Wirecard war ein „böses“ Beispiel dafür, wie schnell sich vermeidliche Vermögenswerte buchstäblich in Luft auflösen können.
Lassen Sie uns im Folgenden einmal ausgewählte Bilanzpositionen darstellen, die spürbare „Sprengkraft“ hinsichtlich der Aussagekraft des Zahlenmaterials beinhalten.
Die Barkasse
Dieses Phänomen konnten wir oftmals bei kleineren Mandanten feststellen. Im Unternehmen sollten den Kassenbestand täglich, zu mindestens einmal im Monat abgestimmt werden. Fehlbestände sind entsprechend buchhalterisch korrekt zu berücksichtigen.
Der Klassiker: Unternehmer tätigt im Geschäftsgirokonto eine Barverfügung. Die Buchhaltung erkennt dies selbstverständlich an den Kontoauszügen und bucht: Per Kassenbestand an Bank. Dies führt (zunächst) dazu, dass mit zunehmendem Barverfügung der Kassenbestand steigt.
Am Monatsende ist dann der Ist-Kassenbestand diesem buchhalterischen Saldo gegenüberzustellen. Die sich ergebende Differenz ist dann buchhalterisch entsprechend zu berücksichtigen.
Wenn geschäftliche Belege vorliegen (bzw. nachgereicht werden), die über die Barkasse bezahlt worden sind, dann lautet der vereinfachte Buchungssatz: per Aufwand an Kasse.
Sollten Sie jedoch keine Belege finden, dann wäre letztendlich über die Entnahmen das Eigenkapital anzusprechen. Der Buchungssatz wäre hier: Per Entnahmen an Kasse.
Unser Tipp: Achten Sie in die Bilanzen auf dem Geschäftszweck bzw. Unternehmenshöhe nicht angemessener hoher Kassenbestände. Diese resultieren oftmals aus noch nicht gebuchten Aufwendungen (dann würde das Ergebnis des Unternehmens entsprechend schlechter) oder aus verkappten, d. h. versteckten Entnahmen.
Debitoren
Wenn ein Unternehmen eine Ausgangsrechnung stellt, bucht und diese zum entsprechenden Stichtag noch nicht bezahlt worden ist, dann entstehen Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Diese werden in der Fachsprache Debitoren genannt. Im Normalfall müsste der Geldeingang von den Kunden des Unternehmens zeitversetzt erfolgen, wodurch die offene Forderung zwangsläufig ausgebucht wird. Das Problem: Was passiert in den Zahlen, wenn der Geldeingang nicht erfolgt?
Wir haben im Laufe unserer langjährigen Beratungstätigkeit viele Debitorenlisten einer kritischen Sichtung unterzogen.
Immer wieder war festzustellen, dass im Laufe der Zeit eine Fülle von offenen Ausgangsrechnungen angesammelt haben, die nicht beglichen worden sind, zum Teil über Jahre nicht.
Die Addition dieser Beträge ergab dann alles in allem doch eine stattliche Summe. Unternehmen, die ein sehr schlagkräftiges Rechnungswesen haben, werden bereits im Vorfeld alles daran, dass solche überfälligen Forderungen gar nicht entstehen.
Die Auswahl der richtigen bonitätsstarken Kunden, ein effizientes Mahnwesen sind zwei Beispiele wie diesen Problemen entgegengewirkt werden kann.
Sollte aber doch einmal eine Forderung wackeln, beispielsweise aufgrund von Bonitätsproblemen des Abnehmers, muss das hieraus resultierende Bonitätsrisiko auch professionell mit den Augen eines vorsichtigen Kaufmanns richtig „behandelt“ werden.
Dies bedeutet, dass eine entsprechende Risikovorsorge zu bilden ist. Das Fachwort hierzu heißt Einzelwertberichtigung. Die Bildung einer Einzelwertberichtigung führt zwangsläufig zu einem schlechteren Ergebnisausweis und damit auch zu einem geringeren bilanziellen Eigenkapital.
Unser Tipp:
Achten Sie immer darauf, dass mindestens einmal im Jahr sämtliche Forderungen gemeinsam mit Ihrer steuerlichen Begleitung auf deren Werthaltigkeit überprüft werden.
Sollten sich hier Ausfallrisiken abzeichnen, so sollten diese durch die Bildung einer entsprechende Risikovorsorge/Einzelwertberichtigung ausreichend in Zahlen berücksichtigt werden.
Achten Sie bei den endgültigen Jahresabschlüssen immer auf die Höhe der gebildeten Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung. Diese zwei Konten finden Sie direkt unter dem Bestand der Forderung aus Lieferung und Leistung. Wenn hier keine oder nur sehr kleine Beträge verbucht worden sind, bestehen prinzipiell immer folgende beiden Möglichkeiten.
Der positive Grund hierfür wäre, dass es schlicht keinen Korrekturbedarf gibt. Dies trifft bei sehr guten Bonitäten oftmals zu.
Fehlende Wertberichtigungen können aber auch bedeuten, dass zwar in den Debitoren nennenswerte Risiken vorhanden sind; im Rahmen des Jahresabschlusses wurde aber schlicht „vergessen“, entsprechende Risikovorsorge zu bilden. Dieses Phänomen triftt eher bei schlechten Unternehmen zu, denn: wird die entsprechende Risikovorsorge gebildet, dann würden sich die Verhältnisse weiter verschlechtern.
Möchten Sie weitere Tipps von uns erfahren? Gerne. Dann bleiben Sie einfach dabei. Im Zeitablauf finden werden wir sicherlich weitere wertvolle Hinweise für Sie diskutieren und veröffentlichen.