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Restrukturierungsrahmen (Folge 131)

Auch das Insolvenzrecht ist regelmäßigen Änderungen unterworfen. So gilt es aktuell, eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 in nationales Recht umzusetzen. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde im September 2020 veröffentlicht.

Die Grundidee hinter dem präventiven Restrukturierungsrahmen liegt darin, die Vorteile einer außergerichtlichen Sanierung mit denen einer gerichtlichen Sanierung zu kombinieren.

Zu nennen ist hier insbesondere die Tatsache, dass eine Sanierung im Rahmen eines präventiven Restrukturierungsrahmens nicht öffentlich sein wird. Damit dürfte eine Hemmschwelle für viele Unternehmerinnen und Unternehmer, eine Restrukturierung frühzeitig zu beginnen, entfallen. 

Eine außergerichtliche Sanierung ohne den präventiven Restrukturierungsrahmen kann nur gelingen, wenn sämtliche Gläubiger zustimmen. Im Vergleich hierzu besteht nun durch dieses neue gesetzliche Medium die Möglichkeit, Zustimmung von einzelnen Gläubigern auch zu erzwingen. Auch können, wie bei einer gerichtlichen Insolvenz, Vertragsbeziehungen zur Not auch einseitig gekündigt werden.

Auf diese Weise soll es möglich werden, trotz eines Vetos eine Sanierung doch noch zu ermöglichen.

Hinter dem Referentenentwurf steht aber auch eine klare Botschaft: Dieser präventive Restrukturierungsrahmen kann nur von solchen Unternehmen beim zuständigen Restrukturierungsgericht beantragt werden, die nicht zahlungsunfähig sind und auch nicht für den Zeitraum der Stabilisierungsanordnung des Gerichtes (und damit für den Zeitraum von Verwertung- und Vollstreckungssperren durch das Gericht) zahlungsunfähig werden.

Wenn das Gericht eine entsprechende Anordnung erlässt, sind natürlich auf Seite des Unternehmens diverse Dinge zu beachten. So muss beispielsweise dem Gericht die Zahlungsunfähigkeit unverzüglich angezeigt werden, sofern sie während der Restrukturierung doch eintreten sollte.

Auch muss ein entsprechender Restrukturierungsplan, ähnlich dem Insolvenzplan erstellt und ein geeigneter Restrukturierungsbeauftragter benannt werden.

Den entsprechenden Referentenentwurf können Sie unter folgendem Link einsehen.

BMJV | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts

Ein Positionspapier des IDW finden Sie unter folgendem Link:

IDW Positionspapier „Präventiver Restrukturierungsrahmen“

Fazit: Unsere Erfahrung ist immer wieder die, dass eine Restrukturierung von den Unternehmen viel zu spät angegangen wird. Dies führt oftmals dazu, dass eine Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist, bevor ein Insolvenzantrag überhaupt gestellt wurde.

Ob sich diese Praxis im Mittelstand tatsächlich ändert, bleibt abzuwarten.

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.