Nachdem wir bereits ausführlich die Hintergründe des BNUVs, der BNUV-Effizienz sowie des BNUV-Cash-Effektes erläutert haben, soll in der heutigen Folge der sogenannte BNUV-Mindestbedarf erläutert werden.
Lassen Sie uns kurz festhalten: Je besser die BNUV-Effizienz war, desto weniger Kapital wird benötigt, um die Gesamtleistung zu finanzieren.
Um Missverständnissen vorzubeugen: Kleine, sinkende Prozentzahlen bedeuten eine gute bzw. verbesserte BNUV-Effizienz und umgekehrt.
Die Ermittlung des BNUV-Mindestbedarfs erfolgt rein statisch.
- Hierzu werden die BNUV-Effizienzen der letzten drei Jahre miteinander verglichen und hieraus die beste BNUV-Effizienz, d. h. der kleinste Prozentsatz,
Die Überlegung dabei: Besser als der ermittelte Wert war die BNUV-Effizienz in den letzten Jahren noch nie. Konsequenterweise bedeutet dies, dass eine geringere Kapitalbindung im BNUV noch nie vorhanden war. Hieraus lässt sich der BNUV-Mindestbedarf für die aktuelle Gesamtleistung ableiten. Diese errechnet sich wie folgt:
- Ein Vergleich dieses rechnerischen Mindestbedarfs mit dem aktuellen BNUV visualisiert, ob und in welcher Höhe noch Liquiditätspotenziale realisiert werden können, sofern die aktuelle BNUV-Effizienz auf den besten Wert im Vergleichszeitraum reduziert werden kann.
Sollte die beste BNUV-Effizienz aber im aktuellen Zeitraum bereits erzielt werden, so entspricht der rechnerische BNUV-Mindestbedarf zwangsläufig der aktuellen Höhe des BNUVs.