Erinnern Sie sich noch an unsere letzten Beiträge? Wir haben von der Steine GmbH berichtet. Es handelt sich hierbei um ein mittelständisches Unternehmen, welches von der Hausbank die dringend notwendige Saisonfinanzierung zunächst nicht genehmigt bekommen hat.
Wir wurden zunächst eingeschaltet, den Saisonfinanzierungsbedarf zu prüfen sowie einen ersten Quickcheck durchzuführen. Nach unseren Analysen war es uns möglich, die Hausbank zur Prolongation der jährlichen Finanzierung zu bewegen. Allerdings war dies mit der Auflage verbunden, dass die Steine GmbH ein Sanierungsgutachten in Anlehnung IDW S 6 veranlasst. Hierzu wurden wir beauftragt.
Die Erstellung eines solchen Sanierungsgutachtens nach IDW S 6 ist schon für alle Seiten eine große Herausforderung.
Das Positive: Die Steine GmbH hat unsere Arbeit durch das Erstmandat mittlerweile kennen und schätzen gelernt. Die Zusammenarbeit war sehr gut. Man sah in dieser hohen Auflage nicht nur die Mehrkosten, sondern vor allem den Mehrwert für das Unternehmen.
Gemeinsam machten wir uns ans Werk.
Der Inhalt des Sanierungsgutachtens
Das Gutachten umfasste am Ende gut 250 Seiten und beleuchtete nahezu sämtliche Bereiche des Unternehmens. Um Ihnen eine Vorstellung darüber zu geben, welche Punkte es im Einzelnen zu analysieren gab, haben wir Ihnen Auszüge aus der Gliederung des Sanierungsgutachtens im Folgenden einmal abgebildet.
- Aufgabenstellung und Auftragsumfang
- Zusammenfassung
- Analyse der wirtschaftlichen Unternehmenslage
- Analyse der Ertrags- und Bilanzdaten der Steine GmbH
- Analyse der Ertrags- und Bilanzdaten der Besitzgesellschaft
- Konsolidierte Betrachtung der Ertrags- und Bilanzdaten
- Analyse der Unternehmenslage
- Analyse des Unternehmensumfeldes
- Analyse der Branchenentwicklung und Wettbewerbssituation
- Strategische Flanken
- Analyse der internen Unternehmensverhältnisse
- Unternehmensleitung / Management
- Externes und internes Rechnungswesen
- Sortiment und Sortimentspolitik
- Vertriebssystem und Vertriebspolitik
- Provisionierung und Preispolitik
- Beurteilung der Unternehmensstrategie
- Feststellungen des Krisenstadiums und zur Insolvenzgefahr
- Zusammenstellung der Krisenursachen
- Maßnahmen zur Restrukturierung des Unternehmens
- Leitbild des sanierten Unternehmens
- Bedeutung des Leitbildes des sanierten Unternehmens
- Beschreibung der Unternehmensstrukturen
- Darstellung der Wettbewerbsvorteile und –strategien
- Maßnahmen zur Überwindung der Liquiditätskrise
- Maßnahmen zur Überwindung der Erfolgskrise
- Maßnahmen zur Beseitigung der Produkt- Absatzkrise
- Weitere Restrukturierungsmaßnahmen
- Integrierte Sanierungsplanung
- Planungsprämissen
- Jahresertragsplanung, Monatsertragsplanung, Monatsfinanzplanung, Bilanzplanung
- Plan-Daten für das nachfolgende Wirtschaftsjahr
- Planungsprämissen
- Jahresertragsplanung, Monatsertragsplanung, Monatsfinanzplanung, Bilanzplanung
- Abschluss
- Anmerkung zur Sanierungsfähigkeit
- Anmerkung zur Umsetzungsfähigkeit sowie zum Umsetzungswillen
- Erklärung und Feststellung zur Unternehmensfortführung
Sanierungsgutachten ist kein Selbstzweck
Erneut sei an dieser Stelle angemerkt, dass das Gutachten kein Selbstzweck sein kann oder darf. Vielmehr gilt es, gemeinsam mit dem Unternehmen die Schwachstellen klar herauszuarbeiten und in Bezug auf die erkannten Schwachstellen aber auch auf die Stärken optimale Restrukturierungsmaßnahmen zu fixieren und zu verabschieden.
Natürlich kann es nur gelingen, wenn das Unternehmen auch die Umsetzungsfähigkeit sowie den Umsetzungswillen hat. Auch hierzu haben wir im Rahmen unseres Gutachtens Stellung bezogen.
Positive Fortführungsprognose
Am Ende muss dann durch den Berater eine klare Aussage darüber getroffen werden, ob das wirtschaftliche Überleben der Steine GmbH aus Sicht des Beurteilenden als überwiegend wahrscheinlich angesehen werden kann.
Man spricht dann von der sogenannten positiven Fortführungsprognose. Es handelt sich hierbei um ein wertendes Gesamturteil, indem wir unter Abwägung sämtlicher Aspekte und Erkenntnisse aus dem Sanierungsmandat dem Unternehmen eine dauerhafte Marktberechtigung als überwiegend wahrscheinlich attestieren.
Natürlich gilt auch hier: Hellsehen kann ein Unternehmensberater nicht, aber wer kann das schon?
Dennoch: Die Voraussetzungen, dass ein sachverständiger Dritter eine solche positive Fortführungsprognose bejaht, sind sehr hoch.
Unsere Vorgehensweise in Restrukturierungsfällen
Wir erklären sämtlichen Mandanten immer: Nur wenn wir während des Mandates gemeinsam der Überzeugung sind, dass die Insolvenzgefahr beseitigt werden und das Unternehmen perspektivisch wieder auf einen positiven Ertragskorridor kommen kann, finalisieren wir auch ein Sanierungsgutachten.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Insolvenz unabdingbar ist, dann macht ein Festhalten an dem ursprünglichen Beratungsauftrag so sicherlich keinen Sinn mehr.
Sie möchten erfahren, welche Kernaussagen wir getroffen haben und wie unsere Prognose am Ende lautete?
Gerne. Freuen Sie sich einfach auf die nächsten Beiträge und bleiben Sie weiter am Ball, wenn wir über die Restrukturierung der Steine GmbH wieder berichten.