Die Erfahrung zeigt immer wieder, dass – sofern die Unterlagen vom Kunden oder Steuerberater unterzeichnet sind – die angedruckten Zahlen in Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen aber auch Planungen automatisch als „richtig“ und „belastbar“ von der Bank angesehen werden. Dies ist leider oftmals nicht der Fall.
Effizienz bedeutet, sich auf die Positionen in den Zahlen zu konzentrieren, die entscheidend für eine Bonitätsaussage sind. Dies „zwingt“ beispielsweise bei Jahresabschlüssen in aller Regel die Positionen Warenbestand, unfertige/fertige Arbeiten, Debitoren und Rückstellungen kritisch zu hinterfragen, sofern diese von hoher Relevanz sind.
- Verprobung / Verifizierung ausgewählter Positionen des Jahresabschlusses – insbesondere des Warenbestandes (Handel) sowie der halbfertigen und fertigen Arbeiten (Produktion).
- Verprobung der Kalkulation des Unternehmens – Kann mit den veranschlagten.
- Verprobung der DATEV-BWA sowie ausgewählter Positionen der Summen- und Saldenliste / Einschätzung der Qualität des unterjährigen Datenmaterials.
- Wie können Ertrags- und Finanzplanungen hinterfragt werden?
- Durchsprache von Checklisten zur Verifizierung des Warenbestandes sowie der unfertigen und fertigen Arbeiten.