Sie befinden sich hier: Peter Schaaf und ManagementpartnerAktuellesDie richtige Rechtsformwahl bei Existenzgründungen – Teil 1

Die richtige Rechtsformwahl bei Existenzgründungen – Teil 1

Gerade Existenzgründer stehen oftmals vor der Frage, welche Rechtsform für das eigene Unternehmen gewählt werden soll. Die Wahl der Rechtsform hat umfangreiche Auswirkungen, beispielsweise auf handelsrechtliche Vorschriften, steuerliche Gegebenheiten, haftungsrechtliche Fragestellungen, aber auch hinsichtlich der Bonitätseinschätzung bei den Hausbanken.

Pauschal gilt: DIE richtige Rechtsform gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie für Ihr Unternehmen und Ihre  Bedürfnisse den optimalen Weg finden. Hier ein kurzer Abriss:

Grundsätzlich wird zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden.

Bei den Personengesellschaften haftet der Gesellschafter mit seinem Privatvermögen, während bei den Kapitalgesellschaften die Haftung auf die Höhe der Einlage beschränkt ist. Dies setzt natürlich u.a. voraus, dass keinerlei private Bürgschaften etc. vom Gesellschafter übernommen werden.

Lassen Sie uns im ersten Teil einmal über die Personengesellschaften sprechen.

  1. Die Gründung als Einzelfirma dürfte die zunächst einfachste Variante sein. Bei der gewerblichen Tätigkeit beantragen Sie einen Gewerbeschein, erhalten eine Steuernummer und können loslegen. Die Vorteile dieser schlanken Rechtsform (geringer Aufwand, flexible Gestaltungsmöglichkeiten) erkaufen Sie sich aber mit einer unbeschränkten Haftung mit Ihrem Privatvermögen.
  2. Sollte ein weiterer Gesellschafter hinzukommen oder sie mit mehreren Personen Unternehmen gründen, läge der Sprung von der Einzelfirma in die Gesellschaft bürgerlichen Rechts GbR.
  • Hier empfiehlt es sich, unter Einschaltung kompetenter externer Unterstützung einen belastbaren Gesellschaftsvertrag auf jeden Fall zu fixieren. Auch hier haften Sie allerdings mit dem gesamten Privatvermögen. Der Vorteil liegt-, wie bei der Einzelfirma darin, dass Ihre unternehmerische Unabhängigkeit sehr hoch ist.
  • Sofern gewisse Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschritten werden, kann zudem die Buchführung in vereinfachter Form als Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden. Dies hilft, Kosten zu sparen, wenngleich die kaufmännische Transparenz oft zu wünschen übrig lässt.
  1. Im Unterschied zur BGB-Gesellschaft muss bei der OHG (Offene Handelsgesellschaft) ein ganz bestimmter qualifizierter Zweck vorliegen. Dies ist der Betrieb eines Handelsgewerbes mit gemeinsamer Firma. Eine BGB- Gesellschaft wird immer dann zur OHG, wenn beispielsweise ein nach Art und Umfang kaufmännisch errichteter Geschäftsbetrieb erforderlich wird (Paragraf 105 Abs. 1 HGB). Gleiches gilt auch dann, wenn die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. In beiden Fällen liegt dann ein Handelsbetrieb vor.

Sowohl bei der BGB Gesellschaft als auch bei der OHG haften die Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.

  1. Eine Abwandlung der OHG ist die KG (Kommanditgesellschaft). Der Unterschied zur OHG besteht darin, dass nur der Komplementär (Vollhafter) unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet. Bei den Kommanditisten (Teilhafter) ist die Haftung auf die Höhe der Einlage begrenzt.

Diese Rechtsform eignet sich dann, wenn andere Personen als Kapitalgeber mit beschränkter Haftung aufgenommen werden sollen. Die Kommanditisten dürfen zwar dann nicht die Gesellschaft rechtlich vertreten. Dafür erhalten Sie in aller Regel eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals zuzüglich einer Erfolgsbeteiligung.

Für den Komplementär hat dies den Vorteil, dass er die vollständige Handlungsfreiheit im Unternehmen weiterhin hat.

Ein leichter Vorteil ist noch bezüglich der Gewerbesteuer bei den Personengesellschaften zu verzeichnen. Gewerbesteuer wird erst dann fällig, wenn der Gewinn 24.500 € überschreitet.

Ein kurzer Abriss über die „gängigen“ Kapitalgesellschaften für Existenzgründer werden wir Ihnen in einem der nächsten Blogs geben.

Seminare

Praxisnah, effektiv, nachhaltig
– Wie wir trainieren
Suche

PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.