Heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchten wir erneut mit diesem Beitrag herausstellen, dass der betriebswirtschaftliche Blickwinkel sich zum Teil deutlich von einer steuerlichen Betrachtung unterscheidet.
Im Fokus einer steuerrechtlichen Betrachtung steht meistens die Frage nach einem optimierten Gewinnausweis, um die mögliche Steuerlast zu minimieren. Wie feingliederig die Konten in Ihrer Summen- und Saldenliste struktuiert sind, ist gleichfalls sekundärer Natur.
Gänzlich anders stellt sich die Sachlage dar, wenn wir gemeinsam primär die betriebswirtschaftliche Brille aufziehen.
Sehr spannend wird es insbesondere dann, wenn Sie mehrere Unternehmen besitzen, die gegenseitig sowohl erfolgswirksame, aber auch bilanz-/liquiditätswirksame Verrechnungen durchführen.
Je mehr Unternehmen als wirtschaftliche Gesamtheit fungieren, desto größer sind die Anforderungen an das Zahlenmaterial.
Wie schnell passiert es, dass beispielsweise durch Einschaltung einer Verwaltungs GmbH, einer Besitzgesellschaft sowie zwei oder drei operativ tätigen Gesellschaften zwar optisch Klarheit in einem Organigramm besteht, die betriebswirtschaftliche Transparenz aber dennoch verloren geht.
Dies trifft dann sehr schnell zu, wenn keine Klarheit über die Verrechnungen besteht und nicht jede Verrechnung zwischen einem Unternehmen isoliert in ein korrespondierendes Gegenkonto bei dem anderen Unternehmen verbucht wird. Lassen Sie uns dies an einem einfachen Beispiel verdeutlichen.
Wenn Unternehmen A von Unternehmen B Waren in Höhe von 50 T€ bezieht, dann sollte im Materialaufwand von Unternehmen A ein eigenes Konto dafür angelegt werden. Dieses Konto könnte beispielsweise lauten: ‚Wareneinkauf von B‘ und müsste in unserem Beispiel einen Saldo von 50 T€ ausweisen.
Bei Unternehmen B ist dann ein entsprechendes Gegenkonto als Erlöskonto anzulegen. Die Kontobezeichnung könnte beispielsweise lauten: ‚Umsatzerlöse mit Unternehmen A durch Warenverkäufe‘ 50 T€.
Natürlich: Je mehr Unternehmen Sie gegenseitig verrechnen, umso mehr einzelne Konten sind anzulegen.
Wenn die Konten aber einmal angelegt worden sind, ist der laufende Buchungsaufwand identisch. Die Transparenz steigt aber deutlich an.
Ein weiterer Vorteil lässt sich hieraus ableiten: Die gegenseitigen Aufwands- bzw. Ertragskonten müssten zum jeweiligen Stichtag identische Salden ausweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist irgendetwas buchhalterisch nicht korrekt abgebildet worden.
Sollten Sie dann einmal eine konsolidierte Aussage über Ihr Unternehmen benötigen, dann können Sie durch einfache Eliminierung der einzelnen Konten mit sehr wenig Aufwand diese ableiten.
Unser Fazit:
Es gibt nichts Schlimmeres, als im eigenen Firmenverbund die Transparenz zu verlieren. Diese Aussage ist unabhängig davon, ob Sie juristisch konsolidierungspflichtig sind oder nicht.
Gerade bei Familienunternehmen stellen wir immer wieder fest, dass zwar handelsrechtlich oft keine Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses besteht, betriebswirtschaftlich solche Aussagen aber sehr sinnvoll sind.
Sie werden sehen: Wenn Sie einmal Ihre Unternehmensstruktur in Ruhe durchdacht haben und die Leistungstransaktionen zwischen Ihren Unternehmen herausgearbeitet haben, dann ist dies nur noch, diese durch einige neue Konten in Ihrer Buchhaltung konsequent abzubilden.
Dies mag temporär zu einer Mehrbelastung führen. Dauerhaft bleibt der Buchungsaufwand aber auf dem ursprünglichen Niveau. Die Transparenz Ihres Zahlenwerks steigt allerdings beträchtlich.
Diese erhöhte Transparenz können Sie dann nutzen, um darauf basierend die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen.
Auch Ihre Finanzpartner werden sich freuen, eine so strukturierte Buchhaltung in den Händen zu halten. Auch dies gibt Pluspunkte und die, meine sehr verehrten Damen und Herren, die schaden nie….