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Interpretation der maximalen Verschuldungskapazität Teil 2 (172)

Schön, dass Sie heute beim Thema Verschuldungskapazität wieder dabei sind. Im ersten Teil dieses Beitrags sprachen wir über die Hintergründe, über die Idee hinter der maximalen Verschuldungskapazität. Wir führten aus, dass es sich um eine modifizierte Betrachtung des dynamischen Verschuldungsgrades handelt. Wir kamen auf das Thema Cashflow und erläuterten, dass eine Rückführung von Bankverbindlichkeiten letztendlich nur durch den Cashflow erfolgen kann. Dieser ist aber um einige Positionen zu modifizieren.

Standardisierte Kapitaldienstgrenze

Genau vor diesem Hintergrund wird in einem zweiten Schritt eine standardisierte Kapitaldienstgrenze ermittelt, in der genau die oben angeführten Positionen von dem Cashflow eines Jahres subtrahiert werden. 

Cashflow – Entnahmen – Ausschüttungen – EE-Steuern = Kapitaldienstgrenze

Diese Kapitaldienstgrenze gibt genau den Betrag an Kapitaldienst an, der rechnerisch auf Basis der Ertragslage maximal von Unternehmen getragen werden kann.

Sie konnten unseren Ausführungen bisher folgen? Super. Sollte dies nicht der Fall sein, möchten wir an dieser Stelle auf unseren Beitrag zu Kapitaldienstfähigkeitsberechnung verweisen, den Sie in unserer Blogübersicht oder als Podcast-Folge finden.

Wie wird nun von der Kapitaldienstgrenze die Verschuldungskapazität abgeleitet?

Bevor wir diese Frage beantworten, setzen wir zunächst eine Prämisse zur Vereinfachung: 

Als Kapitaldienst wird die regelmäßig aufzubringende Summe aus Zinsaufwendungen und Tilgungsleistungen verstanden. 

Wir gehen im Folgenden vereinfacht davon aus, dass der Kapitaldienst ausschließlich aus Tilgungen besteht, also keine Zinsaufwendungen anfallen.

Die Bilanzauswertungssysteme setzen nun eine zweite Prämisse: Es wird davon ausgegangen, dass diese Kapitaldienstgrenze, die sich rechnerisch für ein Wirtschaftsjahr ergibt, auch in den nächsten sieben bzw. 15 Wirtschaftsjahren unverändert bleibt. Über die Trefferquote dieser Prämisse mit der Realität brauchen wir vermutlich nicht zu diskutieren, aber was wäre die Alternative?

Es müsste für jedes Unternehmen für einen Zeitraum von sieben bzw. 15 Jahren eine Ertragsplanung pro Jahr aufgestellt und hieraus dann der entsprechende Cashflow abgeleitet werden. Dies ließe sich vielleicht noch für ein Unternehmen realisieren. Für eine standardisierte Bilanzauswertung eines Kreditinstitutes wäre eine solche Vorgehensweise aber nicht darstellbar.

Unter den gesetzten Prämissen (keine Zinsen, unveränderter Cashflow in den nächsten X Jahren) drängt sich zunächst die folgende Berechnung auf: 

Kapitaldienstgrenze * x-Jahre = maximale Verschuldungskapazität.

Eine Barwertbetrachtung

Diese pragmatische Betrachtung hat durchaus ihren Charme, aber: Sind nicht mit steigendem Planungshorizont erhöhte Unsicherheitsfaktoren zu berücksichtigen, die die Wertigkeit eines Cashflows von beispielsweise sieben Jahren von der Wertigkeit eines Cashflows von heute unterscheiden? Dies ist sicherlich so.

Für die Profis unter Ihnen: Die Zeitkomponente, d. h. der unterschiedliche zeitliche Anfall der Cashflow-Ströme jeweils am Ende eines Planjahres wird in der Kennzahl „Verschuldungskapazität“ berücksichtigt. Dies geschieht durch Abzinsung, d. h. eine Barwertbetrachtung. 

So gesehen stellt die Verschuldungskapazität nichts anderes als die Kapitalwertmethode dar, die bei der Beurteilung von Investitionsvorhaben eingesetzt wird. 

Die abgezinsten Cashflow Ströme der Perioden 1-7 bzw. 1-15 ergeben folglich eine deutlich niedrigere Verschuldungskapazität, als wenn ein Cashflow einfach mit dem Faktor sieben bzw. dem Faktor 15 multipliziert würde.

Halten wir fest: Durch die Barwertbetrachtung wird ein Teil der mit zunehmenden Planungshorizont unsicheren Zukunftserwartungen finanzmathematisch mit berücksichtigt.

Ahnen Sie, wo ein weiteres Problem liegen könnte: Welcher Zinsfuß soll angenommen werden? 

Die Höhe des Barwertes liegt naturgemäß nicht nur an der Länge des Planungshorizonts (in unserem Fall entweder 7 Jahre oder 15 Jahre), sondern maßgeblich auch am Abzinsungsfaktor und damit am Zinsfuß. 

Es gilt: Je höher der Zinssatz ist, desto geringer ist der Barwert und umgekehrt. 

Wenn also rechnerisch eine hohe Verschuldungskapazität ausgeworfen werden soll, muss im elektronischen Bilanzauswertungssytem nur ein geringer Zinssatz hinterlegt werden. Einmal mehr gilt: Jedes System ist manipulierbar.

Bei unserem Kenntnisstand ist im Bilanzanalysesysteme der Sparkassenorganisation (EBIL Auswertung) ein Diskontierungszinssatz von 7 % hinterlegt.

Lassen Sie uns einmal festhalten:

Je höher die rechnerische Verschuldungskapazität eines Unternehmens ist, desto mehr Bankverbindlichkeiten können theoretisch aufgenommen und bedient werden.

Richtig spannend wird es erst dann, wenn dieser rechnerische Wert mit den tatsächlichen Bankverbindlichkeiten des Unternehmens verglichen wird. Hierauf gehen wir ausführlich im nächsten Beitrag ein.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.