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Mehr InformationenDer Gesetzgeber hat zur Förderung der Konjunktur den Investitionsabzugsbetrag von 40 % auf 50 % erhöht. Über diesen Weg können in Kombination mit der nach wie vor bestehenden Sonderabschreibung Steuerspareffekte vorgezogen werden. Wie genau der Steuereffekt errechnet wird, dies erfahren Sie in folgendem Podcast. Der Unternehmensberater Peter Schaaf erhebt aber auch mahnend den Finger, dass Investitionen nur dann durchgeführt werden sollten, wenn diese betriebswirtschaftlich sinnvoll sind, Steuerersparnis hin oder her.
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