Im letzten Beitrag haben wir einige Grundlagen der Bilanz vorgestellt. Ergänzend möchten wir in diesem Beitrag die
- Gliederung der Bilanz nach dem Aspekt der „Fristigkeit“,
- der „Stichtagsthematik“ sowie
- dem Ausweis der Vermögenswerte zu „Buchwerten“
näher beleuchten.
- Gliederung nach Fristigkeit
Die Aktiva, d. h die linke Bilanzseite, ist vom Gedanken her nach der Fristigkeit gegliedert. Dem Unternehmen tendenziell für einen langen Zeitraum zur Verfügung stehenden Vermögenswerte werden oben in der Bilanz ausgewiesen. Dies betrifft insbesondere das Anlagevermögen.
Vermögensgegenstände, die eher einen kurzfristigen Charakter haben, werden im unteren Teil der Bilanz ausgewiesen (Umlaufvermögen).
Alleine schon der Ausweis von Vermögenswerten im Langfrist- oder Kurzfristbereich sendet die ersten Signale an die Bilanzleser aus. Werden beispielsweise Wertpapiere als reine Handelsreserve oder zur kurzfristigen Anlage erworben, so zeigt die Bilanz diese Vermögenswerte im Umlaufvermögen.
Handelt es sich jedoch um strategische Beteiligungen, so werden diese im Anlagevermögen ausgewiesen. Dies hat zum Teil auch wiederum Auswirkungen auf die jeweiligen Bilanzansätze bzw. -werte (gemildertes Niederstwertprinzip bzw. strenges Niederstwertprinzip).
- Stichtagsbezug
Sämtliche Vermögenswerte und Schuldenpositionen in der Bilanz zeigen nur die jeweiligen Salden zum Bilanzstichtag. Eine „Sekunde“ vorher oder eine „Sekunde“ nachher kann die Welt schon komplett anders aussehen.
Die berühmt berüchtigte Bilanzpolitik zielt genau darauf ab, zum jeweiligen Bilanzstichtag die entsprechenden Relationen so gut wie möglich aussehen zu lassen. Hierzu zählt beispielsweise ein vergleichsweise hohes Vermögen auszuweisen bei einem tendenziell geringen Schuldenstand. Bei sehr starken Bonitäten verhält es sich genau vice versa. Diese Unternehmen wollen ihre wirtschaftliche Potenz gezielt zum Bilanzstichtag „verstecken“.
- Buchwerte
Nicht zu unterschätzen ist zudem die Tatsache, dass die Bilanz nicht die wahren Vermögenswerte des Unternehmens zeigt. Sämtliche Werte werden lediglich zu Buchwerten ausgewiesen.
Der Buchwert stellt vereinfacht die Anschaffungskosten abzüglich der jeweiligen Abschreibungen dar. Sollte eine Abschreibung nicht vorgenommen werden können oder dürfen, so ist der Buchwert tendenziell der Anschaffungswert, sofern nicht andere Gegebenheiten (z. B. Niederstwertprinzip) dagegenstehen.
Dies bedeutet beispielsweise, dass ein Grundstück zu dem seinerzeit bezahlten Kaufpreis in der Bilanz aktiviert wird. Sollte sich der Wert des Grundstückes mittlerweile deutlich erhöht haben, ändert sich der Wertansatz in der Bilanz dennoch nicht.
Die positive Differenz zwischen dem zurzeit am Markt realisierbaren Verkaufspreis des Grundstückes (Verkehrswert) und dem in der Bilanz aktivierten Wert (Buchwert) wird als stille Reserve bezeichnet. Würden nun die Aktiva zu den echten Verkehrswerten aktiviert – dies ist nicht zulässig – ergäbe sich im Beispiel des Grundstücks ein deutlich besseres Bilanzbild.
Das Eigenkapital würde sich erhöhen, die Bonitätseinschätzung aus der Bilanz sich verbessern.
Die Kunst des richtigen Bilanzlenes besteht u. a. darin, neben den gesetzlichen Ansatzpflichten einmal ein Gefühl zu erlangen, wie sich denn eine Bilanz mit echten Vermögenswerten zu Verkaufspreisen (aber auch echten Verbindlichkeiten) darstellen würde. Dies ist – je nach Komplexität des Unternehmens – aber gar nicht so einfach….