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Mehr InformationenDieser zweite Beitrag zum Thema Einnahmen- und Überschussrechnungen knüpft an den letzten Blog an, indem Peter Schaaf die Grundzüge aber auch die Tücken der in § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes geregelten EÜR erläuterte.
In diesem Blog erfahren Sie die Grundzüge des Zufluss- / Abflussprinzips. Sie werden feststellen, dass das in der EÜR ausgewiesene Ergebnis lediglich einen Liquiditätsindikator darstellt. Den ausgewiesenen Überschuss mit einem betriebswirtschaftlichen Gewinn gleichzusetzen, ist nur unter ganz engen Rahmenbedingungen belastbar. Erfahren Sie im heutigen Beitrag, welche Prämissen dies im Einzelnen sind.
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