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Sensible Bilanzpositionen Folge 5: Rückstellungen – Ein Beispiel (Folge 97)

Rückstellungen stellen in der Bilanz eine Art „Risikovorsorge“ dar. Künftiger Aufwand wird dadurch buchhalterisch vorgezogen. Dies hatten wir im letzten Blog bereits erläutert.

Worin genau besteht diese Risikovorsorge?

Dies möchten wir in einem konkreten Beispiele Ihnen gerne verdeutlichen.

Unterstellen wir einmal im Folgenden, dass ein externes Steuerbüro die Bilanz des alten Jahres erstellt. Die Leistungen des Steuerbüros werden erst im neuen Jahr erbracht, betreffen allerdings den Jahresabschluss des alten Jahres.

Die Höhe des Honorars kann in aller Regel gut abgeschätzt werden.

Wann das Honorar konkrete anfällt, hängt schlicht davon ab, wann beispielsweise die Unterlagen vom Mandanten erstellt und entsprechende zeitliche Kapazitäten im Steuerbüro vorhanden sind.

Festgehalten werden kann aber auf jeden Fall, dass in der Zukunft mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ein Aufwand für den Jahresabschluss anfallen wird, der ursächlich mit dem letzten Geschäftsjahr zu tun haben wird.

Die Auswirkungen im alten Jahr

Die Folge: Es besteht eine Passivierungspflicht zur Bildung einer Rückstellung.

Gehen wir des Weiteren davon aus, dass das Steuerbüro den Aufwand für die Bilanzerstellung mit 5.000 € netto abgeschätzt. Die Rechnung für diesen Aufwand wird erst im neuen Jahr (für das alte Jahr) gestellt und verbucht werden.

Im alten Jahr ist die Rückstellung wie folgt zu bilden:

Per Rechts- und Beratungskosten an Rückstellung 5.000 € (Die Thematik der Umsatzsteuer soll hier vernachlässigt werden.)

Was passiert nun im Zahlenwerk des alten Jahres? Gehen wir die Positionen im Einzelnen durch.

  • Gewinn- und Verlustrechnung: Da im alten Jahr noch zusätzliche Rechts-Beratungsaufwendungen erfasst werden, steigt der Aufwand. Das Ergebnis in der GuV verschlechtert sich entsprechend.
  • Bilanz: Da sich nach Bildung der Rückstellung das Ergebnis verschlechtert hat, sinkt auch das Eigenkapital des Unternehmens. Stattdessen wird eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. (Passivtausch). Insgesamt wird die Bilanz dadurch schlechter.
  • Die entscheidende Frage: was passiert nun mit der Liquidität des Unternehmens im alten Jahr? Die Antwort: Nichts

Das Zwischenfazit: Durch Bildung einer Rückstellung wird der Aufwand erhöht, das Ergebnis reduziert und das Eigenkapital kleiner. Auf die Liquiditätssituation hat dies zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung keinen Einfluss.

Die Auswirkungen im neuen Jahr

Gehen wir nun einmal in das neue Jahr.

Der „Schaden“, für den die Rückstellung gebildet wurde (in unserem Fall: das Honorar des Steuerbüros), kommt tatsächlich.

Unterstellen wir weiterhin, dass der Schaden exakt so hoch ist, wie seinerzeit die Rückstellung gebildet wurde. In unserem Fall: 5.000 €.

Was verändert sich nun am Zahlenmaterial des Kunden im neuen Jahr? Gehen wir die Punkte im Einzelnen wieder einmal durch.

  • Gewinn- und Verlustrechnung: In der Summe ändert sich im Ergebnis des Unternehmens nichts.

Entweder wird der die Rechnung direkt ohne GuV beglichen, oder aber die Rechnung wird zulasten des Aufwands gebucht und stattdessen die alte Rückstellung zugunsten eines Ertrages wieder aufgelöst.

Wenn die Beträge identisch sind, ändert sich alles in allem nichts.

  •  Bilanz: Dadurch, dass sich das Ergebnis nicht ändert, bleibt auch das Eigenkapital des Unternehmens unverändert. Natürlich ändern sich dafür andere Bilanzpositionen. So werden unter anderem die passivierten Rückstellungen entsprechend aufgelöst.
  • Liquidität: Tja, genau hierin liegt das Problem. In aller Regel muss der Schaden, für den ja bereits die Rückstellung gebildet war, auch bezahlt werden. Der Buchungssatz lautet: Per Rückstellung an Bank.

Merken Sie etwas? Im Liquiditätsthema liegt das eigentliche Problem, denn:

Durch Bildung der Rückstellung wird der Aufwand zwar vorgezogen sowie bilanziell eine entsprechende Verbindlichkeit, d. h. Risikovorsorge getroffen.

Die Rückstellung hat jedoch keinen Einfluss auf eine liquiditätsmäßige Risikovorsorge. Das HGB schreibt nur die Passivierung der Rückstellung vor. Der Gesetzgeber verlangt, aber nicht eine liquiditätsmäßige Risikovorsorge.

Betriebswirtschaftlich kann eine solche Vorgehensweise nicht befriedigen.

Wenn das Unternehmen tatsächlich damit rechnen muss, dass aus künftigen Aufwendungen, für die eine Rückstellung gebildet wurde, auch nennenswerte Liquiditätsabflüsse resultieren, dann müssen hierfür auch die entsprechenden finanziellen Vorsorgen getroffen werden.

Unsere Tipps zum Thema Rückstellungen:

  • Bonitätsstarke Unternehmen weisen oftmals überhöhte Rückstellungen in die Bilanzen aus.
  • Die Höhe der Rückstellungen bei schwachen Unternehmen ist oftmals nicht ausreichend dimensioniert.

Schauen Sie daher genau auf den Inhalt der Rückstellungen. Wofür wurden diese gebildet? Überlegen Sie zudem, ob die Höhe des gebildeten Risikos als ausreichend angesehen werden kann.

  • Beurteilen Sie – losgelöst von der jeweils gebildeten Höhe-, für jede Rückstellungen einzeln auch, inwieweit diese in der Zukunft Liquiditätsabflüsse nach sich ziehen.

Wenn Sie dies bejahen: Schauen Sie darauf, ob entsprechende Liquiditätsreserven in Form von freien Kreditlinien, liquiden Mittel, oder schnell veräußerbaren Aktiva bestehen bzw. im Unternehmen gebildet werden, um die Risiken künftig liquiditätsmäßig auch begleichen zu können.

Gerade über diesen Punkt sind auch einige bekannte Unternehmen wie beispielsweise AEG gescheitert.

Ein Risikoklassiker in diesem Zusammenhang sind nicht rückgedeckte Pensionsrückstellungen.

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.