Im letzten Blog haben wir bereits über das Phänomen von „Zombie-Unternehmen“ berichtet.
Es handelt sich hierbei um Unternehmen, die sich durch ein unprofitables Geschäftsmodell auszeichnen und nur dadurch überleben können, dass sie mit frischem Kapital alte Löcher stopfen und so altes Fremdkapital „optisch“ zurückführen. Es entsteht ein Schneeballsystem, was über Jahre funktionieren kann.
Aber: Irgendwann kommt die Lawine ins Rollen.
In diesem Blog geht die spannende Story weiter. Diesmal stehen die volkswirtschaftliche sowie die betriebswirtschaftliche Dimension von Zombie-Unternehmen im Zentrum unserer Ausführungen.
Die volkswirtschaftliche Dimension
Auch wenn ich/wir sicherlich keine volkswirtschaftlichen Beratungsansätze verfolgen, geschweige denn uns als Ökonomen profilieren wollen, dürfte eins allgemein nachvollziehbar sein:
Durch Zombie-Unternehmen entsteht eine Fehlallokation von Ressourcen. Der große Ökonom Schumpeter spricht davon, dass durch diese Zombies keine „schöpferische Zerstörung“ in einer Volkswirtschaft erfolgen kann. Diese würde sonst nach seiner Meinung zu einer natürlichen Marktauslese führen. Die Folge: Die Ressourcen werden dorthin „gelenkt“, wo diese den größten volkswirtschaftlichen Nutzen stiften.
Dieser positive Effekt unterbleibt, wenn Zombie-Unternehmen am Markt sind bzw. bleiben. Die volkswirtschaftlichen Ressourcen werden dann in Unternehmen geleitet, die letztendlich unproduktiv sind.
Die gleichen Ressourcen könnten aber – ohne Zombie-Unternehmen -, bei der richtigen Lenkung, einen erheblich höheren Output bewirken.
Erschreckend fanden wir die Tatsache, dass viele Quellen von einem deutlichen Anstieg der Zombies bei den Börsenunternehmen in den letzten 30 Jahren ausgehen. Die „Zombie-Blase“ wächst damit.
Die betriebswirtschaftliche Dimension
Durch die Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht für Kapitalgesellschaften bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Zudem besteht eine Verlängerungsoption bis zum 31.03.2021, die nach herrschender Meinung, vermutlich auch genutzt wird.
Demnach brauchen Kapitalgesellschaften innerhalb des genannten Zeitraums trotz Eintritt der Insolvenzantragsgründe keine Insolvenz anzumelden, sofern die eingetretenen Insolvenzgründe ausschließlich auf den Folgen der Corona-Pandemie beruhen.
Interessant erschienen uns u. a., die Ausführungen von dem bekannten Insolvenzrechtler Dr. Volker Römermann, der u. a. im Interview sagte:
„Aber ob ein Betrieb überleben kann, entscheidet sich nicht nur in den ersten Wochen – wichtiger ist die Langzeitperspektive.“
(Quelle: Dr. Volker Römermann, „Wir züchten Zombie-Unternehmen…“, in HAZ vom 05.02.2020)
Diesen Ausführungen können wir uns nur anschließen.
Wie war das noch gleich: Strategische Krise, Ertragskrise und zuletzt Liquiditätskrise.
Insolvenz wird in aller Regel aufgrund der Zahlungsunfähigkeit angemeldet.
Aber: Woraus resultiert diese denn?
Ursächlich ist oftmals ein nicht mehr zukunftsfähiges Geschäftsmodell in Kombination mit einer falschen oder nicht vorhandenen Unternehmensstrategie. Diese alte „Binsenweisheit der Betriebswirtschaftslehre“ hat Dr. Römermann unter dem Begriff „Langzeitperspektive“ subsummiert.
Was bedeutet das nun im Konkreten?
Ganz einfach: Wenn das Unternehmen erst wach wird, wenn die Liquidität knapp ist, ist es in aller Regel (zu) spät. Vorbeugender Brandschutz ist die Devise und nicht das Löschen eines Vollbrandes.
Unser Tipp: Schalten Sie frühzeitig externe Spezialisten ein, damit Ihr Unternehmen nicht zu einem Zombie mutiert. Sie sind unsicher, ob erste Zombie-Anzeichen in Ihrem Unternehmen „anklopfen“? Fragen Sie uns einfach: Sie erhalten dann eine ehrliche Antwort.