Heute, meine sehr geehrten Damen und Herren, lesen Sie bereits unseren dritten Beitrag zur Beurteilung der künftigen Kapitaldienstfähigkeit vor dem Hintergrund der 7. Novellierung der MaRisk.
Zum Abschluss unseres letzten Beitrags Nr. 292 haben wir in einem kleinen Fazit nochmals herausgestellt, dass naturgemäß der Schwerpunkt einer Kapitaldienstfähigkeitsberechnung nicht auf den historischen Daten, sondern auf der künftigen Unternehmensentwicklung liegen sollte.
Nachdem auch dieser Schritt erfolgreich absolviert werden konnte, gilt es im Folgenden nun die vom Unternehmen erstellten Plan-Daten einer ersten Sensitivitätsanalyse zu unterziehen.
Tipp 1: Überprüfen Sie die Resilienz der künftigen Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens unter Anwendung der Sensitivitätsanalyse
Es stellt sich nun abschließend die Frage, wie der gesetzlichen Anforderung, die künftige Kapitaldienstfähigkeit auch unter potenziell ungünstigen Bedingungen nachweisen zu können, nachgekommen werden kann. Diese Anforderung tritt erst dann in den Vordergrund, wenn Ihre Bonitätseinschätzung bezogen auf die historische Kapitaldienstfähigkeit, aber auch die Kapitaldienstfähigkeitsberechnung auf Basis der Plan-Zahlen positiv erfolgt ist.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse gilt es nun durch Veränderungen einzelner Parameter der Plan-Daten ungünstige Bedingungen bewusst herbeizuführen.
Aspekte, die die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens in Zukunft verbessern könnten, liegen nicht im Fokus der Bankenaufsicht.
Welche Parameter sind nun in welcher Höhe zu beachten?
Es gilt schlicht argumentativ den Nachweis zu führen, dass auch bei einem Eintritt von für das Unternehmen negativer Faktoren, beispielsweise einem Zinsanstieg, die Kapitaldienstfähigkeit auf Basis der Aktenlage noch gegeben ist.
Es empfiehlt sich zunächst, die jeweiligen Parameter für ein konkretes Unternehmen zu identifizieren, die sich eher negativ entwickeln werden.
Exemplarisch sollen hier
- ein deutlicher Anstieg des Zinsniveaus,
- Rückläufige Erlöse aufgrund von Absatzstockungen oder einem geänderten Käuferverhalten,
- ein Rückgang der Handelsspanne,
- rückläufige Umsatzerlöse,
- steigende Energiekosten,
- Lohnkostensteigerungen sowie
- allgemeine Kostensteigerungen genannt werden.
Welcher negative Anstieg eines Parameters nun das Kriterium „unter potenziell ungünstige Bedingungen“ erfüllt, kann nicht pauschal beantwortet werden.
Dennoch erscheint es sinnvoll, Eckdaten differenziert, wie beispielsweise nach unterschiedlichen Branchen, festzulegen.
Natürlich ist auch hierbei Feingefühl gefragt. Denn: Wenn es einer Bank darauf ankommen sollte, ein Unternehmen „kaputtzurechnen“, so ist dies jederzeit möglich. Dies kann allerdings weder im Interesse der Bankenaufsicht noch des Unternehmens sein.
Oftmals dürfte es helfen, aus historischen Daten potenziell ungünstige Bedingungen abzuleiten. So kann beispielsweise bezüglich der Fremdkapitalzinsen die aktuell durchschnittliche Bankkapitalverzinsung eines Unternehmens mit einem historischen Höchstwert der letzten 20 Jahre verglichen werden. Die Differenz beider Zinssätze gibt damit eine gute Grundlage für eine rechnerische Erhöhung der Zinsaufwandsquote im Rahmen einer Resilienz-Betrachtung.
Dokumentieren Sie die von Ihnen durchgeführten Berechnungen
Zielführend dürfte es auf jeden Fall sein, wenn fallweise mit wenigen Stichworten kurz dokumentiert wird, warum welche negativen Parameter angesetzt wurden. Dies soll das folgende Beispiel verdeutlichen.
Wenn die künftige Kapitaldienstfähigkeit also unter diesen potenziell ungünstigen Bedingungen noch gegeben ist, dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Sollte sich hierbei aber herausstellen, dass die Berechnung zu einer Unterdeckung führt, muss dies zwangsläufig nicht die Ablehnung einer Finanzierungsanfrage bedeuten. Es gilt dann vielmehr verbal zu begründen, warum Sie dennoch davon ausgehen, dass die Kapitaldienstfähigkeit – trotz einer negativen Berechnung lt. Kredithandbuch – Ihrer Ansicht nach künftig gegeben ist.
Zwischenfazit:
Lassen Sie uns ein kleines Fazit ziehen:
Eine nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens kann nur dann bejaht werden, wenn auch die Zukunftsperspektive als stabil und erfolgversprechend angesehen werden kann. In dieser Folge haben wir gezeigt, wie im Rahmen einer pragmatischen Betrachtung auch negative Faktoren im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse bei der künftigen Kapitaldienstfähigkeitsberechnung mitberücksichtigt werden können.
Welchen Rückgang der Gesamtleistung kann ein Unternehmen noch verkraften, sodass nach der Berücksichtigung von ungünstigen Bedingungen dennoch die künftige Kapitaldienstfähigkeit rechnerisch gegeben ist?
Hierauf werden wir im nächsten Beitrag eingehen.