Wie bereits in einem vorangegangenen Beitrag erläutert, ist die Liquiditätskennzahl 1 bei vielen Unternehmen nur eingeschränkt aussagekräftig. Einer der Gründe war, dass die Unternehmen selbst in guten Zeiten nur im überschaubaren Maße bereit sind, Liquidität „zu parken“. Diese Mittel werden eher investiert.
Von daher wurde die Liquiditätskennziffer zwei „entwickelt“ und die Antwort auf folgende Fragestellung erweitert: Gibt es weitere Aktiva, die sehr kurzfristig liquidiert und damit zur Abdeckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten genommen werden können?
Abdeckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten mit kurzfristig liquidierbaren Aktiva
Natürlich gibt es diese. Es sind insbesondere die Forderungen aus Lieferung und Leistung (Debitoren) sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens, sofern diese als fungibel angesehen werden können.
Der Liquiditätsquotient 2 errechnet sich folglich durch die Division von (liquiden Mitteln + Forderungen aus Lieferung und Leistungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten. Dadurch, dass der Zähler im Quotienten im Vergleich zum Liquiditätsgrad eins erweitert wurde, steigt zwangsläufig auch die Prozentzahl.
Hinter dieser Kennzahl steht aber die Fiktion, dass der Geldeingang aus den Debitoren nach Ablauf des Zahlungsziels in etwa dem Geldabfluss nach Ablauf des Zahlungszieles bei den Lieferanten entspricht.
Fazit zur Liquiditätskennzahl 2
Betriebswirtschaftlich sollte es mindestens möglich sein, mit den genannten, kurzfristig liquidierbaren Vermögenspositionen auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten abzudecken.
Eine Liquiditätskennzahl 2 von 100 % soll damit als Mindestanforderung verstanden werden. Starke Unternehmen weisen deutlich über 100 % liegende Kennziffern aus.