Schön, dass Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, heute wieder mit dabei sind. Gerade in Zeiten rückläufiger Konjunktur gewinnen insbesondere die Kennzahlen stärker an Bedeutung, die sich mit der Liquiditätsausstattung Ihres Unternehmens beschäftigen.
Im letzten Beitrag haben wir bereits die Kennzahl Zinsdeckungsgrad vorgestellt. Ein hoher Zinsdeckungsgrad ist letztendlich eine Indikation dafür, wie gut Ihr Unternehmen ein steigendes Zinsniveau künftig verkraften kann.
Zukunftsgerichtete Bonitätseinschätzung
Für eine zukunftsgerichtete Bonitätseinschätzung gilt es vor allem, eine vermutlich anstehende Erhöhung des Zinsniveaus bereits frühzeitig mitzuberücksichtigen.
Wenn also der Zinsdeckungsgrad bereits heute eine rückläufige Tendenz ausweist, sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt bei einem angenommenen Anstieg des Zinsniveaus um x Prozentpunkte abgeschätzt werden, ob der sich dann ergebende Zinsdeckungsgrad noch als betriebswirtschaftlich auskömmlich angesehen werden kann.
Dies soll anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Unterstellt sei im Folgenden, dass ein Unternehmen über ein Fremdkapital von 1 Mio. € verfügt. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Fremdkapitalzins von 4 % ergäbe sich unter den gesetzten Prämissen ein Zinsdeckungsgrad in Höhe des Faktors 3.
Dies bedeutet, dass das Unternehmen mit seinem EBIT in der Lage wäre, rechnerisch einen dreifach hohen Zinsaufwand abzudecken.
Sollte das Zinsniveau allerdings um 3 Prozentpunkte ansteigen, so würde sich der Zinsdeckungsgrad bereits fast halbieren.
Bei der jetzigen Marktsituation wäre dies bei einer heutigen Kreditentscheidung bereits negativ mitzuberücksichtigen.
Neben dem Zinsdeckungsgrad schauen viele Analystinnen und Analysten auf die Entwicklung des Leverage in einem Unternehmen.
Betrachtung des Leverage / Hebel

Betriebswirtschaftlich interessant ist auch die Ableitung des sogenannten Hebels in beiden Szenarien. Dieser Hebel (Leverage) stellt eine Relation zwischen dem Fremdkapital sowie dem EBITDA, d. h. dem Betriebsergebnis vor Zinskosten, Abschreibungen und Steuern dar.
Im Gegensatz zum Zinsdeckungsgrad ist dieser Leverage genau entgegengesetzt zu bewerten.
Die Berechnung des Leverage ergibt sich wie folgt:
Der EBITDA ist wiederum wie folgt definiert:

Weder die Verschuldung noch der EBITDA werden sich durch eine Veränderung des Zinsniveaus zunächst ändern.
Folglich wir die Kennzahl Leverage auch nicht von einer Veränderung des Zinsniveaus tangiert. Dies zeigt das folgende Beispiel.
Je höher dieser Faktor/Leverage ist, desto länger benötigen Unternehmen, bei einem theoretisch konstanten EBITDA das Fremdkapital gänzlich zurückzuführen.
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass dieser Leverage in Abgrenzung zum dynamischen Verschuldungsgrad ein Verhältnis Fremdkapital zu EBITDA vor Berücksichtigung der Zinskosten darstellt.
Das ist auch der Grund, warum sich dieser Leverage trotz eines deutlichen Zinsanstiegs im Beispiel nicht verändert.
Sicherlich sagt ein kleiner bzw. rückläufiger Leverage auch etwas über eine besser werdende finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens aus. Zu kritisieren ist aber an dieser Kennzahl, dass eine Änderung des Zinsniveaus zunächst keinen Einfluss auf den Leverage hat.
Gänzlich anders sieht es aus, wenn der dynamische Verschuldungsgrad im Zeitablauf betrachtet wird. Genau diese Kennzahl werden wir im nächsten Beitrag für Sie durchleuchten.