Im letzten Blog unserer kleinen Reihe haben wir thematisiert, dass eine betriebswirtschaftlich korrekte Beurteilung der langfristigen Rentabilität eines Unternehmens die Basis für eine Einschätzung der zukünftigen Kapitaldienstfähigkeit ist. Klar herausgestellt wurde von uns zudem, dass ein einfaches Copy Paste der Vergangenheit auf die Zukunft nicht zielführend sein kann. Die Kapitaldienstfähigkeit ist folglich an den Plan-Daten des Unternehmens auszurichten. Genau hieran möchten wir mit unserem heutigen Beitrag ansetzen.
Tipp 1: Plausibilisieren Sie die vom Unternehmen erstellten Plan-Daten
Bereits bei der Vorstellung des letzten Aspektes haben wir ausgeführt, dass eine erfolgreiche Unternehmenshistorie nicht automatisch die Blaupause für eine erfolgreiche Unternehmenszukunft ist. Dies kann so sein, muss aber nicht.
Eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit kann nur dann attestiert werden, wenn diese auch auf Basis von belastbaren Plan-Daten nachgewiesen werden kann.
Diese Aussage beinhaltet bereits zwei Herausforderungen:
Zum einen müssen Plan-Daten auch für die Unternehmenszukunft erstellt werden und zum zweiten sollten diese auch aus Sicht eines sachverständigen Dritten plausibilisiert und hinsichtlich der möglichen Realisierbarkeit auch eingeschätzt werden.
Ein Beispielplanung zeigt die folgende Übersicht:
Wie kann eine Planung plausibilisiert werden?
Natürlich wird eine Einschätzung der Unternehmenszukunft stets subjektive Faktoren beinhalten.
Aber: Wenn die Plan-Unterlagen bereits auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, dass es sich eher um einen Schnellschuss als um ein in sich geschlossenes und mit klaren Prämissen hinterlegtes Werk handelt, dann hat sich das Thema Plausibilisierung praktisch schon von sich aus erledigt.
Für ein Kreditinstitut kann dies eigentlich nur bedeuten, dass es die Anforderungen aus der 7. Novellierung der MaRisk im konkreten Fall eigentlich nicht erfüllen kann.
Welche Schritte nun für eine Plausibilisierung von Plan-Zahlen aus einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung heraus notwendig sind, wie Sie gute von schlechten Planungen unterscheiden und damit letztendlich eine Plausibilisierung von Planungsunterlagen aus Bankensicht vornehmen können, dies können Sie in einem eigenen Seminar unseres Hauses trainieren: „Verprobung von Ertrags- und Finanzplanungen aus Bankensicht“.
Den entsprechenden Link zur Seminarbeschreibung finden Sie hier:
Wenn die Plan-Zahlen nun als belastbar angesehen werden können und das Unternehmen auf dieser Basis den künftigen Kapitaldienst tragen kann, dann sind Sie den erhöhten Anforderungen der 7. Novellierung der MaRisk bereits ein gutes Stück nähergekommen.
Im nächsten Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Resilienz der künftigen Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens mit Hilfe der Sensitivitätsanalyse überprüfen können. Sie erhalten dort pragmatische Tipps, wie die Vorgabe der MaRisk „unter potenziell ungünstigen Bedingungen“ pragmatisch umgesetzt werden könnte.