Bestimmung der notwendigen Auslastung
Hätten Sie gedacht, was Sie alles ein paar einfachen Stundenberechnungen ableiten können? Sie werden jetzt sicher schmunzeln.
Lassen Sie uns kurz auf den letzten Beitrag zurückkommen. In der letzten Folge erläuterten wir Ihnen, wie die aktuelle Auslastung in unserem Beispielfall abgeleitet werden konnte. Es ergab sich die folgende Berechnung
Da in unserem Beispiel ein Negativergebnis erzielt wurde, reichte die historische Auslastung folglich nicht aus, ein auskömmliches Ergebnis erzielen.
Natürlich ist die Welt der BWL mehrdimensional. Zur Reduktion der Komplexität möchten wir aber im Folgenden einmal diese Frage ausschließlich mit der Komponente „notwendige Auslastung“ beantworten. Andere Stellschrauben, wie beispielsweise Kostenreduktion oder Preisanpassung, sollen nicht berücksichtigt werden.
Unser Beispiel-Unternehmen erwirtschaftet ein negatives Ergebnis. Die Anzahl der fakturierten Stunden und damit der Umsatzerlöse reicht folglich nicht aus, den Kostenblock zu decken.
Ein kostendeckendes Ergebnis wird dann erreicht, wenn der Umsatz mindestens um den Verlust steigt und hierfür keine weiteren Ressourcen aufgewendet werden müssen.
Unser Beispielunternehmen kalkuliert mit einem Stundensatz von 40 € pro abgerechnete Stunde. Da nun ein Verlust von 45.000 € erzielt wurde, müssen folglich mehr Stunden abgerechnet werden. Es ergibt sich die folgende Berechnung:
Diese notwendige Stundenanzahl kann nun in Relation gesetzt werden zu den maximalen Anwesenheitsstunden, die dem Unternehmen durch die Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Dies zeigt folgende Übersicht:
Die aktuelle Auslastung des Unternehmens müsste folglich um 13,3 Prozentpunkte erhöht werden. Dann wäre es möglich, ein rechnerisch ausgeglichenes Ergebnis zu erzielen.
Unter sonst gleichen Bedingungen ergibt sich folglich folgende notwendige Auslastung:
Betriebswirtschaftlich soll sich nun das Unternehmen die Frage stellen, wie es diese notwendige Auslastung tatsächlich durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen erzielen kann.
Sollten im nächsten Jahr auch andere wirkungsvolle Maßnahmen, wie beispielsweise Kosteneinsparungen oder Preisanhebungen, umgesetzt werden, so würde sich die notwendige Mindestauslastung für ein 0-Betriebsergebnis entsprechend reduzieren.
Was bedeutet nun eine Effizienzverbesserung um einen Prozentpunkt für die Ertragslage?
Diese sehr wichtige Frage lässt sich einfach beantworten. Bei einem maximalen Anwesenheitsstundenpotenzial von 8.440 Stunden bedeutet eine um 1 % höhere Auslastung nicht, dass die Mitarbeitenden mehr arbeiten sollen bzw. müssen. Es bedeutet lediglich, dass von diesem Stundenpotenzial mehr Stunden abrechenbar und damit letztendlich als Umsatz fakturiert werden können.
Da der Stundensatz in unserem Beispielunternehmen auch bekannt ist, kann die folgende Berechnung abgeleitet werden:
Halten wir einmal fest:
Eine Erhöhung der Auslastung um einen Prozentpunkt ergibt eine Erhöhung der abrechenbaren Leistung um 3.360 Euro.
Welche Kosten stehen nun dem Unternehmen mit diesem Mehrumsatz gegenüber?
Sie haben die rhetorische Frage sicherlich direkt durchschaut, richtig? Die Personal-, aber auch die Sachaufwendungen, ändern sich praktisch nicht oder wenn, nur mit kleinen Beträgen.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Erhöhung der Auslastung mehr oder minder im gleichen Umfang sich direkt in der Ergebnisverbesserung niederschlägt.
Sollte es dem Unternehmen gelingen, die Auslastung sogar um 2 Prozentpunkte zu verbessern, erhöht sich das Ergebnis rechnerisch folglich mit dem doppelten Betrag.
Abschließend stellt sich die Frage, mit welchen Maßnahmen Sie nun in Ihrem Unternehmen die Effizienz des Personaleinsatzes verbessern können.
Natürlich haben wir hierfür wieder einige betriebswirtschaftliche Tipps vorbereitet, die Sie in der nächsten Folge erfahren werden.