Wir haben bereits in einigen Blogs über das Thema „Problempositionen in Jahresabschlüssen“ berichtet. Der Aufhänger war hierzu der Börsenskandal, der sich um das DAX-Unternehmen Wirecard ausgebreitet hat.
Wie war das doch gleich?
Knapp 2 Milliarden € sind einfach weg. Natürlich: aktiver Betrug ist immer wieder eine gänzlich andere Dimension.
Unser Ziel war und ist es, mit diesem aber auch mit anderen Beiträgen auf sensible Bilanzpositionen hinzuweisen, an denen letztendlich die Qualität von Jahresabschlüssen und damit auch die Bonitätseinschätzung „hängt“.
In diesem Zusammenhang haben wir bereits über die Positionen Kassenbestand, Debitoren sowie Vorräte berichtet.
Mit dem heutigen Beitrag möchten wir einmal über eine Passivposition mit Ihnen sprechen. Konkret: Rückstellungen
Zunächst gilt es mit einem stark verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Rückstellungen haben – mit Ausnahme des „R“ – nichts mit Rücklagen zu tun. Rücklagen sind Positionen des Eigenkapitals, Rückstellungen sind dagegen Verbindlichkeiten.
Wie kommen diese Verbindlichkeiten nun in die Bilanz hinein?
Ziel der Gewinn-, und Verlustrechnung ist es, den periodengerechten Erfolg zu ermitteln. Hierzu muss der periodengerechten Leistung auch der periodengerechte Aufwand entgegengestellt werden.
Sollte sich nun herausstellen, dass es gegebenenfalls noch
- künftige Aufwendungen bzw. künftige Risiken geben könnte,
- die das letzte oder die letzten Geschäftsjahre betreffen,
- die aber erst in der Zukunft überwiegend wahrscheinlich eintreffen werden sowie
- deren Höhe und/oder deren zeitlicher Anfall nicht exakt in Euro veranschlagt werden kann,
dann ist die Höhe dieses Aufwands zu schätzen und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Blickwinkel des vorsichtigen Kaufmanns zu berücksichtigen.
Die Idee dahinter: Wenn der künftige Aufwand und damit das in der Zukunft anstehende Risiko korrekt abgeschätzt und verbucht wird, dann wird dieser Aufwand künftig die Ertragslage des Unternehmens nicht mehr belasten.
Der Keks ist damit erfolgsseitig gegessen.
Bilanziell erfolgt dies durch Bildung einer entsprechenden Rückstellung. Vor diesem Hintergrund stellen Rückstellungen eine Art „Risikovorsorge“ dar.
Worin genau besteht diese Risikovorsorge?
Diese erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.