Die 7. Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement hat, so wie wir dies beurteilen, für einigen Wirbel in der Banken- und Sparkassenwelt gesorgt. Wie heißt es dort so schön: Das Kreditinstitut hat die künftige Kapitaldienstfähigkeit unter potenziell ungünstigen Bedingungen nachzuweisen. Was genau nun potenziell ungünstige Bedingungen sind und wie der Nachweis konkret zu erfolgen hat, dies wird in MaRisk nicht näher präzisiert.
Dieser Nachweis kann unserer Ansicht nach, zumindest bei größeren Unternehmen, nur auf Basis einer belastbaren Planung erfolgen. Doch: Wann kann eine Planung als belastbar angesehen werden? Allein an dieser Frage scheiden sich die Geister.
Zudem können wir in der gelebten Bankpraxis immer wieder feststellen, dass es den Banken und Sparkassen bereits sehr schwerfällt, die umfangreichen Anforderungen des § 18 KWG zu erfüllen, nachdem sich ein Kreditinstitut ab einem Obligo von 750 T€ die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens einreichen lassen muss. Das routinemäßig auch von den Unternehmen Plan-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist eher die Ausnahme als die Regel.
Die geänderten MaRisk dürften dem Thema Planung wieder einiges an Schwung verleihen.
Mit dieser und drei weiteren Folgen möchten wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, wie Sie die Resilienz der künftigen Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens auf Basis von belastbaren Plan-Zahlen verifizieren können.
Eines soll an dieser Stelle klar herausgestellt werden: Jede Planung, mag sie auch noch so gut abgeleitet worden sein, bleibt immer zu gewissen Teilen der berühmte Blick in die Glaskugel. Selbst wenn wir es alle möchten. Hellsehen können wir nicht!
Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit werden wir auch immer wieder vor die Herausforderung gestellt, entweder Plan-Zahlen für unsere Mandanten zu erstellen oder aber diese Plan-Zahlen aus Sicht eines sachverständigen Dritten zu verifizieren, d. h. zu verproben.
Um nun beurteilen zu können, ob ein Unternehmen auch unter potenziell ungünstigen Bedingungen den Kapitaldienst tragen kann, bietet sich folgende praxisorientierte Vorgehensweise an:
Tipp 1: Beurteilen Sie dies durch die Rentabilität eines Unternehmens im Langfristtrend.
Jedes Wirtschaftsjahr stellt ein Unternehmen vor neue Herausforderungen. Manchmal sind diese größer, manchmal kleiner. Unternehmen, die folglich über einen langen Zeitraum, beispielsweise 5 oder 10 Jahre, dauerhaft erfolgreich waren, haben es dann geschafft, diese Herausforderungsklippen jeweils optimal zu meistern.
Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen.
Betrachten Sie daher stets die historische, langfristige Rentabilität, beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren, in dem Sie ein durchschnittliches Betriebsergebnis pro Jahr in Euro ableiten.
Ergänzend hierzu sollte dieses Betriebsergebnis auch durch die durchschnittliche Gesamtleistung dividiert werden. Auf diese Weise erhalten Sie die sogenannte Betriebsrentabilität.
Sicherlich wird diese zwischen den Jahren schwanken. Top-Unternehmen schaffen es aber, eine Rendite im langfristigen Trend zu erzielen, die spürbar über der Vergleichsrentabilität der Branche liegt.
Wenn dies in Ihrem konkreten Fall zutrifft bzw. Ihr Unternehmen eine branchenüberdurchschnittliche Rendite ausweist, dann lässt dies einen positiven Rückschluss auf ein erfolgreiches Management zu.
Natürlich muss dies nicht zwingend bedeuten, dass die Historie automatisch auf die Zukunft interpoliert werden kann. Ein erster, positiver Aspekt zur Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit wäre allerdings gegeben.
Im nächsten Beitrag werden wir darauf eingehen, wie Sie die vom Unternehmen erstellten Plan-Daten plausibilisieren können. Dieser Schritt stellt zudem einen weiteren Arbeitsschritt dar, um die Anforderungen aus der 7. Novellierung der MaRisk zu erfüllen.