Hintergründe:
Privatvermögen oder Unternehmensvermögen werden meist spät oder teils auch gar nicht zu Lebzeiten an Kinder (o. ä.) übertragen. Dies führt in der Regel zu erheblichen Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastungen. Diese gilt es durch frühzeitige Sensibilisierung des Gewerbe- bzw. Firmenkunden im Interesse des Kunden aber auch der finanzierenden Hausbank zu vermeiden.
Inhalt:
Grundzüge der Erbschaft- und Schenkungsteuer – ein kurzer Überblick
Ausgewählte (steuerliche) „Knackpunkte“
- Was tun, wenn nicht liquides Vermögen vererbt bzw. verschenkt wird?
- Übertragung von Vermögen, welches nur einem Ehepartner gehört, auf die Kinder – ein nach wie vor weit verbreitetes Phänomen
- Ist die Erbfolge steuerrechtlich adäquat geregelt?
- Der optimale Zeitpunkt: wann sollte Unternehmensvermögen übertragen werden?
- Was tun, wenn ein Erbe nicht unternehmerisch tätig sein möchte? – Das Problem der steuerlichen Gleichbehandlung bei der Vermögensverteilung
Wesentliche neue Regelungen im Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuergesetz bei Unternehmensvermögen
Arbeit mit Praxisbeispielen bzw. –fällen