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Gewährleistungsrückstellungen – Eine betriebswirtschaftliche Betrachtung Teil 1 (Folge 180)

Wie immer, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag praxisorientierte Tipps rund um das Thema Betriebswirtschaftslehre geben. Im Mittelpunkt des heutigen Beitrags steht das Thema Gewährleistungsrückstellungen.

Zunächst einige Hintergründe hierzu.

Einige Hintergründe

Viele Unternehmen sichern Ihren Käufern zu, dass innerhalb einer bestimmten Frist ein Gewährleistungs-/Garantieanspruch besteht. 

Dieser sichert dem Käufer beispielsweise zu, dass er die Produkte bei einem technischen Defekt, der auf Produktionsfehler zurückgeht, kostenlos instand setzen kann. Gegebenenfalls wird auch ein Austauschprodukt geliefert. 

Besteht dieser Anspruch aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, dann handelt es sich um Gewährleistungsansprüche. Werden diese freiwillig eingeräumt, dann handelt es sich um Garantieansprüche. Für diesen Beitrag (betriebswirtschaftliche Betrachtung) werden die beiden Begriffe synonym verwandt.

Wir möchten im Folgenden den Fokus der Betrachtung auf die bilanziellen Auswirkungen solcher Gewährleistungsansprüche legen.

Was waren noch einmal genau Rückstellungen? 

Rückstellungen sind Verbindlichkeiten eines Unternehmens, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Diese Verbindlichkeiten werden dann passiviert, wenn künftige, oftmals in der Höhe oder in ihrem zeitlichen Anfall nicht genau quantifizierbare Aufwendungen in der Zukunft zu erwarten sind, deren Ursache aber in der Historie, d h. im letzten Geschäftsjahr oder im letzten Geschäftsjahr, liegt. 

Lassen Sie uns dies einmal pragmatisch am Beispiel von Steuerrückstellungen erläutern. 

Erst wenn sämtliche Buchungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres getätigt wurden und der endgültige Jahresüberschuss feststeht, kann auch die korrekte Steuerbelastung des Unternehmens fixiert werden. Sollte sich nun herausstellen, dass die zu erwartende Steuerbelastung höher ist als die bereits getätigten Vorauszahlungen, wird dies in absehbarer Zeit zu einer Steuernachzahlung führen.

Die überwiegende Wahrscheinlichkeit dieses Schadens (ein weiteres Kriterium für die Bildung von Rückstellungen) muss leider bejahrt werden. (Es wäre schön, wenn das Finanzamt den Steuerbescheid schlicht vergessen würde …) 

Gehen wir einmal in diesem Beispiel die Kriterien zur Bildung einer Rückstellung durch: 

  1. Ist ein Aufwand in der Unternehmenszukunft zu erwarten? Ja! 
  2. Liegt die Ursache für diesen künftigen Schaden in der Unternehmenshistorie? Ja!
  3. Ist der Eintritt dieses Schadens überwiegend wahrscheinlich? Ja!
  4. Muss eine Rückstellung für diesen Schaden gebildet werden? Ja!

Zweck von Rückstellungen

In diesem Zusammenhang ist es auch noch einmal sinnvoll, sich den Zweck von Rückstellungen vor Augen zu führen. 

Ein künftiger, mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu erwartender Aufwand ist bereits heute zu verbuchen, damit er die Ertragslage des Unternehmens in Zukunft nicht mehr belastet. 

Es geht also letztendlich um eine periodenkorrekte Verbuchung der Aufwendungen

Die Rückstellungen in der Bilanz weisen zudem darauf hin, dass dieser künftige Aufwand zwar bezogen auf die Ertragslage „verdaut“ worden ist. Eine liquiditätsmäßige Begleichung dieses Schadens steht aber noch aus.

Für unsere Steuern bedeutet dies: 

  • Wäre die vom Unternehmen bereits bezahlte Steuervorauszahlung exakt so hoch wie die rechnerische Steuerlast am Ende des Wirtschaftsjahres, dann würde zwar von den Finanzbehörden trotzdem ein Steuerbescheid erlassen. Eine Nachzahlung wäre aber nicht mehr zu erwarten. Folglich würde auch keine Rückstellung passiviert.
  • Liegt die zu erwartende Steuerlast aber über den Vorauszahlungen, dann ist eine Steuernachzahlung zu erwarten. Der (noch) fehlende Steueraufwand in der GuV muss bereits in dem Jahr erfasst werden, welches auch ursächlich für die Steuernachzahlung ist. 

Der Buchungssatz lautet dann: Per EE-Steuern an Rückstellungen

Doch wie sieht es nun mit den Gewährleistungsrückstellungen aus? Weitere Informationen geben wir Ihnen hierzu sehr gerne, aber im nächsten Beitrag.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.