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Folge 294 – Einschätzung der nach. Kapitaldienstfähigkeit vor dem Hintergrund der 7. Novellierung der MaRisk – Teil 4

In einem letzten Schritt stellen wir im Folgenden dar, wie Sie auf Basis einer pragmatischen Berechnung verproben können, wie viel „Luft“ nach oben oder unten bei der künftigen Kapitaldienstfähigkeitsberechnung noch vorhanden ist 

Unterstellen wir einmal im Folgenden, dass eine Kapitaldienstfähigkeitsberechnung unter Berücksichtigung der potenziell ungünstigen Bedingungen zu einem Überschuss/Überdeckung in Höhe von rd. 150 T€ geführt hätte. 

Es stellt sich nun die Frage, wie viel Gesamtleistungsrückgang das Unternehmen verkraften kann, bis die Kapitaldienstgrenze noch so gerade den Kapitaldienst deckt.

Dies würde bedeuten, dass eine Über-/Unterdeckung von exakt 0 ausgewiesen würde. Selbstverständlich ist dies ein theoretischer Wert. 

Dahinter steckt folgende betriebswirtschaftliche Überlegung:

  • In einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung wird betriebswirtschaftlich vereinfacht davon ausgegangen, dass sämtliche Daten, die bis zum Rohertrag ausgewiesen sind, variable Parameter darstellen. Im Umkehrschluss wird der gesamte Kostenblock als fix angesehen. 
  • Genau hierauf fußt die folgende Betrachtung. Unterstellen wir des Weiteren , dass eine modifizierte Plan-GuV zu einem quotalen Rohertrag von 40 % geführt hätte. 
  • Wenn nun die modifizierte Plan-Kapitaldienstfähigkeitsberechnung zu einer Überdeckung in Höhe von 150 T€ führte, so würde dies unter den gesetzten Prämissen bedeuten, dass der absolute Rohertrag in der Planung um genau diesen Betrag abschmelzen kann. Da sich die Fixkosten nicht verändern, würde dies dazu führen, dass dann die Kapitaldienstgrenze dem Kapitaldienst entsprechen würde. Dies würde eine sogenannte Grenzbetrachtung darstellen.
  • Es ergibt sich die folgende Betrachtung:
  • Die Plan-Gesamtleistung könnte sich folglich rechnerisch max. um den ausgewiesenen Betrag, d.h. 375 T€ reduzieren, so dass immer noch der Kapitaldienst so gerade getragen werden könnte. 
  • Diese Zahl gilt es nun in Relation zur Plan-Gesamtleistung zu setzen. Es ergibt sich der folgende Quotient: 
  • Dieser Prozentsatz gibt nun die max. mögliche prozentuale Reduktion der Plan-Gesamtleistung an, die gerade noch einen abgedeckten Kapitaldienst ermöglicht. 
  • Je höher diese relative Größe ist, desto sicherer bzw. stabiler ist folglich die Fähigkeit des Unternehmens, den Kapitaldienst auch unter ungünstigen Bedingungen (Leistungsrückgang) zu erbringen.

Natürlich:

Letztendlich kommt es auf das Votum an, dieses Ergebnis entsprechend zu beurteilen. 

Festgehalten werden kann, dass die neuen Anforderungen sicherlich die Banken und Sparkassen vor diverse Herausforderungen stellen werden, dies im Bankalltag prozessoptimiert umzusetzen.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Insgesamt war er über 40 Jahre in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.