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Transparente Verrechnungen mit verschiedenen Unternehmen (Folge 199)

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Heute, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchten wir erneut mit diesem Beitrag herausstellen, dass der betriebswirtschaftliche Blickwinkel sich zum Teil deutlich von einer steuerlichen Betrachtung unterscheidet.

Im Fokus einer steuerrechtlichen Betrachtung steht meistens die Frage nach einem optimierten Gewinnausweis, um die mögliche Steuerlast zu minimieren. Wie feingliederig die Konten in Ihrer Summen- und Saldenliste struktuiert sind, ist gleichfalls sekundärer Natur. 

Gänzlich anders stellt sich die Sachlage dar, wenn wir gemeinsam primär die betriebswirtschaftliche Brille aufziehen.

Sehr spannend wird es insbesondere dann, wenn Sie mehrere Unternehmen besitzen, die gegenseitig sowohl erfolgswirksame, aber auch bilanz-/liquiditätswirksame Verrechnungen durchführen. 

Je mehr Unternehmen als wirtschaftliche Gesamtheit fungieren, desto größer sind die Anforderungen an das Zahlenmaterial. 

Wie schnell passiert es, dass beispielsweise durch Einschaltung einer Verwaltungs GmbH, einer Besitzgesellschaft sowie zwei oder drei operativ tätigen Gesellschaften zwar optisch Klarheit in einem Organigramm besteht, die betriebswirtschaftliche Transparenz aber dennoch verloren geht. 

Dies trifft dann sehr schnell zu, wenn keine Klarheit über die Verrechnungen besteht und nicht jede Verrechnung zwischen einem Unternehmen isoliert in ein korrespondierendes Gegenkonto bei dem anderen Unternehmen verbucht wird. Lassen Sie uns dies an einem einfachen Beispiel verdeutlichen.

Wenn Unternehmen A von Unternehmen B Waren in Höhe von 50 T€ bezieht, dann sollte im Materialaufwand von Unternehmen A ein eigenes Konto dafür angelegt werden. Dieses Konto könnte beispielsweise lauten: ‚Wareneinkauf von B‘ und müsste in unserem Beispiel einen Saldo von 50 T€ ausweisen. 

Bei Unternehmen B ist dann ein entsprechendes Gegenkonto als Erlöskonto anzulegen. Die Kontobezeichnung könnte beispielsweise lauten: ‚Umsatzerlöse mit Unternehmen A durch Warenverkäufe‘ 50 T€. 

Natürlich: Je mehr Unternehmen Sie gegenseitig verrechnen, umso mehr einzelne Konten sind anzulegen. 

Wenn die Konten aber einmal angelegt worden sind, ist der laufende Buchungsaufwand identisch. Die Transparenz steigt aber deutlich an. 

Ein weiterer Vorteil lässt sich hieraus ableiten: Die gegenseitigen Aufwands- bzw. Ertragskonten müssten zum jeweiligen Stichtag identische Salden ausweisen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist irgendetwas buchhalterisch nicht korrekt abgebildet worden.

Sollten Sie dann einmal eine konsolidierte Aussage über Ihr Unternehmen benötigen, dann können Sie durch einfache Eliminierung der einzelnen Konten mit sehr wenig Aufwand diese ableiten. 

Unser Fazit: 

Es gibt nichts Schlimmeres, als im eigenen Firmenverbund die Transparenz zu verlieren. Diese Aussage ist unabhängig davon, ob Sie juristisch konsolidierungspflichtig sind oder nicht. 

Gerade bei Familienunternehmen stellen wir immer wieder fest, dass zwar handelsrechtlich oft keine Pflicht zur Erstellung eines konsolidierten Abschlusses besteht, betriebswirtschaftlich solche Aussagen aber sehr sinnvoll sind. 

Sie werden sehen: Wenn Sie einmal Ihre Unternehmensstruktur in Ruhe durchdacht haben und die Leistungstransaktionen zwischen Ihren Unternehmen herausgearbeitet haben, dann ist dies nur noch, diese durch einige neue Konten in Ihrer Buchhaltung konsequent abzubilden. 

Dies mag temporär zu einer Mehrbelastung führen. Dauerhaft bleibt der Buchungsaufwand aber auf dem ursprünglichen Niveau. Die Transparenz Ihres Zahlenwerks steigt allerdings beträchtlich. 

Diese erhöhte Transparenz können Sie dann nutzen, um darauf basierend die richtigen unternehmerischen Entscheidungen zu treffen. 

Auch Ihre Finanzpartner werden sich freuen, eine so strukturierte Buchhaltung in den Händen zu halten. Auch dies gibt Pluspunkte und die, meine sehr verehrten Damen und Herren, die schaden nie….

Seminare

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PETER SCHAAF

GESCHÄFTSFÜHRER

Ein Sprichwort sagt: Nur wenn das Feuer in dir brennt, kannst du es bei anderen entfachen. Nach diesem Prinzip gestalte ich meine Seminare. Abwarten und reagieren – das ist nicht meine Sache; aktives und zeitnahes Handeln zeichnet mich aus. Dieses Feedback erhalte ich auch immer wieder von Kunden und Teilnehmern. Denn den gewünschten Effekt kann man nur dann erzielen, wenn die vorgeschlagenen Handlungsmaßnahmen bzw. Seminarinhalte auch umgesetzt werden. Auf dieser Überzeugung baue ich meine Arbeit auf.

Beruflicher Werdegang

  • Berufsausbildung zum Bankkaufmann bei der Sparkasse Bonn
  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln mit den Schwerpunkten Bankbetriebslehre, Wirtschaftsprüfung und Steuerrecht
  • Dreijährige Tätigkeit im gewerblichen Aktivgeschäft der Sparkasse Bonn in den Bereichen Marktfolge und Markt
  • Langjährige Managementerfahrung als „Sparringspartner“ für mittelständische Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Themenstellungen wie Finanzierung, Controlling oder Sanierung bei renommierten Beratungsgesellschaften
  • Zudem umfangreiche Erfahrung als Dozent aus mittlerweile mehr als über 2.000 Seminartagen
  • Erfolgreicher Abschluss der Lehrgänge zum „Zertifizierten Unternehmensberater CMC/BDU“ sowie „Zertifizierten Restrukturierungs- und Sanierungsexperte RWS“

Neben dem beruflichen Werdegang zieht sich die Thematik des „Troubleshooting“ seit vielen Jahren über die private Seite des Unternehmensberaters Peter Schaaf.

So trat er 1985 in die Freiwillige Feuerwehr Bonn ein und durchlief eine „klassische Feuerwehrkarriere“ von der Grundausbildung, dem Truppführer Lehrgang bis hin zum Abschluss des Gruppenführerlehrgangs im Jahr 1997. 2010 erhielt er vom Innenminister des Landes NRW das Feuerwehrehrenzeichen in Silber. Im Jahr 2020 absolvierte er erfolgreich die Ausbildung zum Zugführer am Institut der Feuerwehr in Münster und erlangte damit die Qualifikation, einen kompletten Feuerwehrzug (rund 24 Einsatzkräfte) im Einsatzgeschehen führen zu können.

Auch heut noch ist der Bandinspektor Peter Schaaf in seiner Einheit tätig.

Feuerwehr Ehrenzeichen Gold_Peter Schaaf

Ausbildung und Qualifikationen bei der Feuerwehr

  • 1988 Grundausbildung
  • 1990 Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
  • 1991 Führerschein für LKWs und Feuerwehrfahrzeuge
  • 1992 Ausbildung zum Maschinisten
  • 1996 Ausbildung zum Truppführer
  • 1997 Ausbildung zum Gruppenführer
  • 2020 Ausbildung zum Zugführer

Beförderungen:

  • 1989 Feuerwehrmann
  • 1993 Oberfeuerwehrmann
  • 1997 Unterbrandmeister
  • 1999 Brandmeister
  • 2002 Oberbrandmeister
  • 2010 Hauptbrandmeister
  • 2020 Brandinspektor

WIE DER VATER SO DER SOHN

Es ist ein bewegender Moment, wenn ein Brandinspektor der Freiwilligen Feuerwehr stolz auf seinen Sohn blickt, der wie sein Vater, im Ehrenamt tätig ist. Die Freiwilligen Feuerwehren sind nicht nur eine Institution des Schutzes und der Sicherheit, sondern auch ein Symbol für Gemeinschaft und Zusammenhalt. Wenn die nächste Generation bereit ist, sich diesem wichtigen Ehrenamt anzuschließen, spricht das Bände über den Geist der Hingabe und des Dienstes, der in dieser Familie herrscht.
Es ist eine Quelle der Freude und des Stolzes für den Brandinspektor zu sehen, wie sein Sohn aktiv an der Sicherheit für Menschen, Hab & Gut teilnimmt und das Erbe der Feuerwehr weiterträgt.