Sie werden, meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherlich eines festgestellt haben: Die Unterlegungsquote der unfertigen und fertigen Erzeugnisse mit den erhaltenen Anzahlungen ist uns so wichtig, dass wir bereits heute unseren dritten Beitrag zu diesem Thema veröffentlichen.
Lassen Sie uns zunächst kurz auf die beiden letzten Beiträge eingehen. Im ersten Beitrag haben wir kurz erläutert, welcher grundsätzliche Zusammenhang zwischen den unfertigen und fertigen Arbeiten eines Unternehmens sowie den erhaltenen Anzahlungen besteht. Im zweiten Beitrag haben wir dann ausgeführt, wie Sie diese Unterlegungsquote auch zur Verifizierung/Verprobung des Vorratsbestandes heranziehen können. Im heutigen, dritten Beitrag gehen wir nun darauf ein, wie Sie diese Unterlegungsquote bei der Interpretation des unterjährigen (DATEV-) Datenmaterials/der betriebswirtschaftlichen Auswertung BWA verwenden können.
Bedeutung der Unterlegungsquote bei unterjährigen Daten
Eine besondere Bedeutung erhält die Unterlegungsquote bei der Betrachtung des unterjährigen Zahlenmaterials des Unternehmens der BWA. Wie oft ist leider festzustellen, dass bei einem Produktionsunternehmen die Bestandsveränderungen in der betriebswirtschaftlichen Auswertung nicht gebucht werden. Die BWA ist damit nicht aussagekräftig. Da die bezahlten Abschlagsleistungen auf dem Konto eingehen, muss hier allerdings eine Buchung erfolgen. Sofern diese Buchung in korrekter Weise auch den Geschäftsvorfall bilanzwirksam wiedergibt, werden sich auch die in der Summen- und Saldenliste passivierten erhaltenen Anzahlungen entsprechend verändern. Es handelt sich hierbei um ein passives Bestandskonto, welches je nach Kontenrahmen entweder in der Kontenklasse 1 oder in der Kontenklasse 3 verbucht wird.
Ein Geldeingang der Abschläge würde in aller Regel wie folgt gebucht: per Bank an erhaltene Anzahlungen, an Umsatzsteuer.
Eine Ausbuchung des Bestandes der erhaltenen Anzahlungen erfolgt in aller Regel dann, wenn die Schlussrechnung eines Unternehmens gestellt wird. Wenn die Abschläge jetzt nicht ausgebucht werden, dann würde rechnerisch eine Forderung in Höhe des gesamten Schlussrechnungsbetrages zzgl. Umsatzsteuer entstehen. (mit einem Lächeln: das wäre vielleicht einmal einen Versuch wert, wenn es der Kunde nicht merkt …)
Wenn sich die Marktbedingungen sowie die Zahlungsmoral nicht ändert, dann kann folglich eine Veränderung der erhaltenen Anzahlungen als Indikation für einen (fehlenden) Bestandsauf- oder Bestandsabbau in der BWA verwendet werden.
Beispiel
Nehmen wir einmal an, dass aus der Summen- und Saldenliste insgesamt aus der Differenz zwischen den verbuchten Schlussbilanzwerten der erhaltenen Anzahlungen und den Eröffnungsbilanzwerten eine Erhöhung der Abschläge von 100 T€ ersichtlich wäre. Der Schlussbilanzwert muss dann folglich 100 T€ über dem Eröffnungsbilanzwert liegen.
Eine Erhöhung der Abschläge würde folglich auf einen Bestandsaufbau und damit eine erhöhte Wertschöpfung hindeuten.
Wenn sich – angenommen – die Unterlegungsquote der unfertigen und fertigen Arbeiten bei rd. 85 % bewegt hätte und von konstanten Markt- und Produktbedingungen ausgegangen wird, dann ließe sich überschlägig die fehlende Bestandsveränderung wie folgt abschätzen:
100 T€ Veränderung erhaltene Anzahlungen = 85 %
Bestandsveränderungen = 100 %
Es ergibt sich folgender rechnerische Bestandsaufbau von 100 T€ ÷ 85 % = 117,6 T€.
Sicherlich kann und soll diese überschlägige Ermittlung keine exakte Bewertung der Projekte ersetzen.
Sie gibt aber eine gute Indikation, in welcher Höhe sich das ausgewiesene vorläufige Ergebnis der BWA alleine durch diese Position betriebswirtschaftlich verändern müsste, sofern korrekte Daten eingebucht sind.