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Investitionsabzugsbetrag (Folge 129)

Ich bin, meine sehr verehrten Damen und Herren in letzter Zeit öfters einmal zum Thema Investitionsabzugsbetrag gefragt worden. Der Hintergrund war der: Man konnte aus den GuV Daten zwar die Steuerbelastung erkennen. Die Höhe der Steuerbelastung war aber „erstaunlich gering“. Es stellte sich dann dabei heraus, dass ein Investitionsabzugsbetrag „außerhalb der Bilanz“ angesetzt wurde.

Tipp: Schauen Sie einmal in den Kontenrahmen der Summen- und Saldenliste, dort in die Kontenkasse 9. Hier könnten Sie erkennen, ob ein außerbilanzieller Investitionsbetrag gebildet worden ist. Es sind dann die Konten #9970 bzw. #9971 erkennbar.

Vor dem Hintergrund dieser Fragen möchte ich das Thema noch einmal kurz betriebswirtschaftlichen beleuchten.

Der Investitionsabzugsbetrag ist ein steuerliches Medium, um Investitionsanreize zu bieten. Er ermöglicht es den Unternehmen, bereits vor den Investitionen erhöhte Steuervorteile zu generieren. Es reicht die Absicht aus, eine Investition tätigen zu wollen.

Die Investition muss dann innerhalb der nächsten drei Jahre getätigt werden. Sonst erfolgt eine „rückwirkende Auflösung“ zu dem seinerzeitigen Zeitpunkt der Bildung.

Diese Steuervorteile kommen nur dann zum Tragen, wenn auskömmliche Erträge erzielt werden. Er kann für bewegliche Anlagegüter in Anspruch genommen werden, sofern diese zu über 90 % betrieblich genutzt werden. Der Gewinn des Unternehmens darf dabei 200.000 € nicht überschreiten.

Der Gesetzgeber hat sogar die Höhe des Investitionsabzugsbetrages von 40 % auf 50 % erhöht, und zwar rückwirkend für 2020.

Wie wirkt sich dies nun praktisch aus? Lassen Sie mich dies an einem kleinen Beispiel erläuterten.

Gehen wir einmal davon aus, dass ein Investment in Höhe von 100.000 € getätigt werden soll. Nehmen wir weiterhin an, dass sich der durchschnittliche Steuersatz auf 35 % beläuft.

Die Erhöhung des Investitionsabzugsbetrages bringt also in unserem Beispiel eine zusätzliche temporäre Steuerersparnis von 3.500 €.

Schauen wir uns auch einmal die Betrachtung der Abschreibung in den Folgejahren an.

Basis für die Abschreibung eines Wirtschaftsgutes sind immer die Anschaffungs- und Herstellkosten (AHK). Wenn allerdings ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wird, dann reduzieren sich die steuerlich relevanten Anschaffungsherstellkosten entsprechend.

§ 7g EStG ermöglicht zudem eine zusätzliche einmalige Sonderabschreibung in Höhe von 20 %.

Ergänzend zu der einmaligen Sonderabschreibung ist auch die reguläre Abschreibung zu ermitteln.

Insgesamt ergibt sich im ersten Jahr folglich ein hoher Betrag, der steuermindernd geltend gemacht wird. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Investitionsabzugsbetrag, der Sonderabschreibung sowie der regulären Abschreibung.

Die Steuerersparnis kann nun ermittelt werden, in dem diese Zwischensumme mit dem jeweiligen Steuersatz multipliziert wird.

Die oben angeführte Berechnung wird außerhalb der Bilanz durchgeführt. Dies ist auch mit ein Grund dafür, warum die handelsrechtliche Abschreibung von der steuerrechtlichen Abschreibung im konkreten Fall abweichen wird.

Fazit:    Wie immer gilt auch hier: Auch der Investitionsabzugsbetrag führt nicht zu einer höheren Steuererstattung. Er führt nur dazu, dass die Steuerlast – oder genauer gesagt die Steuerersparnis – vorgezogen wird. Und: wenn das Investitionsvorhaben nicht sinnvoll sein sollte, dann führen Sie es nicht durch Investitionsabzugsbetrag hin oder her. Steuer sparen um jeden Preis, meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann es nicht sein.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.