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Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen

Vielleicht kennen Sie so etwas. Sie halten eine oder sogar Ihre Bilanz in den Händen und sind hoffentlich begeistert von den wirklichen Verhältnissen. Die Frage, die sich uns oftmals stellt ist aber: vermitteln die vorliegenden Daten tatsächlich ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Bilanz-, und Ertragslage des Unternehmens oder sind die Zahlen im schlimmsten Fall das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind?

Der letzte Fall dürfte eigentlich nicht vorkommen.

Unsere Erfahrung ist die dritte, wenn das Unternehmen und eine seriöse Steuerberatungskanzlei eng und offen miteinander konstruktiv zusammenarbeiten, dann kann die Datenqualität als sehr belastbar angesehen werden. Hierfür haben wir im Laufe der vielen Jahren bereits eine Fülle von sehr prägnanten Beispielen kennenlernen dürfen. Leider trifft dies auf einige negative Beispiele zu.

Welche Anforderungen sind nun an die Qualität von Jahresabschlüssen zu stellen? Auf diese Frage möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag einige spannende Informationen geben.

Eine wertvolle Orientierung liefern die vielen Publikationen der Bundes­steuerberaterkammer. Diese können Sie unter folgendem Link einsehen.

https://public.od.cm4allbusiness.de/public/BEODP0AVBJS5-15116a5227cd4853dad51723111caa52730e/BStBK_Verlautbarung.pdf

Ganz besonders empfehlen wir Ihnen die Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen, die von der Kammer im Februar 2011 erstellt worden.

In diesem Standard werden einige Informationen zur Auftragsdurchführung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen erläutert. So wird u.a. zwischen den  Auftragsarten differenziert. Diese beziehen sich alle auf den Umfang der Tätigkeiten und Verifzierungen, die vom Steuerbüro bei der Stellung des Jahresabschlusses zu berücksichtigen sind.

Demnach wird differenziert zwischen

  • einer Erstellung ohne Beurteilungen,
  • einer Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung und
  • einer Erstellung mit umfassenden Beurteilungen.

In dieser Verlautbarung ist klar geregelt, welche Pflichten seitens des Steuerbüros einzuhalten sind. Lassen Sie uns einmal einige Aussagen zitieren.

Abs. 29:    „Der Steuerberater darf nicht an erkannten unzulässigen Wertansätzen und Darstellungen im Jahresabschluss mitwirken.“

Abs. 30     „Hat der Steuerberater Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der vorgelegten Unterlagen, so hat er diese zu klären.“

Abs. 31     „Bei schwerwiegenden, in ihren Auswirkungen nicht abgrenzbaren Mängeln in der Buchführung, den Inventuren oder anderen, nicht in den Auftrag eingeschlossenen Teilbereichen des Rechnungswesens, die der Auftraggeber nicht beheben will oder kann, darf eine Bescheinigung nicht erteilt werden.“

Die dort gewählte Wortwahl ist sehr eindeutig. Sie verpflichtet die Steuerberater und -beraterinnen zur absoluten Seriosität.

Im nächsten Beitrag werden wir die verschiedenen Qualitätsstufen der Bescheinigungen in den Jahresabschlüssen erläutern.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.