Schön, dass Sie heute wieder dabei sind. Wie war das noch mit den guten Vorsätzen für das neue Jahr?
Ein neues Jahr ist immer eine gute Möglichkeit, das alte Jahr Revue passieren zu lassen. Dies gilt auch für die Reflexion des kaufmännischen Bereiches.
Im letzten Beitrag haben wir einige Punkte zur Gewissenserforschung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) skizziert. Die Idee dahinter war, Ihnen auf diesem Wege Ansatzpunkte – oder Vorsätze – für das neue Jahr zu geben.
Heute möchten wir die Summen- und Saldenliste thematisieren. Die unten angeführten Punkte, sind als Möglichkeit zur Reflexion des alten Jahres bzw. als Benchmark für das neue Jahr zu verstehen.
- Habe ich die Summen- und Saldenliste (SuSa) automatisch zeitnah zusammen mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung erhalten?
- Entsprach der Buchungsstand der Summen- und Saldenliste stets dem Buchungsstand der betriebswirtschaftlichen Auswertung?
- Werden bzw. wurden die Schlussbilanzwerte des alten Jahres sehr zeitnah als Eröffnungsbilanzwerte in das neue Wirtschaftsjahr übertragen?
- Enthält die Summen- und Saldenliste alle GuV- und Bilanzkonten, die auch in Ihrem Jahresabschluss Verwendung finden?
- Wurden die Jahresabschlussbuchungen, die in Ihrem letzten Jahresabschluss vorgenommen wurden, auch in der entsprechenden Summen- und Saldenliste nachvollzogen?
- Stimmen die Salden der einzelnen Aktiva und Passiva auch mit den Salden überein, die in Ihrem endgültigen Jahresabschluss ausgewiesen werden?
- Ist die Summen- und Saldenliste ausreichend tief gegliedert, sodass Sie alle für Ihr Unternehmen notwendigen Informationen hieraus ableiten können?
- Wurden für wesentliche neue Positionen, die sich im letzten Wirtschaftsjahr ergeben haben, von Ihrer steuerlichen Begleitung automatisch auch neue Konten angelegt, sodass diese Positionen isoliert beurteilt werden können?
- Sind die Konten in der Summen- und Saldenliste klar beschriftet, sodass der Inhalt des einzelnen Kontos bereits aus der Kontobezeichnung hervorgeht?
- Enthält die Summen- und Saldenliste betriebswirtschaftlich notwendige kalkulatorische Buchungen, die auch als solche durch entsprechende Kontobezeichnung klar erkannt werden können?
- Wurde ein kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Personengesellschaften) in den Personalkosten erfasst?
- Sind der aktuelle Warenbestand sowie die Lagerveränderungen monatlich eingebucht worden?
- Wurden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse monatlich erfasst, sodass sowohl die Bestände aber auch die Bestandsveränderungen ersichtlich waren?
- Wurde die Abschreibung anhand des jeweiligen Anlagevermögens und der dort hinterlegten Abschreibungssätze ermittelt und verbucht?
- Wurde unterjährig wesentliche Rückstellungen aufgelöst bzw. neu gebildet (Beispiel: Berufsgenossenschaft)?
- Wurde für jede Finanzierung ein Darlehens- bzw. Leasingskonto angelegt, aus dem die Eckdaten des Vertrages (zum Beispiel Laufzeitende) ersichtlich sind?
- Wurden bei Mietkauffinanzierungen die entsprechender Tilgungsanteile monatlich abgegrenzt?
- Wurden die Abschlagsrechnungen nur bilanzwirksam, aber nicht ertragswirksam verbucht?
- Kann die Höhe der bereits bezahlten Abschlagsrechnungen der noch offenen Projekte aus der Summen- und Saldenliste entnommen werden?
- Ist die Höhe der offenen Abschlagsrechnungen losgelöst von der Höhe der offenen Schlussrechnungen separat aus der SuSa ersichtlich?
- Sind die getätigten Entnahmen ausreichend differenziert gebucht worden?
- Können Sie die getätigten Steuervorauszahlungen aus der SuSa entnehmen?
- Wurden ergänzend hierzu auch entsprechende kalkulatorische Steuerverbindlichkeiten eingebucht, sodass aus der Differenz zwischen den bezahlten Vorauszahlungen und den kalkulatorischen Werten die voraussichtliche Steuernachzahlung bzw. -erstattung ermittelt werden kann?
- Wurde Ihnen die Struktur sowie der Aufbau des von Ihrer steuerlichen Begleitung verwendeten Kontenrahmens der Summen- und Saldenliste erläutert? (Was steht wo?)
- Wurde mit Ihnen regelmäßig die Summen- und Saldenliste besprochen?
- Können Sie die Summen-Saldenliste sicher interpretieren?
Auch hier gilt: Wenn Sie den überwiegenden Teil der oben aufgeführten Punkte bezogen auf die Summen- und Saldenliste bejahen können, dann gratulieren wir herzlich. Bleiben Sie bei Ihrem hohen Niveau und justieren Sie nur regelmäßig hier und da einmal nach.
Sollten Sie aber bei vielen Positionen unsicher sein, dann empfehlen wir Ihnen, sich gute Vorsätze für das neue Jahr vorzunehmen und diese auch umzusetzen!!!
Sie suchen hierzu einen Sparringspartner? Aber gerne: Die Hotline dazu lautet: 02208 9216555
Sie suchen weitere betriebswirtschaftliche Reflexionsmöglichkeiten für das alte Jahr? Dann bleiben Sie am Ball. Der nächste Beitrag dazu kommt bestimmt.