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Break-Even-Analyse Teil 2 (179)

Im letzten Beitrag haben wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den Grundlagen der Break-Even- Analyse beschäftigt. Darin wurde herausgestellt, dass die Gewinn- und Verlustrechnung praktisch in zwei Bereiche geteilt wird. Der obere Teil inklusiv des Rohertrages wird als variabel angesehen, die übrigen Aufwendungen stellen zunächst Fixkosten dar. Im heutigen Teil erfahren Sie, wie Sie mit einfachen Berechnungen die notwendige Preisanpassung bzw. das notwendige Mengenwachstum ermitteln können.

Ermittlung der notwendigen Preisanpassung

Preisanpassungen haben in jedem Unternehmen den Vorteil, dass sie direkt ohne Abzüge ergebniswirksam werden. 

Wenn Sie also Ihre Verkaufspreise um 1 € erhöhen und die identische Stückzahl an Waren veräußern, dann steigt Ihr Ergebnis (ohne Steuern) zwangsläufig auch um 1 €. Das Kardinalproblem der Praxis ist nun: Akzeptiert der Markt auch die von Ihnen angedachten Preiserhöhungen? Genau das ist der Grund, warum viele Unternehmen diesen Schritt scheuen wie der Teufel das Weihwasser. 

In unserem Beispiel wird ein negatives Ergebnis von 50.000€ erzielt. Die Preise müssen also folglich insgesamt um 50.000€ erhöht werden, um ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können. Die absolute Preiserhöhung beträgt damit 50.000€. 

Diese absolute Zahl ist aber wenig „griffig“. Es empfiehlt sich daher, die relative Preiserhöhung zu berechnen. 

Die prozentual notwendige Preiserhöhung können Sie einfach dadurch ermitteln, indem Sie das (negative) Ergebnis durch die aktuellen Umsatzerlöse (Gesamtleistung) dividieren. In unserem Fall ergibt sich eine notwendige Preissteigerung von 5 %. 

Wenn sich in Ihrem Unternehmen nichts verändert, d. h. die Kosten gleichbleiben und die Auslastung als konstant angesehen werden kann, dann dürfte bei einer vom Markt akzeptierten Preiserhöhung von 5 % ein ausgeglichenes Ergebnis erzielbar sein. Da Sie auch einen Gewinn erzielen möchten und auch das unternehmerische Risiko abgegolten werden sollte, wäre eine Preiserhöhung über 5 % folglich anzustreben. (Hinweis: Das „-„ soll im Beispiel den Verlust visualisieren. Es wird aber mit absoluten Beträgen gerechnet.)

Wie sieht es nun mit der notwendigen Mengenänderung aus?

Notwendige Mengenänderung bedeutet, dass Sie ein Null-Ergebnis erzielen möchten, in dem Sie mehr Produkte verkaufen und dadurch Ihren Umsatz erhöhen. Dadurch steigt der Umsatz. 

Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nicht nur der Umsatz steigt. Sie müssen auch mehr Material aufwenden, um dieses Mengenwachstum realisieren zu können. Folglich ist festzuhalten, dass 1 € Umsatzwachstum durch einen Mehrverkauf an Produkten nicht zu einem 1 € Mehrergebnis führt. 

Unter den Annahmen der Gewinnschwelle können zwar die Sachaufwendungen und Personalkosten als konstant angesehen werden, die Materialaufwendungen steigen aber proportional zum Umsatz. Zwangsläufig verbleibt lediglich der quotale Rohertrag als Mehrdeckungsbeitrag im Unternehmen. Zur Berechnung benötigen Sie folglich die durchschnittliche Rohertragsquote Ihres Unternehmens. 

Diese lässt sich einfach ableiten, in dem Sie den Rohertrag durch die Gesamtleistung dividieren. In unserem Fall beträgt die Rohertragsquote 50 %. 

Wenn Sie beispielsweise mehr Produkte mit einem Netto-Verkaufspreis von 100 € veräußern, verbleiben Ihnen lediglich 50 % Rohertrag bzw. Handelsspanne

Mit diesen Überlegungen befinden wir uns auch schon auf der Zielgeraden.

Bei einem Verlust von 50.000€ muss folglich ein Mehrrohertrag von 50.000€ erzielt werden, um ein Null-Ergebnis zu erzielen. Es gilt also bei einer durchschnittlichen Rohertragsquote von 50 % auf den Umsatz hochzurechnen. 

50 T€ = 50 %

X = 100 %

Rechnerisch ergibt sich: 50.000€ durch 50 % = 100.000€

Sie benötigen folglich einen Mehrumsatz von 100.000€, aus dem bei einer Rohertragsquote von 50 % ein zusätzlicher Deckungsbeitrag in Höhe von 50 % resultiert. Diese 100.000€ stellen die absolute, notwendige Umsatzsteigerung bei einem Mengenwachstum dar. 

Betriebswirtschaftlich interessanter ist die relative notwendige Umsatzsteigerung. Diese ergibt sich aus dem notwendigen Mehrumsatz (in unserem Beispiel 100.000€) dividiert durch den aktuellen Ist-Umsatz (in unserem Beispiel 1.000 T€). Insgesamt wären in unserem Beispiel die Erlöse um 10 % zu steigern, um unter sonst gleichen Bedingungen ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen zu können.

Denken in „Schubladen“

Eines ist noch wichtig: Die Gewinnschwellenrechnung geht in ihrer Reinkultur von einem reinen Schubladendenken aus. 

  • Um wie viel Prozent muss ich die Preise anpassen, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen? 
  • Wie viel Umsatzsteigerung benötige ich, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.

Natürlich ist die Realität deutlich bunter. 

Wenn Sie beispielsweise eine Preisanhebung von 3 % für vertretbar halten, benötigen Sie zwangsläufig weniger Umsatzsteigerung. Sollte es Ihnen dann auch noch gelingen, hier und da die Kosten anzupassen, sinken die notwendigen Werte noch einmal. 

Unser Fazit

Die Gewinnschwellenbetrachtung ist ein nützliches Tool, welches Ihnen anschaulich notwendige Veränderungen in den Bereichen Verkaufspreise, Menge oder auch Kostenblock visualisiert, um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen. Sollten sie ertragsstark sein, zeigen Ihnen die Betrachtungen, wie stabil Ihre Ertragslage ist. 

Eine Fokussierung auf einen isolierten Faktor ist sicherlich nicht zielführend. 

Die Kombi-Packung macht es aber. Versuchen Sie es einmal. Wir wünschen Ihnen viele neue wertvolle Erkenntnisse. 

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.