schlussrechnung dann gestellt, fakturiert und gebucht wird, ergäbe sich ein hoher Gewinnausweis. Das Grundanliegen der Gewinn- und Verlustrechnung, einen periodengerechten korrekten Erfolgsausweis darzustellen, wäre damit nicht erfüllt.
Genau dies wird durch die Bestandsveränderungen aber sichergestellt. In den Monaten, in denen eine Leistung erbracht, aber nicht abgerechnet werden kann, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung Bestandsaufbauten verbucht. Diese stellen eine Art „fiktiver Umsatz“ dar.
Diese ergebniserhöhenden Tatbestände müssen nun in dem Monat wieder korrigiert werden, in dem die gesamte Leistung im Rahmen einer Schlussrechnung fakturiert werden kann. In diesem Monat ergäbe sich dann ein Bestandsabbau. Diese Vorgehensweise ist in der Ertragsplanung zwingend zu berücksichtigen.
Hierzu ein kleines Beispiel.
Nehmen wir einmal an, ein Bauvorhaben wird linear in drei Monaten fertig gestellt. Die Auftragssumme sei 300 Euro netto und der Baufortschritt würde zu Verkaufspreisen aktiviert. Es ergäbe sich für die GuV die folgende Betrachtung.
Auch wenn die die Rechnung erst am Ende gestellt werden kann, würde die Leistung korrekt auf die drei Perioden verteilt (unter den gesetzten Prämissen).
Wie mit den Bestandsveränderungen in der Finanzplanung umgegangen wird, diese erfahren Sie in einem der nächsten Blogs.