In einem letzten Schritt stellen wir im Folgenden dar, wie Sie auf Basis einer pragmatischen Berechnung verproben können, wie viel „Luft“ nach oben oder unten bei der künftigen Kapitaldienstfähigkeitsberechnung noch vorhanden ist
Unterstellen wir einmal im Folgenden, dass eine Kapitaldienstfähigkeitsberechnung unter Berücksichtigung der potenziell ungünstigen Bedingungen zu einem Überschuss/Überdeckung in Höhe von rd. 150 T€ geführt hätte.
Es stellt sich nun die Frage, wie viel Gesamtleistungsrückgang das Unternehmen verkraften kann, bis die Kapitaldienstgrenze noch so gerade den Kapitaldienst deckt.
Dies würde bedeuten, dass eine Über-/Unterdeckung von exakt 0 ausgewiesen würde. Selbstverständlich ist dies ein theoretischer Wert.
Dahinter steckt folgende betriebswirtschaftliche Überlegung:
- In einer Plan-Gewinn- und Verlustrechnung wird betriebswirtschaftlich vereinfacht davon ausgegangen, dass sämtliche Daten, die bis zum Rohertrag ausgewiesen sind, variable Parameter darstellen. Im Umkehrschluss wird der gesamte Kostenblock als fix angesehen.
- Genau hierauf fußt die folgende Betrachtung. Unterstellen wir des Weiteren , dass eine modifizierte Plan-GuV zu einem quotalen Rohertrag von 40 % geführt hätte.
- Wenn nun die modifizierte Plan-Kapitaldienstfähigkeitsberechnung zu einer Überdeckung in Höhe von 150 T€ führte, so würde dies unter den gesetzten Prämissen bedeuten, dass der absolute Rohertrag in der Planung um genau diesen Betrag abschmelzen kann. Da sich die Fixkosten nicht verändern, würde dies dazu führen, dass dann die Kapitaldienstgrenze dem Kapitaldienst entsprechen würde. Dies würde eine sogenannte Grenzbetrachtung darstellen.
- Es ergibt sich die folgende Betrachtung:
- Die Plan-Gesamtleistung könnte sich folglich rechnerisch max. um den ausgewiesenen Betrag, d.h. 375 T€ reduzieren, so dass immer noch der Kapitaldienst so gerade getragen werden könnte.
- Diese Zahl gilt es nun in Relation zur Plan-Gesamtleistung zu setzen. Es ergibt sich der folgende Quotient:
- Dieser Prozentsatz gibt nun die max. mögliche prozentuale Reduktion der Plan-Gesamtleistung an, die gerade noch einen abgedeckten Kapitaldienst ermöglicht.
- Je höher diese relative Größe ist, desto sicherer bzw. stabiler ist folglich die Fähigkeit des Unternehmens, den Kapitaldienst auch unter ungünstigen Bedingungen (Leistungsrückgang) zu erbringen.
Natürlich:
Letztendlich kommt es auf das Votum an, dieses Ergebnis entsprechend zu beurteilen.
Festgehalten werden kann, dass die neuen Anforderungen sicherlich die Banken und Sparkassen vor diverse Herausforderungen stellen werden, dies im Bankalltag prozessoptimiert umzusetzen.