In einem der letzten Blogs haben dargestellt, dass gerade für Produktionsunternehmen mit größeren Aufträgen die Erstellung einer betriebswirtschaftlich belastbaren Finanzplanung gar nicht so einfach ist. Die Grundlagen hierzu haben wir erläutert und die Auswirkungen auf die Ertragsplanung dargestellt.
Heute möchten wir den Umgang mit der Thematik „Bestandsveränderungen“ in der Finanzplanung erläutern.
- Einige Grundlagen zur Behandlung von Bestandsveränderungen in der Finanzplanung
Gänzlich anders (als in der Ertragsplanung) sieht es allerdings bei der Liquiditätsplanung aus. Die Bestandsveränderungen sind letztendlich nur ein Äquivalent, um den korrekten Erfolg des Unternehmens in der Periode darzustellen.
Liquidität fließt hier nicht. Dies bedeutet zwangsläufig, dass die Bestandsveränderungen für die Liquiditätsplanung gänzlich zu eliminieren sind. Lediglich die Umsatzerlöse, d. h. die gebuchten Schlussrechnungen, sind nach Ablauf der Debitorenlaufzeit dann liquiditätswirksam als Einnahmen anzusetzen.
- Umgang mit Abschlagszahlungen/erhaltene Anzahlungen
Da der Vorfinanzierungsbedarf bei größeren Aufträgen, die erst am Auftragsende abgerechnet werden können, zu groß würde, werden in aller Regel mit dem Auftraggeber Teilzahlungen (andere Begriffe sind Abschlagszahlungen oder bilanziell erhaltene Anzahlungen) vereinbart.
So sehen die Verträge beispielsweise vor, dass bei Materialbestellungen bereits 10 % der Auftragssumme als Abschlagszahlung in Rechnung gestellt werden können.
Klar: Wenn das Projekt abgerechnet wird, müssen dann (leider) die bereits erhaltenen Gelder wieder liquiditätsmäßig von den zu erwartenden Einnahmen aus der Schlussrechnung abgezogen werden. Sonst hätte das Unternehmen manche Leistungen doppelt bezahlt bekommen. Für eine belastbare Finanzplanung ergeben sich jetzt zwei Herausforderungen:
Über beispielsweise eine separate Projektplanung ist abzuschätzen, wann welche Abschläge nach Leistungsfortschritt generiert werden können. Diese Abschläge sind dann in der Finanzplanung (und NICHT in der Ertragsplanung) direkt als Einnahmen zu berücksichtigen. In der Plan-Bilanz ist dies dann durch einen Aufbau der Passivposition ‚erhaltene Anzahlungen‘ erkennbar.
Schauen Sie sich einmal das Beispiel an:
Es wurde unterstellt, dass das Unternehmen in den ersten beiden Monate Abschlagszahlungen in der o.a. Höhe (netto) eingeplant. Die Beträge würden in der GuV-Planung des Unternehmens nicht erscheinen, nur in der Finanzplanung.
- Doch wie sieht es bei der Abrechnung des Projektes aus?
Das, was während der Projektlaufzeit bereits über die Abschläge an Liquidität generiert worden ist, darf bei Abrechnung des Projektes zwangsläufig nicht nochmal in Rechnung gestellt werden.
Genauer gesagt: Die Schlussrechnung erfolgt zwar dann in Höhe der vereinbarten Leistung, in der Zeile „noch zu zahlen:“ sind dann aber bereits die geleisteten Abschläge zu eliminieren. Für unser Beispiel würde dies bedeuten:
Es dürfte folglich nur noch der „Rest“ in der Finanzplanung um einen Zeitversatz von x Tage abgebildet werden. Wenn dies nicht korrekt abgebildet wird, dann ist die Finanzplanung schlicht falsch.
- Zusammenfassung: Wie muss eine korrekte Finanzplanung nun bei Produktionsunternehmen aussehen?
Bezüglich der Planungstechnik bedeutet dies Folgendes:
- Die Schlussrechnung wird zunächst im Rahmen einer (vorläufigen) Betrachtung in kompletter Höhe zzgl. Umsatzsteuer als erste Grundlage für die Ableitung der Einnahmen übernommen.
- Vom Schlussrechnungsbetrag sind dann zum Zwecke der Finanzplanung sämtliche Abschläge inkl. Umsatzsteuer zu subtrahieren, die bereits während der Projektlaufzeit generiert wurden. Es ergibt sich folglich ein Brutto-Restsaldo, der künftig noch als Einnahmen fließen wird. (Alternativ hierzu kann auch eine Netto-Saldierung direkt vorgenommen werden. Auf den Restbetrag ist dann die Umsatzsteuer zu erheben bzw. zu berechnen.
- Dieser Brutto-Restsaldo ist dann (unter Annahme der Linearität) durch die finanzmathematische Anzahl von Tagen eines Monats (30 Tage) zu dividieren. Es ergibt sich die bereits in anderen Blogs vorgestellte Kapitalbindung pro Tag.
- Anhand der angenommenen Debitorenlaufzeit ist dann der sogenannte Verteilungsschlüssel zu ermitteln und
- in Abhängigkeit von diesem Schlüssel dann die Einnahmenverteilung vorzunehmen.
Fazit: Jede Planung bleibt eine Planung, die mit den Unsicherheiten der Zukunft zwangsläufig behaftet ist. Dies wird sich auch nicht ändern. Neben dieser Herausforderung, die Zukunft möglichst realistisch abzubilden, stellt die korrekte, handwerkliche Übersetzung der Plan-Annahmen in ein rechnerisch korrektes Planungswerk eine Herausforderung dar, die nicht ganz einfach umzusetzen ist.
Unser Tipp: Ziehen Sie im Zweifelsfall fachkundige Hilfe zu Rate.