Die Tatsache, dass Sie diesen Beitrag lesen, zeigt uns: Die Praxisbeispiele unseres Crash-Kurses haben Sie überzeugt. So soll es sein. Wie versprochen erläutern wir Ihnen in dieser dritten und letzten Folge zwei weitere Buchungssätze und ziehen zudem ein kurzes Fazit zu unserem Crash-Kurs.
Beispiel 2: Per Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an Bank
Beginnen wir wie immer mit dem linken Teil des Buchungssatzes, d. h. der Soll-Buchung.
Das Konto lautet hier Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und beinhaltet klassisch die nicht bezahlten, offenen Eingangsrechnungen eines Unternehmens. Da es sich um Verbindlichkeiten handelt, wird dieses Konto als Saldo sicherlich ein Haben ausweisen. Dieses Verbindlichkeiten-Konto wird durch den linken Teil des Buchungssatzes auf der „falschen Seite“ angesprochen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen müssen sich folglich reduziert haben.
Es stellt sich nun die Frage, wodurch die Lieferantenschulden abgebaut werden konnten. Die Antwort finden Sie auf der rechten Seite des Buchungssatzes. Das Bankkonto wird im Haben angesprochen. Wenn Sie auf Ihrem Bankkonto über hohe Guthaben verfügten (Soll-Werte), dann würde eine Buchung im Haben bei den Guthaben bedeuten, dass sich diese um den Betrag entsprechend reduziert hätten.
Sollte das Unternehmen auf den Kontokorrentkonten aber über keine Guthaben, sondern Kontokorrent-Inanspruchnahmen verfügen, dann wären hier Haben-Salden ausgewiesen. Im konkreten Fall würde es wiederum bedeuten, dass sich die Lieferantenschulden reduziert hätten (linker Teil des Buchungssatzes). Die Reduktion der Lieferantenverschuldung wäre jetzt aber durch eine erhöhte Kontokorrentinanspruchnahme erfolgt.
Beispiel 3: Per Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Umsatzerlöse / an Umsatzsteuer
Dieser Buchungssatz müsste das Herz jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers höherschlagen lassen. So ist es doch das Ziel jeder unternehmerischen Leistung, die für ihre Kunden erbrachte Wertschöpfung auch abzurechnen. Denn: Umsatzerlöse können nur dann generiert werden, wenn Rechnungen gestellt und verbucht werden. Genau hierum geht in diesem Buchungssatz.
Wenn Sie eine Leistung abrechnen, generieren Sie Umsatzerlöse. Dies bedeutet für Ihre Gewinn- und Verlustrechnung, dass Sie durch die Buchung der Rechnung Erträge generieren und folglich Ihr Ergebnis verbessern werden.
Wie war das noch gleich? Stimmt. Erträge werden im Haben gebucht. Das Konto der Buchhaltung, in das die von Ihnen gestellten Schlussrechnungen bzw. Teilschlussrechnungen gebucht werden, heißt Umsatzerlöse. Da es sich um eine Ertragsposition handelt, muss dieses Konto folglich im Haben angesprochen werden. Damit wäre ein Part des rechten Teiles unseres Buchungssatzes bereits erläutert. Die gestellte Faktura führt zu Umsatzerlösen.
Jetzt kommt noch die Thematik der Umsatzsteuer hinzu.
Ab einer gewissen Größe sind Sie als Unternehmen verpflichtet, die Umsatzsteuer für den Staat zu erheben und an diesen abzuführen. Sie sind somit der verlängerte Teil des Finanzamtes. Wenn wir im Folgenden unterstellen, dass Sie umsatzsteuerpflichtig sind, dann ist Ihre Leistung zzgl. der Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Ertragswirksam sind allerdings nur die Netto-Rechnungsbeträge.
Die von Ihnen fakturierte Umsatzsteuer ist folglich als Verbindlichkeit zu erfassen und zeitversetzt über die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Wenn Sie jetzt noch einmal an den Schritt 2 unseres Crash-Kurses zurückdenken. Verbindlichkeiten sind Haben-Salden.
Dadurch, dass sich durch Stellung Ihrer Rechnung die Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt zunächst erhöhen, sind die Verbindlichkeiten (hierzu zählt auch die Umsatzsteuer) im Haben anzubuchen. Der rechte Teil des Buchungssatzes wäre damit komplett erläutert. Kommen wir nun zum linken Teil des Buchungssatzes ‚per Forderungen aus Lieferungen und Leistungen‘.
Wenn Sie die Rechnung stellen, heißt dies noch lange nicht, dass Sie auch den Geldeingang unmittelbar erhalten. Infolgedessen begründen Sie durch Stellung der Rechnung eine Forderung gegenüber Ihrem Kunden mit der berechtigten Hoffnung, dass diese Forderung auch sehr zeitnah bezahlt wird. Forderungen stellen eine Vermögensposition Ihres Unternehmens dar und sind folglich auf der Aktivseite im „Soll“ zu erfassen. Aufgrund der Forderungen aus der neuen Rechnung erhöht sich auch das Vermögen Ihres Unternehmens. Dadurch, dass Ihr Kunde Ihnen auch die Umsatzsteuer zahlen muss (Sie werden diese als Verbindlichkeit an das Finanzamt ja abführen müssen), ist diese Forderung brutto zu erfassen.
Sie betreiben ausschließlich Bargeschäft?
Ok. Der Buchungssatz bleibt praktisch unverändert. Nur: Statt der Buchung ‚per Forderungen aus Lieferungen und Leistungen‘ würden Sie dann ‚per Kasse / oder per Bank‘ buchen. Die Interpretation wäre dann: Sie haben Bareinnahmen brutto generiert durch Stellung (und Begleichung) Ihrer Rechnung.
Ein Fazit
Halten wir fest: Gehen Sie bei der Interpretation der Buchführung in 3 Schritten vor. Überlegen Sie zunächst, ob es sich bei dem anzusprechenden Konto um ein Bestands- bzw. Erfolgskonto handelt. Überlegen Sie im 2. Schritt, was genau eine Anbuchung dieses Kontos im Soll bzw. Haben jeweils bedeutet. Bilden oder interpretieren Sie im letzten Schritt dann den entsprechenden Buchungssatz und übersetzen Sie diesen in eine verständliche Sprache.
Wie versprochen: Crash-Kurs Buchführung in 3 Schritten – geht doch!