In diesem zweiten Beitrag zum Thema Gewährleistungsrückstellungen erläutert Unternehmensberater Peter Schaaf die oftmals angewandte Methode, Gewährleistungsrückstellungen durch eine von den Finanzbehörden akzeptierte Nicht-Beanstandungsgrenze zu ermitteln. Zudem gibt er Tipps dazu, wie Sie als Serienproduzent diese Nicht-Beanstandungsgrenze ihren tatsächlichen Risiken anpassen können bzw. sollten.
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