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Folge 291 – Einschätzung der nach. Kapitaldienstfähigkeit vor dem Hintergrund der 7. Novellierung der MaRisk – Teil 1

Die 7. Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement hat, so wie wir dies beurteilen, für einigen Wirbel in der Banken- und Sparkassenwelt gesorgt. Wie heißt es dort so schön: Das Kreditinstitut hat die künftige Kapitaldienstfähigkeit unter potenziell ungünstigen Bedingungen nachzuweisen. Was genau nun potenziell ungünstige Bedingungen sind und wie der Nachweis konkret zu erfolgen hat, dies wird in MaRisk nicht näher präzisiert. 

Dieser Nachweis kann unserer Ansicht nach, zumindest bei größeren Unternehmen, nur auf Basis einer belastbaren Planung erfolgen. Doch: Wann kann eine Planung als belastbar angesehen werden? Allein an dieser Frage scheiden sich die Geister. 

Zudem können wir in der gelebten Bankpraxis immer wieder feststellen, dass es den Banken und Sparkassen bereits sehr schwerfällt, die umfangreichen Anforderungen des § 18 KWG zu erfüllen, nachdem sich ein Kreditinstitut ab einem Obligo von 750 T€ die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens einreichen lassen muss. Das routinemäßig auch von den Unternehmen Plan-Daten zur Verfügung gestellt werden, ist eher die Ausnahme als die Regel. 

Die geänderten MaRisk dürften dem Thema Planung wieder einiges an Schwung verleihen.

Mit dieser und drei weiteren Folgen möchten wir einen kleinen Beitrag dazu leisten, wie Sie die Resilienz der künftigen Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens auf Basis von belastbaren Plan-Zahlen verifizieren können. 

Eines soll an dieser Stelle klar herausgestellt werden: Jede Planung, mag sie auch noch so gut abgeleitet worden sein, bleibt immer zu gewissen Teilen der berühmte Blick in die Glaskugel. Selbst wenn wir es alle möchten. Hellsehen können wir nicht!

Im Rahmen unserer Beratungstätigkeit werden wir auch immer wieder vor die Herausforderung gestellt, entweder Plan-Zahlen für unsere Mandanten zu erstellen oder aber diese Plan-Zahlen aus Sicht eines sachverständigen Dritten zu verifizieren, d. h. zu verproben. 

Um nun beurteilen zu können, ob ein Unternehmen auch unter potenziell ungünstigen Bedingungen den Kapitaldienst tragen kann, bietet sich folgende praxisorientierte Vorgehensweise an:

Tipp 1: Beurteilen Sie dies durch die Rentabilität eines Unternehmens im Langfristtrend.

Jedes Wirtschaftsjahr stellt ein Unternehmen vor neue Herausforderungen. Manchmal sind diese größer, manchmal kleiner. Unternehmen, die folglich über einen langen Zeitraum, beispielsweise 5 oder 10 Jahre, dauerhaft erfolgreich waren, haben es dann geschafft, diese Herausforderungsklippen jeweils optimal zu meistern. 

Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. 

Betrachten Sie daher stets die historische, langfristige Rentabilität, beispielsweise über einen Zeitraum von 10 Jahren, in dem Sie ein durchschnittliches Betriebsergebnis pro Jahr in Euro ableiten. 

Ergänzend hierzu sollte dieses Betriebsergebnis auch durch die durchschnittliche Gesamtleistung dividiert werden. Auf diese Weise erhalten Sie die sogenannte Betriebsrentabilität

Sicherlich wird diese zwischen den Jahren schwanken. Top-Unternehmen schaffen es aber, eine Rendite im langfristigen Trend zu erzielen, die spürbar über der Vergleichsrentabilität der Branche liegt. 

Wenn dies in Ihrem konkreten Fall zutrifft bzw. Ihr Unternehmen eine branchenüberdurchschnittliche Rendite ausweist, dann lässt dies einen positiven Rückschluss auf ein erfolgreiches Management zu. 

Natürlich muss dies nicht zwingend bedeuten, dass die Historie automatisch auf die Zukunft interpoliert werden kann. Ein erster, positiver Aspekt zur Beurteilung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit wäre allerdings gegeben. 

Im nächsten Beitrag werden wir darauf eingehen, wie Sie die vom Unternehmen erstellten Plan-Daten plausibilisieren können. Dieser Schritt stellt zudem einen weiteren Arbeitsschritt dar, um die Anforderungen aus der 7. Novellierung der MaRisk zu erfüllen. 

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.