Schön, sehr verehrte Leserinnen und Leser, dass sie wieder dabei sind. Im ersten Teil unseres Blogs über die Investitionstätigkeit der Bekleidungs-GmbH schilderten wir, dass das Unternehmen aufgrund von Kapazitätsengpässen ernsthaft überlegte im nennenswerten Umfang zu investieren. Dies sollte durch einen externen Experten konstruktiv kritisch durchleuchtet werden.
Heute möchten wir darüber berichten, wie wir uns den Herausforderungen gestellt haben.
Stimmt die strategische Ausrichtung?
Zunächst haben wir uns ausführlich mit der Geschäftsführung über die strategische Ausrichtung des Unternehmens in Zukunft unterhalten. Was genau waren die Investitionsmotive? Worin besteht die Unternehmensstrategie? Passt das Investment in die geplante strategische Ausrichtung? Wie nachhaltig erscheint uns die strategische Ausrichtung des Unternehmens?
Unser Ziel war eindeutig: Wenn die strategische Ausrichtung unserer Ansicht nach nicht belastbar gewesen wäre und / oder das Investment nicht in die beabsichtigte Strategie gepasst hätte, dann wären alle Zahlen der Welt unnütz. Die weichen Daten waren einmal mehr entscheidend. In diesem Punkt konnten wir die Ampel auf Grün setzen. Das Investment war von der Geschäftsführung sehr gut durchdacht.
Fixierung des angedachten Investitionsbudgets
In einem zweiten Schritt haben wir die Buchhaltungsabteilung gebeten, uns sämtliche Kosten für das Investitionsvorhaben zusammenzustellen. Dieses Kostenbudget wurde dann von uns gemeinsam mit dem Mandanten konstruktiv kritisch reflektiert. Wurde an alles gedacht?
Durchführung der Investitionsrechnung
Im dritten Schritt ging es darum, durch Anwendung der gängigen statischen Investitionsrechenverfahren wie beispielsweise der Kostenvergleichsrechnung, der Gewinnvergleichsrechnung, des Return on Investments sowie der statischen Amortisationsdauer eine auf Zahlen basierte Vorteilhaftigkeitsanalyse des Investments zu erhalten.
Ermittlung des betriebswirtschaftlich notwendigen Finanzbedarfs
Zudem galt es, den zur Durchführung der Investitionen notwendigen Anlage- sowie Umlaufkapitalbedarf mit betriebswirtschaftlichen Maßstäben abzuschätzen.
Es zeigten sich folgende Punkte:
- Die aus der Kostenvergleichsrechnung ableitbaren laufenden Belastungen für das Investment waren sehr hoch. Eine Fehlinvestition hätte entsprechend gravierend negative Auswirkungen auf die Ertragslage des Unternehmens gehabt.
- Die Gewinnvergleichsrechnung haben wir im konkreten Fall so modifiziert, dass bei dem geplanten Investment zunächst keine zusätzlichen Umsatzerlöse berücksichtigt wurden. Vielmehr wurden ausschließlich die sicher ableitbaren Kostenersparnisse bei Durchführung des Investments (wie beispielsweise der Entfall der Schichtzulage) kostenmindernd angesetzt. Zwar stellte sich dadurch zunächst ein negativer Erfolg ein; absehbare Produktivitätsfortschritte sowie ein weiterer, nachvollziehbarer Umsatzanstieg wurden bewusst als Puffer zunächst nicht berücksichtigt.
- Selbst unter Berücksichtigung dieser engen Auslegung des Investitionsvorhabens zeigte sich, dass die bestehenden Erträge des Unternehmens sich zwar reduzieren würden. Ein positiver Ergebnisausweis wäre aber nach wie vor noch möglich. Festzuhalten war damit, dass selbst bei einem Scheitern des Investments die Existenz des Unternehmens nicht zwingend gefährdet war. Dies ist beileibe nicht immer der Fall.
- Unter Anwendung entsprechender Verfahren ermittelten wir den notwendigen Break-even-Umsatz, der zur Kostendeckung des Investments mindestens notwendig war. Es zeigte sich hier, dass aufgrund der bestehenden Marktprognose dieses notwendige Mehrumsatzvolumen auch akquirierbar sein müsste. Dies war eine weitere wesentliche Aussage, die für die Durchführung der Investition sprach.
- Der Anlagekapitalbedarf konnte schnell fixiert werden. Problematischer war die Beantwortung folgender Fragestellungen:
- Wie viel zusätzlicher Kontokorrentbedarf wird benötigt, um die Investitionsphase vor allem aber das geplante weitere Wachstum nach Durchführung der Investitionen auskömmlich zu finanzieren?
- Wie hoch sollte der Eigenmittelanteil sein, der vom Unternehmen für das Investment aus Cash-Positionen eingebracht werden soll?
Auswahl der richtigen Finanzpartner / private Haftung der geschäftsführenden Gesellschafter
Für den Kunden standen noch zwei wichtige Fragen im Raum:
- Welche Finanzpartner sollen angesprochen werden zur Finanzierung der Investitionen?
- Wie hoch wird die private Haftung für die geschäftsführenden Gesellschafter sein?
Stellen Sie sich einmal vor, die Hausbank würde den Vorstandsvorsitzenden eines DAX Unternehmens in die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten des Konzerns nehmen! Ein Unding.
Leider sieht es im kleineren Mittelstand komplett anders aus. Die Hausbank verhaftet Unternehmerinnen und die Unternehmer meist mit großen Teilen des Privatvermögens.
Wenn sich also ein großes Investment als Fehlentscheidung herausstellt, leidet im schlimmsten Fall nicht nur die Firma selbst sondern auch das private Vermögen der Gesellschafter. Das Risiko ein solches Investment einzugehen, ist folglich im Vergleich zu einem DAX-Konzern aus unserer Sicht um ein Vielfaches höher.
Sie möchten wissen, wie es weiter ging? Dann freuen Sie sich auf den nächsten Beitrag.