Seit mehr als einem Jahrzehnt greift die fortschreitende Bankenregulierung auf europäischer und deutscher Ebene um sich.
Die Bankenkrise hat deutlich gezeigt, dass es zur Stabilisierung des Bankensystem noch deutlichen Nachholbedarf gibt.
In diesem Zuge wurden für deutsche Kreditinstitute die so genannten „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (kurz: MaRisk) festgelegt. Die MaRisk regeln ausführlich das Risikomanagement und somit das Herzstück der Banken. Ein Baustein dieser MaRisk ist das Frühwarnsystem.
Die MaRisk schreiben den Instituten vor, dass jedes Kreditinstitut ein System zur frühzeitigen Erkennung von Risiken im Bereich des Kreditgeschäfts einsetzen muss. Als Basis des Frühwarnsystems muss jedes Institut für sich Parameter festlegen, welche bei jedem Kunden systematisch überprüft werden.
Die „Einstiegsgrenzen“, ab wenn eine systematische Überprüfung stattfinden soll, können von jedem Haus individuell bestimmt werden. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass nur solche Kunden betrachtet werden, die mindestens ein Kreditvolumen in Höhe von 100.000 EUR bei der Bank haben.
Doch: Wie funktioniert so ein System?
Schritt 1: Welche Kriterien sollen in das System mit einbezogen werden?
Die von jedem Institut auszuwählenden Kriterien können zum Beispiel kontobezogene Merkmale, wie die Höhe und die Anzahl von Kontoüberziehungen, sein.
Schritt 2: Wie sollen die Kriterien gewichtet werden?
Als nächsten Schritt legt die Bank für sich fest, wie sie bestimmte Ausprägungen der vorher definierten Parameter bepunkten möchte.
Beispiel: Hat der Kunde 5 Überziehungstage erhält er 1 Punkt; bei 20 Überziehungstagen sind es 3 Punkte usw.
In gleicher Vorgehensweise definiert jedes Institut eine Vielzahl von Parametern und legt die jeweilige Bepunktung fest. Hierzu zählen auch die Überziehungstage oder beispielsweise Erkenntnissen aus der Bilanzanalyse,
Diese Parameter werden „quantitative“ Warnsignale genannt.
Neben den quantitativen Warnsignalen, werden auch qualitative Frühwarnindikatoren herangezogen.
Qualitative Indikatoren können Erkenntnisse sein, die sich für den Kundenberater aus Gesprächen mit dem Kunden ergeben haben. (Beispiel: Der Kunde berichtet seinem Berater von erhöhter Fluktuation in der Belegschaft)
Schritt 3: Ermittlung einer Gesamtpunktzahl / Festlegung der „Relevanzgrenze“
Zum Schluss muss das Kreditinstitut abgrenzen, ab welcher Gesamtpunktzahl ein Kunden näher betrachtet werden soll, weil die Anzahl an gesammelten Punkten eine Auffälligkeit und somit ein mögliches Kreditrisiko für die Bank darstellen. Die gesonderte Beobachtung eines Kunden wird in der MaRisk als „Intensivbetreuung“ definiert.
Ziel des Frühwarnsystems sollte es sein, in einem möglichst frühen Stadium einen Risikokunden zu erkennen und alsbald Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die automatisierte Betrachtung des definierten Personenkreises findet in turnusmäßigen Abständen, meist monatlich, statt.
Unser Tipp: Diese, aber auch andere System gewinnen zunehmen an Bedeutung im Bankensystem. Wenn Ihr Unternehmen erst einmal auffällig geworden ist, dann reagiert die Bank entsprechend. Wir empfehlen einen engen Austausch mit Ihren Finanzpartnern. Fordern Sie dort auch aktiv ein, wie Ihr Unternehmen von der Hausbank hinsichtlich der Bonität eingeschätzt wird. Ganz „böse“ wirkt sich eine schlechte Kontoführung insbesondere eine Kontoinanspruchnahme über die vereinbarten Linien auf diese Einschätzung aus. Dies sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.