Sie befinden sich hier: Peter Schaaf und ManagementpartnerAktuellesDie richtige Rechtsformwahl bei Existenzgründungen – Teil 2

Die richtige Rechtsformwahl bei Existenzgründungen – Teil 2

In einem der letzten Blogs haben wir Ihnen bereits in wenigen Worten die gängigen Personengesellschaften erläutert, die für eine Existenzgründung zur Verfügung stehen.

Mit diesem Beitrag möchten wir nun die Kapitalgesellschaften thematisieren.

Kapitalgesellschaften sind immer dann sinnvoll, wenn die Haftung des Privatvermögens ausgeschlossen werden soll. Auf diese Weise kann eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privatsphäre erfolgen. Auch hat die Kapitalgesellschaft später den Vorteil, dass die Anteile vergleichsweise einfach veräußert werden können.

  1. Der Klassiker ist die GmbH, d. h. die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der oder die Gesellschafter müssen mindestens ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € kumuliert erbringen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf dieses Stammkapital beschränkt.
  • Alternativ hierzu kann auch eine Sachgründung erfolgen und zwar dann, wenn Vermögensgegenstände (wie beispielsweise das Anlagevermögen) in das Unternehmen eingebracht werden.
  • Die zu beachtenden Formvorschriften für die GmbH sind bereits deutlich höher als bei der Einzelfirma. So muss nicht nur-wie bei der OHG, eine Bilanz erstellt werden. Diese ist auch zu veröffentlichen bzw. im Handelsregister zu hinterlegen.
  • Für Existenzgründer beinhaltet die GmbH allerdings auch Nachteile:
  • Die Bonitätseinschätzung der Bank einer neuen Kapitalgesellschaft ist aller Regel schlechter bzw. die Hausbanken verlangen private Bürgschaften der Gesellschafter, sodass eine Haftungsbeschränkung de facto nur bei anderen extern anderen Gläubigern (z.B. Lieferanten) erfolgt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Lieferanten in aller Regel eine neu gegründete GmbH auch nur sehr eingeschränkt kreditieren, wenn nicht private Sicherheiten gestellt oder Bürgschaften übernommen werden.
  • Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Geschäftsführer – trotz GmbH-Mandel – mit seinem Privatvermögen.
  • Nicht zu unterschätzen ist zudem die Tatsache, dass insolvenzrechtliche Fragestellungen ständig mit beobachtet werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In aller Regel gestalten sich die Existenzgründungsvorhaben in den ersten Jahren defizitär. Wenn eine GmbH dann nur über ein geringes Stammkapital verfügt, dann kann die Überschuldungsproblematik sehr schnell im Raum stehen. Achten Sie unbedingt darauf, dass nicht der Verdacht einer potenziellen Insolvenzverschleppung auf Sie zukommt.
  1. Eine Abwandlung der GmbH stellt die GmbH & Co. KG
  • Hierbei handelt es sich eigentlich um eine Personengesellschaft, bei der der Komplementär, d. h. der Vollhafter, durch eine GmbH ersetzt wird. Damit ist diese Gesellschaftsform juristisch eine Kapitalgesellschaft geworden.
  • Der Vorteil dieser Konstruktion besteht zum einen ihrer beschränkten Haftung in Bezug auf das Privatvermögen sowie zum anderen in der Tatsache, dass vergleichsweise einfach weitere Kapitalgeber perspektivisch gewonnen werden können.
  1. In letzter Zeit hat sich verstärkt die UG (Unternehmergesellschaft, haftungs­beschränkt) Hierbei handelt sich eigentlich um eine kleine GmbH, bei der das notwendige Stammkapital in Höhe von 25.000 € nicht aufgebracht werden muss.
  • Die Gesellschafter können sich ab einem Euro an dieser Gesellschaft beteiligen. Gesetzlich ist allerdings dann vorgeschrieben, dass in den nächsten Jahren 25 % der Gewinne tituliert werden müssen, bis das Mindest­stammkapital in Höhe von 25.000 € erreicht wird.
  • Bereits im Zusammenhang mit der GmbH haben wir auch wirklich insolvenz­rechtliches Fragestellung hingewiesen. Dies trifft auf die UG in besonderem Maße zu. Aus unserer Erfahrung sind daher die UG mit Vorsicht am Markt zu beobachten.

Seminare

Praxisnah, effektiv, nachhaltig
– Wie wir trainieren
Suche

PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.